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ProReal Deutschland 7: Anleger zittern weiter um investiertes Kapital

Veröffentlicht von Andreas Frank am 04. Juli 2024

News

Die Situation für die Anleger*innen der Vermögensanlage ProReal Deutschland 7 ist weiterhin sehr kritisch. Die ProReal Deutschland 7 GmbH hat diesen Ende Juni 2024 unter anderem mitgeteilt, dass ein möglicher Rückzahlungstermin frühestens in 18 bis 24 Monaten sein könnte. Einen konkreten Rückzahlungstermin nennt sie nicht. Wer nicht abwarten möchte, kann jetzt aktiv werden und prüfen lassen, ob und wie ein Ausstieg aus der Beteiligung möglich ist.

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ProReal Deutschland 7: Rückzahlungstermin und Zinszahlung verschoben

Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen sollte prospektgemäß zum 31.12.2022 erfolgen. Im September 2022 informierte die Geschäftsführung der One Group GmbH über eine Verlängerung der Laufzeit um weitere 12 Monate. Die Gläubiger*innen sollten per 31. Dezember 2023 eine Rückzahlung von 100 % ihrer Einlage und eine weitere Verzinsung erhalten. In einer Pflichtmitteilung vom 19.02.2024 teilte das Unternehmen mit, dass es „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nicht in der Lage sein werde, die am 30.06.2024 fälligen Zinszahlungen zu leisten oder die Anleihe zum Jahresende zurückzuzahlen. Mit Schreiben vom 24.06.2024 teilt die ProReal Deutschland 7 GmbH den Anleger*innen mit, dass die Rückzahlung „frühestens in 18 bis 24 Monaten“ erfolgen könne. Ein konkretes Datum wird nicht genannt.

Die Probleme betreffen auch andere Kapitalanlagen der One Group, die Ende des Jahres 2023 bekannt gab, Zinszahlungen für vier ProReal-Produkte einzustellen. Angesichts des Ausschüttungsstopps für das vierte Quartal 2023 fürchten die Betroffenen nicht nur um die geplanten Quartalsausschüttungen, sondern auch um die vollständige Rückzahlung von 100 % ihrer Einlage. Es bleibt abzuwarten, ob die ausstehende Zinszahlung tatsächlich Ende Juli 2024 erfolgen wird.

Weitere Entwicklungen und Kritikpunkte

Die Aussetzung der Zinszahlungen und die Rückzahlungsschwierigkeiten sowie die Struktur der nachrangigen Namensschuldverschreibungen sind die Hauptkritikpunkte der betroffenen Anleger an der aktuellen Situation. Darüber hinaus sorgt die mangelnde Transparenz und Informationspolitik für Verunsicherung. Es wird u.a. bemängelt, dass die Anleger*innen nicht ausreichend und transparent über die finanzielle Lage und die Risiken informiert wurden. Insbesondere wird kritisiert, dass die One Group die Situation verharmloste, indem sie die Aussetzung der Zinszahlungen als vorübergehende Vorsichtsmaßnahme darstellte, obwohl die tatsächlichen finanziellen Probleme gravierender waren. Das Portal Investmentcheck berichtet in diesem Zusammenhang, dass die beiden Vermögensanlagen ProReal Deutschland 7 und 8 als nicht gefährdet dargestellt worden seien, obwohl die Situation tatsächlich ebenso kritisch sei wie bei den Vermögensanlagen ProReal Deutschland 9 und 10.

Schuldverschreibung mit qualifizierten Rangrücktritt

ProReal Deutschland 7 ist eine Vermögensanlage in Form von nachrangigen Namensschuldverschreibungen. Die Kapitalanlage dient der Finanzierung von Immobilienprojekten, insbesondere der Entwicklung und Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die Nachrangigkeitsvereinbarung hat zur Folge, dass die Emittentin die Zinszahlungen aussetzen kann, wenn diese Zahlungen zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen würden oder zu führen drohen. Diese Regelung führt nun dazu, dass die Anleger die Auswirkungen des vereinbarten Rangrücktritts zu spüren bekommen, da die Zinszahlungen unter diesen Umständen ausgesetzt wurden. Sollte die ProReal Deutschland 7 GmbH aufgrund der schwierigen Lage auf dem Immobilienmarkt Insolvenz anmelden müssen, wird die Situation für die Anleger*innen noch schlimmer. Denn ihre Forderungen werden aufgrund des Rangrücktritts nur nachrangig behandelt, die Forderungen der anderen Gläubiger werden zuerst bedient. In einem eventuellen Insolvenzverfahren könnten sie völlig leer ausgehen.

Kostenfreie Ersteinschätzung zu Schadensersatz und Rückabwicklung

Vor diesem Hintergrund sollten betroffene Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Es kann sich lohnen zu prüfen, ob die Nachrangvereinbarung wirksam vereinbart wurde und ob möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Anlage bestehen. Anleger sollten rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte zu sichern und die für ihre individuelle Situation besten Schritte zu planen.

Die Experten unserer Kanzlei prüfen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können und damit die Rückabwicklung der Geldanlage erreicht werden könnte.

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Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0711 9308110.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann