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Fundus Fonds 34: Urteil gegen Sparkasse Aachen
Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 08. Januar 2014

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil vom 18.12.2013 hat das Oberlandesgericht Köln die Sparkasse Aachen zum Schadensersatz Zug um Zug gegen Übertragung der Fondsbeteiligung und damit zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Fonds Fundus 34 „Grand Hotel Heiligendamm“ verurteilt.
Fundus Fonds 34 Urteil: Sachverhalt und Entscheidung
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wurde der Klägerin von dem Anlageberater der Bank der Fundus Fonds 34 empfohlen. Die Anlageberatung erfolgte im Jahr 2002. Die Klägerin hat einen nahezu vollständigen Verlust ihres investierten Geldes erlitten. Ausschüttungen erfolgten zu keinem Zeitpunkt. Die Fondsgesellschaft ist inzwischen insolvent. Die Bank hatte im Prozess geltend gemacht, den Anleger richtig und vollständig beraten zu haben.
Nachdem das Landgericht Aachen die Klage zunächst abgewiesen hatte, gab das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz der Berufung der Anlegerin bis auf den entgangenen Gewinn statt.
Fazit zum Urteil
Das Urteil stärkt die Position wirtschaftlich geschädigter Anleger geschlossener Fonds, da das Gericht feststellt, dass Ansprüche der Anleger nach der Kick-back-Rechtsprechung auch dann bestehen, wenn zwar über die Verwendung des Agios aufgeklärt wurde, der Anleger aber über die tatsächlich höheren Provisionen im Unklaren gelassen wurde.
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Für Fragen zum Urteil wegen einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds oder für weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711-9308110 an.