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Insolvenz des Fundus Fonds Nr. 34 Grandhotel Heiligendamm: Möglichkeiten für Anleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 01. März 2012

Die Reihe von Hiobsbotschaften für die ca. 1900 Fundus Fonds 34 Grandhotel Heiligendamm Anleger reißt nicht ab. Nachdem die Fundus Fonds 34 Anleger bereits im vergangenen Jahr einen Kapitalschnitt von nahezu 90 % hatten hinnehmen müssen wurden sie am vergangenen Montag nun mit der Insolvenzanmeldung des Fundus Fonds Grandhotel Heiligendamm konfrontiert. Doch trotz dieser für die Fundus Fonds Anleger misslichen Lage bestehen für selbige nach wie vor Chancen zumindest einen Teil des im Rahmen der Fondszeichnung erlittenen Schadens kompensieren zu können.

Fundus Fonds Grandhotel Heiligendamm zahlungsunfähig

Nachdem die den Fundus Fonds finanzierenden Banken nicht mehr länger willens und bereit waren die laufenden Darlehen weiter zu verlängern blieb letzten Endes nur der Gang zum Insolvenzgericht. Für die 1900 Fondsanleger des als Kulisse des G 8 Gipfels 2007 zu weltweitem Bekanntheitsgrad gelangten Grandhotel Heiligendamm generierte sich die Zeichnung der Fundus Fonds 34 Anteile zu einem nie enden wollenden Albtraum: Nicht nur dass die Fundus Fonds Nr. 34 Anleger von Anfang an auf sicher geglaubte Ausschüttungen hatten verzichten mussten wurden sie Anfang vergangenen Jahres zwecks vermeintlicher Rettung des Grandhotels aufgefordert der Reduzierung des Investitionskapitals von ehemals € 127 Millionen auf nur noch € 12 7 Millionen zuzustimmen.

Hoffnung für Fundus Fonds 34 Anleger

Trotz der unlängst bekannt gewordenen Insolvenz des Fundus Fonds Grandhotel Heiligendamm besteht für die geschädigten Fundus Fonds Anleger nach wie vor die Möglichkeit den im Zuge der Zeichnung der Fundus Fonds 34 Beteiligung erlittenen Schaden zu kompensieren. Dies gilt insbesondere für diejenigen Fundus Fonds Anleger die die Fundus-Beteiligung seinerzeit über eine Bank oder Sparkasse vermittelt bekommen haben.

Fundus Fonds vielfach über Banken und Sparkassen vertrieben

Nach Recherchen unserer – allein im Fundus Fonds 34 mehrere hundert Anleger vertretenen – Kanzlei waren nahezu alle deutschen Banken und Sparkassen in den Vertrieb von Fundus Fonds Beteiligungen eingebunden. Im Zuge der Verkaufsgespräche wurden die Fundus Anleger seitens der Berater oftmals nicht oder nicht hinreichend auf Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds – wie beispielsweise Totalverlust oder Insolvenz -aufmerksam gemacht. Zudem wurden den Fundus-Anlegern oftmals zu Gunsten der Banken geflossene Provisionen (kick-back) nicht offenbart.

Fundus: Zweitinstanzliche Urteile gegen Banken rechtskräftig

Für Fundus Fonds Anleger die deren Beteiligung über eine Bank oder eine Sparkasse vermittelt bekommen haben bestehen nicht zuletzt aufgrund der anlgerfreundlichen kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH) gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dass die Fundus Fonds Anleger beileibe nicht schutz- und chancenlos gestellt sind, macht allein das Beispiel des gleichfalls in Schieflage geratenen Fundus Fonds 28 deutlich: So konnte unsere Kanzlei für Anleger dieses Fundus Fonds bereits -zwischenzeitlich rechtskräftige- zweitinstanzliche Urteile gegen die beratenden Bank erstreiten.

Was können geschädigte Fundus Fonds Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger des Fundus Fonds Nr. 34 sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Gerne können Sie diesbezüglich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in Ihrem Falle bestehenden Optionen umfassend informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann