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Luana AG insolvent – Forderungsanmeldung & Schadensersatz prüfen

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 05. Januar 2026
Aktualisiert am 8. April 2026
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Die Luana AG befindet sich seit Ende Dezember 2025 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren; Anfang April 2026 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Damit ist nun auch die Muttergesellschaft der Luana Gruppe betroffen. In den Monaten und Jahren zuvor waren bereits mehrere Tochtergesellschaften von Insolvenzen betroffen.

Insolvenz Luana AG

Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 23. Dezember 2025 zunächst das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luana AG eröffnet. Am 01.04.2026 eröffnete das Amtsgericht Schwarzenbek dann das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luana AG wegen Zahlungsunfähigkeit (Az. 1 IN 195/25). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.05.2026 anzumelden.

Abgrenzung zur Insolvenz der Luana Energy GmbH

  • Unabhängig von der AG ist die Luana Energy GmbH insolvent. Das Amtsgericht Hamburg hat am 10.10.2025 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az. 67c IN 270/25).​
  • Die Luana Energy GmbH ist Emittentin der Anleihe 2016/2028, für die Gläubiger nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können.​

Laufende Anleihe der Luana AG: 9,5% crbn changer IHS 2025/2030

Noch im Februar 2025 hatte die Luana AG die Anleihe 9,5% crbn changer IHS 2025/2030 emittiert. Für die Beteiligung galt eine Mindestzeichnungssumme in Höhe von 100.000,- Euro und eine Begrenzung auf 20 Anteile. Aufgrund dieser Begrenzung entfällt der von der Finanzaufsicht BaFin gestattete Verkaufsprospekt gemäß Vermögensanlagengesetz. Die Anleihe ist unbesichert, nicht nachrangig und verbrieft den Anspruch auf laufende Zinszahlungen sowie Rückzahlung des Nennbetrags am Laufzeitende.

ISIN/WKNEmissionsvolumenLaufzeitnächster Zinstermin
DE000A4DE917 / A4DE9120 Mio. Euro14.02.203014.02.2026

Die Anleiheinhaber wären im Falle einer Insolvenz der Luana AG direkt betroffen, da ihnen der nahezu vollständige Verlust ihres investierten Kapitals droht. Die Luana AG stand bei der Emission der Anleihe in der Kritik, da sie die Rückzahlung der seit Langem fälligen 5 %-Luana-Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPES6) nicht geleistet hat.

Probleme bei Vermögensanlagen LCF Blockheizkraftwerke

Die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH ist bei Zahlungen an Anleger:innen der Vermögensanlagen „Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und 7“ und „Energieversorgung Deutschland“ in Verzug. Betroffene sollten mögliche Kündigungs- und Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Praktische Hinweise für Anleger

Anleger, die in Produkte der Luana AG investiert haben, sollten eine spezialisierte Rechtsberatung zu Forderungsanmeldung und etwaigen Beraterhaftungsansprüchen einholen:

1. Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren: Forderungen können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Im Insolvenzfall nehmen wir für unsere Mandanten*innen eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Insolvenztabelle vor. Sollte der Insolvenzverwalter die vollständige Feststellung Ihrer Forderungen bestreiten, können wir Ihre Ansprüche in einem Feststellungsverfahren durchsetzen.

In der Regel wird durch die Insolvenzquote nur ein Bruchteil der Verluste der Betroffenen ausgeglichen. Um einen größeren Teil des entstandenen Schadens ersetzt zu bekommen, empfehlen wir zusätzlich, mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Die Verfolgung dieser Ansprüche ist zusätzlich oder alternativ zur Anmeldung des Schadens zur Insolvenztabelle möglich.

2. Schadensersatzansprüche prüfen lassen: Bei Anleihen handelt es sich um Beteiligungen mit erheblichen Risiken. Bei der Beratung und Vermittlung müssen Anleger*innen umfassend über die Risiken solcher Geldanlagen aufgeklärt werden. Anlageberater und Vermittler können sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nicht umfassend über die Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Zudem müssen sie auch über die mangelnde Eignung als Altersvorsorge aufklären. Darüber hinaus liegt eine Beratungspflichtverletzung auch vor, wenn Risiken verschwiegen oder verharmlost werden. Wenn Finanzvertriebe nicht auf die anfallenden Provisionen hingewiesen haben, haften sie unter Umständen für den entstandenen Schaden.

Kostenlose Ersteinschätzung für Betroffene

Als auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei helfen wir Betroffenen, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren. Nutzen Sie das unser Online-Formular für die kostenlose Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche.

Online-Fragebogen

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann