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Löffler Immobiliengruppe – Tipps für Anleger nach Insolvenzantrag

Veröffentlicht von Andreas Frank am 02. Oktober 2025
Aktualisiert am 14. August 2026
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Für Kapitalanleger der Löffler Immobiliengruppe GmbH gibt es schlechte Nachrichten mit weitreichenden Folgen: Das Unternehmen hat Ende September 2025 einen Insolvenzantrag gestellt. Hintergrund ist eine Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die wegen des Betreibens unerlaubter Einlagengeschäfte die Rückzahlung sämtlicher Kundengelder anordnet. Anleger, die über Nachrangdarlehen investiert haben, fürchten um ihr Kapital und fragen sich, wie es nun weitergeht.

Update Dezember 2025: Das Amtsgericht Nürnberg hat am 9. Dezember 2025 aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Löffler Immobiliengruppe GmbH (Az. IN 1409/25) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz bestellt. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen (§ 38 InsO) bis zum 13. Januar 2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

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Crowdinvesting Immobilien – hochriskante Nachrangdarlehen

Die Löffler Immobiliengruppe hat zum einen Kleinanlegern über Schwarmfinanzierungen Investitionen in Nachrangdarlehen angeboten. Diese konnten bereits ab Beträgen in Höhe von 250,- Euro investieren. Vertrieben wurden die Geldanlagen auch über die Online-Plattform VR-Crowd der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Zum anderen bot Löffler über Direktinvestitionen die Investition von Einmalbeträgen ab 200.000,- Euro an.

Beim Immobilien-Crowdinvesting werben Anbieter mit attraktiven Renditen, kurzen Laufzeiten und der Möglichkeit, sich bereits mit kleinen Beträgen zu beteiligen. Über Online-Plattformen können sich Kleinanleger an Immobilienprojekten beteiligen und sollen eine Beteiligung an zukünftigen Gewinnen oder Anteile des finanzierten Projekts erhalten. Viele Anleger:innen übertragen die Attribute von Immobilien auf Crowdinvesting-Plattformen. Betongold scheint sicher, renditestark und verständlich. Doch diese Geschäfte sind riskant und mit erheblichen Risiken verbunden. Dies gilt insbesondere, wenn die Anlage in Form eines Nachrangdarlehens abgeschlossen wird. Im Falle einer Insolvenz droht der Totalverlust des eingesetzten Geldes.

Anleger, die Nachrangdarlehen gewähren, wissen oft nicht, dass sie ein sehr hohes Risiko tragen. Für sicherheitsorientierte Anleger oder als Altersvorsorge ist die Beteiligung als nachrangiger Darlehensgeber ungeeignet. Bei der Vermittlung oder Beratung von Nachrangdarlehen müssen sie anleger- und anlagegerecht beraten werden.

BaFin-Rückabwicklungsanordnung für Nachrangdarlehen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 29. Juli 2025 angeordnet, dass die Löffler Immobiliengruppe GmbH ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft einstellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abwickeln muss. Grund hierfür sei, dass die Löffler Immobiliengruppe GmbH auf Grundlage von „Darlehensverträgen mit qualifiziertem Nachrang“ gewerbsmäßig Gelder angenommen hat, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war.

Insolvenz Löffler Immobiliengruppe

Ein weiteres Warnsignal für Anleger:innen war, dass die Löffler Immobiliengruppe den Ende Juli 2025 fälligen Zinszahlungen nicht nachgekommen ist. Durch die BaFin-Anordnung seien die Geschäftskonten eingefroren worden, was nun zur Insolvenzanmeldung geführt hat. Die berichtet das Online-Portal der Nürnberger Nachrichten. Am 02.10.2025 hat das Amtsgericht Nürnberg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. IN 1409/25). Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz. Aufgrund des Insolvenzantrages sind Zins- und Rückzahlungen von Nachrangdarlehen in Gefahr.

Handlungsempfehlungen für betroffene Anleger

  1. Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Bislang wurde das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Sollte es dazu kommen, können betroffene Anleger:innen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Anmeldung können Sie selbst vornehmen oder uns damit beauftragen. Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen auf Wunsch die Forderungsanmeldung.
  2. Schadenersatzansprüche und Rückabwicklung prüfen lassen: Betroffene haben die Möglichkeit, alle in Betracht kommenden Ansprüche umfassend prüfen zu lassen. Wenn Sie durch die Investition einen Schaden erlitten haben, weil Sie im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder weil Sie sogar falsche oder unvollständige Informationen erhalten haben, können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Verantwortliche geltend machen.

Kostenlose Ersteinschätzung für Betroffene

Aktuell sind Kapitalanleger, die in Projekte der Löffler Immobiliengruppe investiert haben, mit einem möglichen Kapitalverlust konfrontiert. Als auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei helfen wir Betroffenen, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Nutzen Sie das unser Online-Formular für die kostenlose Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche.

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Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann