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Immobilienfonds Mega 4 GbR: Urteil gegen Bonnfinanz AG

Veröffentlicht von Christopher Kress am 08. August 2013

Justitia als Statue auf Bücherstapel

Unsere Kanzlei obsiegt in der Berufungsinstanz gegen die Bonnfinanz AG wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt des geschlossenen Immobilienfonds Mega 4 GbR. In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Grundurteil vom 25.07.2013 hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine anlegerunfreundliche Entscheidung des Landgerichts Heilbronn aufgehoben.

Urteil zu Mega 4 GbR: Der Sachverhalt der Entscheidung

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von dem Anlageberater der Bonnfinanz AG im Rahmen einer Beratung eine Beteiligung an der Mega 4 GbR in Höhe von 70.000,00 DM empfohlen. Die Anlageberatung fand im Jahr 1998 statt. Der Kläger wollte eine sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge zeichnen. Bei der Beratung wurde der Kläger nicht hinreichend über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt. Tatsächlich entwickelte sich der geschlossene Immobilienfonds Mega 4 GbR später äußerst negativ. Die Bonnfinanz AG hingegen behauptet, den Kläger über alle Risiken aufgeklärt zu haben.

Das Landgericht Heilbronn ging davon aus, dass die streitgegenständliche Kapitalanlage zur Altersvorsorge empfohlen wurde und damit bereits eine Falschberatung vorlag. Allerdings hielt das Landgericht die Ansprüche für verjährt.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn nun aufgehoben. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Kläger die Anlage zur Altersvorsorge zeichnen wollte. Darüber hinaus ist das Gericht in mehreren Punkten dem Vortrag des Klägers gefolgt, dass der Emissionsprospekt der Mega 4 GbR falsche und irreführende Angaben enthält. Ferner hat das Oberlandesgericht entschieden, dass eine Verjährung der Schadensersatzansprüche des Klägers gerade nicht eingetreten ist.

Damit hat das Oberlandesgericht in dem Grundurteil festgestellt, dass dem Kläger die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde nach zustehen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Fazit zum Urteil

Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart stärkt die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger denen die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wie im vorliegenden Fall durch einen Finanzdienstleister wie der Bonnfinanz AG vermittelt wurde.