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Huber Automotive Anleihe 2019/2027: Anleiheinhabern droht hoher Verlust

Veröffentlicht von Melanie Poch am 29. April 2025
Aktualisiert am 7. Mai 2025
Zwei Menschen diskutieren vor einem Laptop im Büro

Die Huber Automotive AG befindet sich in einer wirtschaftlich angespannten Situation, die für die Inhaber der Unternehmensanleihe 2019/2027 erhebliche Auswirkungen hat. Die wesentlichen Entwicklungen der letzten Monate betreffen eine Laufzeitverlängerung, Zinsanpassungen sowie einen umfangreichen Forderungsverzicht, über den die Anleihegläubiger derzeit abstimmen sollen.

Huber Automotive Anleihe News: Wie ist der aktuelle Stand?

Der Automobilzulieferer Huber Automotive AG hat im April 2019 die Mittelstandsanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43) mit einem Kupon von 6 % begeben. Es handelte sich um ein sogenanntes Private Placement mit einer Mindestzeichnungssumme von 100.000 Euro. Die Anleihe war ursprünglich am 16. April 2024 zur Rückzahlung fällig. Der Nominalwert der Anleihe beträgt 20,46 Millionen Euro.

Zur geplanten Rückzahlung kam es jedoch nicht. Unter anderem wegen der herausfordernden Rahmenbedingungen und zur Aufrechterhaltung der Liquidität sollten die Anleger*innen im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung vom 02. bis 04.04.2024 über die Änderung der Anleihebedingungen abstimmen. Dabei sollte die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre verlängert werden. Für den Fall, dass die Anleihegläubiger den Vorschlägen nicht zustimmen und keine anderweitige Finanzierung sichergestellt werden kann, drohte der Gesellschaft die Insolvenz. Das für die Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum von 50 % wurde jedoch nicht erreicht, so dass eine Beschlussfassung nicht möglich war.

Laufzeitverlängerung und Anpassung des Zinssatzes: Im Mai 2024 stimmten die Anleihegläubiger im Rahmen einer zweiten Präsenzgläubigerversammlung für eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 16. April 2027. Gleichzeitig wurde der Zinssatz ab dem 16. April 2024 von 6,0 % auf 7,5 % p.a. erhöht.

Huber Automotive Anleihe: Vorgesehene Maßnahmen im Jahr 2025

Im Jahr 2025 schlägt die Emittentin der Anleihe den Anleihegläubigern weitergehende Maßnahmen zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens vor. Diese Maßnahmen seien notwendig, da Huber Automotive weiterhin unter einer schwachen Nachfrage im Bereich Elektromobilität leidet. Im Geschäftsjahr 2023/2024 lag der Umsatz mit ca. 38,9 Mio. Euro rund 58 % unter dem Vorjahr. Das Unternehmen ist aktuell nicht profitabel und auf externe Mittel angewiesen.

Hierzu hat sie zunächst zu einer Abstimmung ohne Versammlung vom 07. bis 09. April 2025 aufgerufen. Wie bereits im Jahr 2024 wurde das erforderliche Quorum nicht erreicht. Daher wurden die Anleihegläubiger nun zu einer zweiten Gläubigerversammlung in Form einer Präsenzveranstaltung eingeladen. Diese findet am 05. Mai 2025 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Mühlhausen im Täle statt.

Forderungsverzicht und Zinsstundung: Die wesentlichen Beschlussvorschläge und Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Anleiherestrukturierung bedeuten weitreichende Einschnitte für die Anleger. Dazu gehören insbesondere

  • Verzicht auf 50 % der Rückzahlungsansprüche (d.h., die Gläubiger erhalten nur die Hälfte des Nennwerts zurück)
  • Stundung aller ausstehenden und künftigen Zinszahlungen bis zur Endfälligkeit am 16. April 2027
  • Besserungsschein: Falls das Unternehmen in den Jahren 2027 bis 2037 einen Bilanzgewinn von über 1 Mio. EUR erzielt, können bis zu 50 % der Forderungen wieder zurückerhalten werden.

Update 07.05.2025: Die Huber Automotive AG hat am 6. Mai 2025 bekannt gegeben, dass die Inhaber ihrer 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/2027 auf der zweiten Gläubigerversammlung einem Restrukturierungsvorschlag zugestimmt haben. Der Beschluss bedeutet weitreichende Einschnitte für die Anleihegläubiger: Verzicht auf 50 % des Nennbetrags ihrer Anleihe, Stundung aller ausstehenden und zukünftigen Zinszahlungen bis zur Endfälligkeit am 16. April 2027 sowie Verzicht auf Kündigungsrechte.

Welche Nachteile haben die vorgesehenen Maßnahmen für die Anleihegläubiger?

Die Anpassung der Rückzahlung und der Aufschub der Zinsen hat verschiedene nachteilige Auswirkungen auf die Anleger*innen.

Sie führen zu einem Liquiditätsnachteil der Anleihegläubiger durch den Aufschub der Erträge. Bereits durch die Stundung der Zinsen stehen den Gläubigern in dieser Zeit keine regelmäßigen Zinseinnahmen zur freien Verfügung, so dass sie auf laufende Erträge verzichten müssen. Damit fehlt ihnen die Möglichkeit, diese Mittel in der Zwischenzeit anderweitig anzulegen oder für eigene Zwecke zu verwenden. Dies kann sich insbesondere dann als nachteilig erweisen, wenn sich zwischenzeitlich bessere Anlagemöglichkeiten ergeben oder ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf besteht. Die effektive Rendite sinkt und die Flexibilität des Anlegers wird eingeschränkt.

Ob und in welchem Umfang eine Entschädigung im Rahmen des Besserungsscheins erfolgt, hängt von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Emittenten ab. Mögliche Entschädigungszahlungen sind sehr unsicher. Es ist vorgesehen, dass Anleihegläubiger im Rahmen eines Besserungsscheins eine Entschädigung erhalten können – allerdings nur, wenn es dem Unternehmen nach der Restrukturierung wirtschaftlich wieder besser geht. Allein die Voraussetzungen dafür liegen in weiter Ferne, denn die Entschädigung wird nur gezahlt, wenn die Emittentin in den Jahren 2027 bis 2037 einen Bilanzgewinn von mehr als 1 Mio. Euro ausweist. Selbst wenn die finanziellen Einbußen durch einen Besserungsschein ausgeglichen werden könnten, entsteht dennoch ein Zeitwertverlust, da der Zinseszinseffekt für die Anleger ausbleibt und die Kaufkraft durch Inflation sinken kann.

Auch die Risiken erhöhen sich erheblich: Das Insolvenzrisiko hat sich bereits konkretisiert, da die Emittentin darauf hinweist, dass die Insolvenz der Gesellschaft drohen könnte, wenn die Restrukturierungsvorschläge nicht angenommen werden. Auch das Bonitätsrisiko für die Anleihegläubiger steigt, da die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass auch die gestundeten Zinsen oder gar der Kapitalbetrag am Ende nicht oder nur teilweise zurückgezahlt werden können.

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Die aktuellen Beschlussvorlagen sind eine enttäuschende Nachricht für die betroffenen Anleger*innen. Es bleibt unklar, ob es der Gesellschaft gelingen wird, eine Refinanzierung durchzuführen und die Anleihe bis zum 16.04.2027 zurückzuzahlen. Anlegern und Anlegerinnen droht die Gefahr finanzieller Verluste bis hin zum Ausfall der Inhaberschuldverschreibung. Um mögliche finanzielle Verluste zu minimieren, raten wir Betroffenen, ihre rechtlichen Optionen prüfen zu lassen.

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Huber Automotive Bilanzskandal?

Seit dem Geschäftsjahr 2018/19 gibt es keine testierten Jahresabschlüsse der Huber Automotive AG. Somit liegen seit der Emission der Anleihe keine geprüften Jahresabschlüsse mehr vor. Ob es sich im Fall Huber Automotive um einen weiteren Bilanzskandal ähnlich wie bei Wirecard handelt, ist offen. Betroffene Anleihegläubiger und Anleihegläubigerinnen können und sollten sich anwaltlichen Rat einholen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob Anleger*innen Schadensersatzansprüche für erlittene Kursverluste zustehen könnten.

Schadensersatzansprüche gegen Emittenten und Vermittler

Eine Mittelstandsanleihe ist jedoch eine spekulative Geldanlage. Insolvenzen oder Zahlungsausfälle können im schlimmsten Fall zum Totalverlust des investierten Geldes führen. Wenn Sie durch die Investition in eine Mittelstandsanleihe einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder sogar falsche oder unvollständige Informationen erhalten haben, können Sie möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen. Im Falle einer erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen würden die Anleger*innen so gestellt, als ob sie das Investment nie erworben hätten. Schadensersatzansprüche gegen Emittenten, Verantwortliche und Vertriebe können sich auch aus fehlerhaftem oder unzureichendem Prospektmaterial und/oder Beratungsmängeln ergeben.

Was können betroffene Anleger*innen jetzt tun?

Betroffene haben die Möglichkeit, sämtliche in Betracht kommende Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Wenn Sie durch die Anlage in Wertpapiere einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen über das Anlageobjekt erhalten haben, können Sie gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann