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Kapitalanlagen ProReal Private: Keine Zins- und Rückzahlungen

Veröffentlicht von Melanie Poch am 01. Juli 2025
Aktualisiert am 8. Juli 2025

Zahlreiche Anleger mit ProReal-Kapitalanlagen der One Group haben massive Probleme mit ihren Geldanlagen. Aktuell hat die Geschäftsführung Anleger*innen mit nachrangigen Namensschuldverschreibungen der ProReal Private Serie über weitere Zahlungsverzögerungen informiert:

  • zum 30. Juni 2025 fällige Zinszahlungen werden nicht erfolgen,
  • fällige Rückzahlungen werden teilweise verschoben.

Eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre der nachrangigen Namensschuldverschreibungen bedeutet, dass die Anleger mit ihren Ansprüchen hinter die Ansprüche aller übrigen Gläubiger zurücktreten und ihre Ansprüche nicht durchsetzen können, wenn dadurch die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gefährdet würde. Angesichts der anhaltenden Probleme und des nahezu Totalverlusts bei den Kapitalanalgen ProReal Europa 9 und 10 sollten Anleger*innen äußerst aufmerksam sein und sich rechtlich beraten lassen.

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Kapitalanlagen der ProReal Private Serie

Bei den Kapitalanlagen ProReal Private 2-11 handelt es sich um festverzinsliche, nachrangige Namensschuldverschreibungen (Darlehen mit Nachrangklausel), die von der One Group GmbH emittiert wurden. Anleger*innen stellten dabei Kapital zur Verfügung, das mit einem festen Zinssatz, häufig zwischen 5,75% und 7% p.a., verzinst werden soll. Die ProReal Private-Serie richtete sich an Anleger mit Investitionssummen von mindestens 200.000,- Euro oder maximal 20 Investoren. Die Laufzeiten sind meist kurz bis mittelfristig (z. B. 4 Jahre).

Geschäftsführung informiert über weitere Zahlungsverzögerungen

Die geplanten vierteljährlichen Auszahlungen werden seit rund einem Jahr immer wieder verschoben. Bei der ersten Mitteilung im Juli 2024 wegen einer Zahlungsverzögerung wurde den Anleger*innen noch mitgeteilt, wann die Auszahlung nachgeholt werden soll: im August 2024 für das zweite Quartal 2024.

Seitdem werden die Anleger*innen der ProReal Private 2 bis 11 immer wieder vertröstet. Als Grund werden die angespannte Lage am Immobilienmarkt und die dadurch entstandenen Verzögerungen bei Transaktionen genannt. Alarmierend sind die Informationen der Geschäftsführung zu möglichen Verkäufen: Ein Verkauf würde nicht einmal den investierten Kapitalbetrag sichern.

Wie bei den Schwesterprodukten ProReal Europa 9 und 10 flossen die Anlegergelder in die Zwischengesellschaft SC Finance Three GmbH. Diese hat die Gelder in 20 Immobilienprojekte investiert. Das Schreiben vom 26.06.2025 enthält jedoch keinerlei Informationen zu den einzelnen Projekten. Die mangelnde Transparenz sowie die undurchsichtige Sitzverlegung der SC Finance Three GmbH verunsichern die Anlegerinnen und Anleger zusätzlich.

Insgesamt verharmlosen die Darstellungen in den Schreiben die tatsächliche Situation:

  • Werte der Immobilien sind deutlich gesunken
  • Das Immobilienportfolio liegt bei der SC Finance Three GmbH, die Verkäufe und Refinanzierungen steuert, um die Liquidität zu sichern.
  • Es gibt keine Informationen darüber, wann die Zins- und Rückzahlungen erfolgen sollen.
  • Die Nachrangklausel der Schuldverschreibungen bedeutet, dass Anleger im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden. Das erhöht das Risiko eines Totalverlusts erheblich.
  • Zahlreiche ProReal-Kapitalanlagen haben massive Schwierigkeiten: Zinszahlungen wurden bei verschiedenen Gesellschaften ausgesetzt, beispielsweise bei ProReal Deutschland 7 und 8.

Insolvenz und Zahlungsausfälle bei ProReal Europa 9 und 10

Die Situation ist bei ProReal Europa 9 und 10 besonders gravierend: Die BaFin hat offiziell vor einem möglichen Zahlungsausfall gewarnt, der sich nun bestätigt hat. Die Anleger müssen damit rechnen, dass sie nahezu ihr gesamtes Kapital verlieren – sie werden weniger als fünf Prozent ihres eingesetzten Geldes zurückerhalten. Hintergrund ist der Verkauf der Forderungen gegen die insolvente SC Finance Four GmbH für insgesamt 17 Millionen Euro – deutlich weniger als das ursprünglich eingesammelte Nachrangkapital in Höhe von 280 Millionen Euro. Nach dem Verkauf wurde der Insolvenzantrag zurückgenommen.

Qualifizierter Rangrücktritt

Die Namensschuldverschreibungen unterliegen einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt. Bei einem Rangrücktritt handelt es sich um bedingt rückzahlbare Mittel. Die Rückzahlung erfolgt nachrangig – das bedeutet, dass die Rückzahlung erst dann erfolgt, wenn alle nicht nachrangigen Gläubiger*innen wie z.B. Banken oder Lieferanten vollständig befriedigt wurden. Im Falle einer Insolvenz müssen Anleger*innen meist mit einem Totalverlust ihres eingesetzten Geldes, also des Darlehenskapitals nebst Zinsen, rechnen. Bei einem qualifizierten Rangrücktritt ist ein Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung auch außerhalb der Insolvenz ausgeschlossen, wenn die Zahlung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers herbeiführen würde. Ein Unternehmen darf also Zahlungen an Anleger*innen dann aussetzen, wenn es andernfalls zahlungsunfähig oder überschuldet würde.

Alle Informationen zu diesem Themen gibt es auch kompakt zusammengefasst im Video:

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Eine Möglichkeit, das investierte Geld zu retten, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dabei gilt: Wer bei der Beratung nicht umfassend über Risiken oder Provisionen aufgeklärt wurde, kann Schadensersatz und damit die Rückabwicklung der Kapitalanlage verlangen.

Nachrangige Namensschuldverschreibungen sind für die Anleger*innen mit enormen Risiken verbunden. Sie müssen über die Risiken des qualifizierten Nachrangs, das Bonitätsrisiko, das Totalverlustrisiko und andere Risiken umfassend aufgeklärt werden. Anlageberater*innen und Vermittler*innen müssen auch über die mangelnde Eignung als Altersvorsorge aufklären. Eine Beratungspflichtverletzung liegt auch vor, wenn Risiken verschwiegen oder verharmlost werden. Wird nicht auf die anfallenden Provisionen hingewiesen, haften die Finanzvertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden.

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Anleger der ProReal Private Serie sind aktuell mit massiven Problemen konfrontiert: wiederholte Verzögerungen bei Zinszahlungen, drohende oder bereits eingetretene Zahlungsausfälle bis hin zur Gefahr eines weiteren Kapitalverlusts. Wir prüfen kostenfrei, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage geltend gemacht werden können. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann