0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Weiteres Urteil zugunsten eines Anlegers: Rückabwicklung Medico Fonds 38

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 25. September 2013

In einem weiteren von unserer Kanzlei erstrittenem Urteil zugunsten eines Anlegers vom 11.09.2013 hat die 4. Zivilkammer des Landgericht Dessau- Roßlau die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung (BoFi) zum Schadenersatz und damit zur sogenannten Rückabwicklung der Beteiligung am geschlossenen Fonds Medico Fonds 38 verurteilt.

Rückabwicklung Medico Fonds 38: Sachverhalt und Entscheidung

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt wurde dem Kläger von einem Anlageberater der Bonnfinanz AG eine Beteiligung an dem Medico Fonds 38 als Kapitalanlage empfohlen.
Im Rahmen der Beratung wurde der Kläger nicht über Risiken und Nachteile die mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds verbunden sind aufgeklärt. Es fand insbesondere keine Aufklärung über die fehlende bzw. stark eingeschränkte Übertragbarkeit von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds das mögliche Totalverlustrisiko im Rahmen der streitgegenständlichen Beteiligung sowie die Umstände der Auflebung der Kommanditistenhaftung nach § 172 IV HGB statt.

Der Klage wurde stattgegeben. Das Landgericht geht vorliegend von einer Anlageberatung aus.

Das Landgericht Dessau- Roßlau kommt aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme und der Anhörung des Klägers zu dem Ergebnis dass der für die Bonnfinanz AG tätige Berater seine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kläger verletzt hat indem er ihn nicht über die erschwerte Veräußerbarkeit von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds nicht über das Risiko des Totalverlustes und auch nicht über die Haftung der Anleger gem. § 172 Abs. 4 HGB aufgeklärt hat obwohl der Kläger hinsichtlich einer sichere Kapitalanlage beraten werden wollte.

Das Landgericht Dessau- Roßlau führt in den Urteilsgründen aus, dass es im konkreten Fall auf die Übergabe eines fehlerhaften Prospektes nicht ankommt, da die Beklagte ihre Aufklärungspflicht schon mündlich verletzt hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig da die beklagte Bonnfinanz innerhalb eines Monats Berufung einlegen kann. Über den Fortgang werden wir an dieser Stelle berichten.

Fazit zum Urteil

Im konkreten Fall sieht das Gericht Aufklärungspflichtverletzungen im Rahmen der Anlageberatung und stützt sich auf den Vorrang des gesprochenen Wortes. Das o.g. Urteil stärkt erneut die Chancen geschädigter Fondsanleger denen die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds über einen Finanzdienstleister vermittelt wurde. Über unser Kontaktformular haben geschädigte Anleger denen die geschlossenen Fonds später als Oktober 2003 vermittelt worden sind die Option sich ausführlich über die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu informieren

Kontaktformular