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LG Duisburg verurteilt Tipico zur Rückzahlung von Glücksspielverlusten

Veröffentlicht von Martin Wolff am 10. März 2026
Aktualisiert am 11. März 2026
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Das Landgericht Duisburg hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zwei Tipico-Gesellschaften zur Rückzahlung von Verlusten aus Online-Casinospielen und Online-Sportwetten verurteilt (Urteil vom 06.03.2026, Az. 6 O 280/24, noch nicht rechtskräftig). Das Urteil fügt sich in eine Reihe verbraucherfreundlicher Entscheidungen zur Rückforderung von Online-Casino-Verlusten ein und zeigt erneut, dass Spieler Verluste aus unerlaubtem Online-Glücksspiel zurückfordern können.

Worum ging es in dem Verfahren?

Unser Mandant nahm über die Plattform tipico.de sowohl an Online-Casinospielen als auch an Online-Sportwetten teil. Im Zeitraum vom 6. Januar 2019 bis zum 12. Juli 2020 zahlte er an die Tipico Games Ltd. insgesamt 22.491,86 Euro für Online-Casinospiele ein. Hieraus resultierte ein Verlust in Höhe von 12.401,86 Euro. Darüber hinaus zahlte er im Zeitraum vom 9. März 2017 bis zum 12. Juli 2020 an die Tipico Co. Ltd. insgesamt 2.780 Euro für Online-Sportwetten ein und erlitt dabei einen Verlust von 1.288,14 Euro.

Warum hat das Gericht zugunsten des Spielers entschieden?

Das Landgericht Duisburg ging davon aus, dass die zugrunde liegenden Verträge gegen den Glücksspielstaatsvertrag von 2012 verstießen. Nach Auffassung des Gerichts waren die entsprechenden Glücksspiel- und Wettverträge daher gemäß § 134 BGB nichtig. Wenn ein Vertrag nichtig ist, kann das verlorene Geld nach den Vorschriften des Bereicherungsrechts, insbesondere nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, zurückgefordert werden.

Mit anderen Worten: Wer auf Grundlage eines unerlaubten Glücksspielangebots Zahlungen erbracht hat, kann diese grundsätzlich zurückverlangen. Im vorliegenden Fall sprach das Gericht Beträge in Höhe von 12.401,86 Euro bzw. 1.288,14 Euro nebst Zinsen zu.

Malta-Lizenz reicht in Deutschland nicht aus

Die beiden Tipico-Gesellschaften hatten sich auf bestehende maltesische Lizenzen berufen. Dieses Argument ließ das LG Duisburg jedoch nicht durchgreifen. Das Gericht stellte klar, dass eine ausländische EU-Lizenz keine deutsche Erlaubnis ersetzt. Maßgeblich sei vielmehr, ob im konkreten Zeitraum eine in Deutschland wirksame Erlaubnis für das jeweilige Angebot vorlag.

Dies ist für viele Betroffene ein entscheidender Punkt. Denn zahlreiche Anbieter haben sich über Jahre hinweg damit gerechtfertigt, mit einer Lizenz aus Malta oder einem anderen EU-Staat tätig zu sein. Dadurch entstand bei den Verbrauchern häufig der Eindruck, das Angebot sei automatisch legal.

Keine automatische Kenntnis der Spieler von der Illegalität

Ein weiterer zentraler Punkt des Verfahrens war die Frage, ob dem Kläger die Illegalität des Angebots bekannt war oder er diese hätte erkennen müssen. Die Beklagten wollten sich darauf berufen, dass dem Kläger die Rechtswidrigkeit bewusst gewesen sei und er deshalb keine Rückzahlung verlangen könne.

Auch damit hatten sie keinen Erfolg. Das Gericht hielt den Vortrag des Klägers für glaubhaft, wonach er erst Anfang 2023 durch Werbung auf mögliche Rückforderungsansprüche aufmerksam geworden sei. Eine allgemeine Kenntnis der komplizierten Rechtslage könne durchschnittlichen Spielern nicht einfach unterstellt werden.

Auch die Verjährung griff nicht durch

Das Gericht sah die Ansprüche des Klägers nicht als verjährt an. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nicht automatisch mit jedem einzelnen Spielverlust, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Kläger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Eine frühere Kenntnis konnte dem Kläger hier nicht nachgewiesen werden.

Urteil mit Signalwirkung für geschädigte Verbraucher

Das Urteil macht deutlich, dass sich Anbieter unerlaubter Online-Glücksspiele nicht ohne Weiteres auf ausländische Lizenzen, die Kenntnis der Spieler oder Verjährung berufen können. Der Fall macht zudem deutlich, dass Rückforderungsansprüche nicht nur bei klassischen Online-Casinospielen, sondern auch bei Sportwetten in Betracht kommen können. Gerade dieser Punkt ist in der Praxis besonders relevant, da viele Verbraucher nur bei Online-Slots an mögliche Ansprüche denken, nicht aber bei Sportwetten.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Viele Spieler gingen über Jahre hinweg davon aus, dass bekannte Plattformen mit großer Marktpräsenz auch rechtmäßig in Deutschland tätig sind. Die Entscheidung des Landgerichts (LG) Duisburg macht jedoch deutlich, dass der äußere Eindruck eines seriösen und etablierten Angebots nichts daran ändert, dass es auf die konkrete rechtliche Zulässigkeit im jeweiligen Zeitraum ankommt. Selbst wenn die Verluste bereits einige Jahre zurückliegen, kann eine Rückforderung noch möglich sein. Es lohnt sich daher, die eigene Situation sorgfältig rechtlich prüfen zu lassen.

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Autor

Martin Wolff, Jurist, Diplom-Jurist (Univ. Tübingen)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann