0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Probleme mit stillen Beteiligungen an der Thamm & Partner GmbH

Veröffentlicht von Melanie Poch am 15. Juli 2025
Aktualisiert am 27. August 2025

Anleger, die aktuell als stille oder atypisch stille Gesellschafter bei der Thamm & Partner GmbH investiert sind, berichten über Schwierigkeiten mit ihrer Beteiligung. Bei einer stillen Beteiligung handelt es sich um eine indirekte und anonyme Form der Unternehmensbeteiligung, die zu den Anlageformen des sogenannten grauen Kapitalmarktes zählt. Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz und damit der Rückabwicklung der Kapitalanlage und dem Ausstieg aus deinem Ratensparmodell.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter: Hochriskante Kapitalanlage

Bei einer stillen Gesellschaft beteiligen sich die Anlegerinnen und Anleger mit einer Geldsumme an einem Unternehmen. Im Erfolgsfall sollen sie eine Gewinnbeteiligung für ihre Investition erhalten. Im Gegensatz zu stillen Gesellschaftern sind atypisch stille Gesellschafter nicht nur am Gewinn und Verlust beteiligt, sondern zusätzlich am Vermögen der Gesellschaft, auch an den stillen Reserven. Die atypisch stillen Gesellschafter sind Mitunternehmerinnen und Mitunternehmer: Sie tragen Mitunternehmerrisiko, haben Kontroll- und Vermögensrechte und werden steuerlich anders behandelt, indem sie Gewinne und Verluste aus Gewerbebetrieb und nicht Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen.

In einigen Fällen wurde die Beteiligung als mit überdurchschnittlichen Renditen oder einer „sicheren” Investition in Sachwerte, unter dem Stichwort „Betongold“ beworben. Diesen Vorteilen stehen jedoch erhebliche Risiken gegenüber. Eine Beteiligung an einer stillen Gesellschaft Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung mit zahlreichen Risiken. Sie ist beispielsweise nicht als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger geeignet. Tritt das Totalverlustrisiko ein, bedeutet dies den Verlust der gesamten Vermögenseinlage.

Ratensparmodell birgt zusätzliche Risiken

Eine Beteiligung an der Thamm & Partner GmbH ist als Einmalanlage oder über einen Sparplan, auch Ratensparmodell genannt, möglich. Solche Ratensparmodelle bergen jedoch zusätzliche hohe Risiken. Typisch ist eine lange Anlagedauer von zehn bis zwanzig Jahren. Gerät die Kapitalanlage zwischenzeitlich in Schieflage oder gar in die Insolvenz, müssen Ratensparer bis zur vereinbarten Gesamtsumme weiterzahlen. Zudem sind die Kosten für Betroffene in der Regel höher als für Anlegerinnen und Anleger, die einmalig einen hohen Betrag investieren.

Welche Möglichkeiten Ratensparer haben, um aus einer Beteiligung auszusteigen oder die Rückzahlung der einbezahlten Beträge durchzusetzen, lesen Sie im Newsbeitrag:

Aus dem Ratensparmodell aussteigen – Diese Möglichkeiten haben Anleger geschlossener Fonds

Aktuelle Probleme mit stillen Beteiligungen an der Thamm & Partner GmbH

Anleger berichten von Problemen mit ihrer stillen Beteiligung an der Thamm & Partner GmbH, beispielsweise von verzögerten oder ausbleibenden Auszahlungen. So erhalten einige Anleger, deren Beteiligung beendet ist, ihr ermitteltes Auseinandersetzungsguthaben nicht wie vertraglich vorgesehen ausgezahlt. Anstelle einer vollständigen Auszahlung werden lediglich Ratenzahlungen angeboten. Die Gesellschaft begründet dies mit Liquiditätsschwierigkeiten und teilt mit, dass eine vollständige Rückzahlung derzeit nicht möglich sei.

Zudem berichten Anleger über mangelnde oder unklare Kommunikation seitens der Gesellschaft bezüglich der finanziellen Situation und der Auszahlungsmodalitäten. Die Abwicklung der Beteiligungen dauert oft mehrere Jahre, was bei vielen Anlegern zu Unsicherheit und Unzufriedenheit führt.

Anleger können bei Beratungs- oder Prospektfehlern ihr investiertes Kapital zurückfordern

Bei stillen Beteiligungen treffen Anlageberater und -vermittler umfassende Aufklärungspflichten. Sie müssen beispielsweise über das Totalverlustrisiko, das besondere Risiko von Blind-Pool-Investitionen oder das Risiko der Rückforderung erhaltener Ausschüttungen aufklären. Wurden die stillen Gesellschafter von den Anlageberatern oder Vermittlern nicht umfassend über die Risiken dieser Kapitalanlagen aufgeklärt, bestehen ggfs. Schadensersatzansprüche. Gerade Kleinanleger, die eine Beteiligung in Raten einzahlen, waren in der Regel nicht bereit, hohe Risiken einzugehen und den Verlust des angesparten Geldes in Kauf zu nehmen. Auch aus Prospekthaftung gegen die Initiatoren und den Vertrieb können Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung entstehen. Der Verkaufsprospekt darf keine falschen Angaben enthalten. Es genügt somit ein einziger Beratungs- oder Prospektfehler, um einen Rückabwicklungsanspruch durchzusetzen.

Im Fall einer erfolgreichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen können Anleger:innen eine vollständige Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage erreichen – und somit auch die seit dem Beitritt gezahlten Raten zurückzubekommen.

Achtung Verjährung: Bereits seit dem Jahr 2005 können sich Anleger als stille Gesellschafter an der Thamm & Partner GmbH beteiligen. Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung für Schadensersatzansprüche wegen Prospekt- oder Beratungsfehlern tritt für alle Anleger zehn Jahre nach Annahme der Beitrittserklärung ein. Erfolgte die Annahme Ihres Beitritts z.B. am 15.09.2015, dann tritt die Verjährung am 15.09.2025 ein. Ohne rechtzeitige Hemmung der Verjährung droht der Verlust der Ansprüche.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Anleger sind wegen ausbleibender oder verzögerter Auszahlungen, hohen Risiken bis hin zum Totalverlust sowie einer unzureichenden Kommunikation verunsichert. Wir beraten und vertreten Anleger seit 30 Jahren bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland verfügen wir über umfassende Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen in diesem Bereich und haben zahlreiche Urteile erstritten. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen, um eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls zu erhalten.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

Kontaktformular

Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann