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One Group stoppt Zinszahlungen bei vier ProReal-Geldanlagen

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 29. Dezember 2023

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Die One Group bietet Kapitalanlagen im Immobiliensegment an. Schwerpunkt ist nach eigenen Angaben die Finanzierung von Projektentwicklungen in deutschen und österreichischen Metropolregionen. Seit 2020 ist die One Group mit Sitz in Hamburg eine Tochter des österreichischen Baukonzerns Soravia. Nun stellt die One Group die Zinszahlungen für vier ProReal-Produkte ein. Betroffene können Schadensersatzansprüche und die Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage kostenlos prüfen lassen.

Update 13.03.2024: Die Soravia-Tochter SC Finance Four GmbH hat Medienberichten zufolge einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Von dem Insolvenzantrag sind zwei Fonds der ProReal-Serie betroffen. Rund 10.000 Anleger*innen der Fonds ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 haben 278 Mio. Euro investiert. Das Kapital wurde über Darlehen an die SC Finance Four GmbH weitergeleitet, die in Soravia-Bauprojekte investierte. Einen Tag später, am 14.03.2024, weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Pflichtmitteilung auf einen möglichen Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern der ProReal Europa 9 GmbH und der ProReal Europa 10 GmbH hin.

Update 06.03.2024: Das Handelsblatt und fonds professionell berichten von einer strategischen Umstrukturierung im Soravia Konzern, in deren Folge die Geschäftsführer der One Group zurückgetreten seien und die One Group Holding aus dem Konzern ausgegliedert worden sei, ohne dass die Anleger*innen der One Group Gesellschaften informiert wurden. Wir raten Betroffenen, die Berichterstattung aufmerksam zu verfolgen und gegebenenfalls rechtliche Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Investmentcheck hat das Schreiben der Geschäftsführung an den Vertrieb veröffentlicht. Der Ausschüttungsstopp betrifft nach Angaben des Handelsblattes Anlagegelder in Höhe von ca. 410 Mio. Euro und konkret folgende vier ProReal-Kapitalanlagen:

  • ProReal Deutschland 7
  • ProReal Deutschland 8 – Exklusives Folgeangebot
  • ProReal Europa 9
  • ProReal Europa 10

Zeichnungsstopp für laufende Emissionen: Die One Group hat zudem für die folgenden Emissionen der ProReal-Serie einen Zeichnungsstopp verhängt:

  • ProReal Deutschland 7 – Exklusives Folgeangebot
  • ProReal Private 10
  • ProReal Private 11
  • ProReal Secur 3
  • ProReal Secur 4

ProReal Deutschland 7: Erhalten Anleger*innen ihre Einlage zum 31.12.2023 zurück?

Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen sollte prospektgemäß zum 31.12.2022 erfolgen. Im September 2022 informierte die Geschäftsführung der One Group GmbH über eine Verlängerung der Laufzeit um weitere 12 Monate. Die Gläubiger*innen sollten per 31. Dezember 2023 eine Rückzahlung von 100 % ihrer Einlage und eine weitere Verzinsung erhalten. Angesichts des Ausschüttungsstopps im vierten Quartal 2023 fürchten die Betroffenen nun nicht nur um die geplanten quartalsmäßigen Ausschüttungen, sondern auch um die vollständige Rückzahlung von 100% ihrer Einlage.

Update 21.02.2024: Für Anleger*innen, die Namensschuldverschreibungen der ProReal Deutschland 7 GmbH gezeichnet haben, spitzt sich die Situation weiter zu. In einer am 19. Februar 2024 veröffentlichten Pflichtmitteilung erklärte das Unternehmen, dass es „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ außerstande sei, die für den 30. Juni 2024 vorgesehenen Zinszahlungen zu erbringen oder die Schuldverschreibungen zum Ende des Jahres zurückzuzahlen. Für die betroffenen Anleger*innen besteht somit das Risiko eines Totalverlustes ihrer Investitionen.

Die Experten unserer Kanzlei prüfen im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können und damit die Rückabwicklung der Geldanlage erreicht werden könnte.

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Nachrangige Namensschuldverschreibung: Riskante Form der Schuldverschreibung

Es gibt relativ sichere und sehr riskante Formen von Anleihen. Bei den ProReal-Anlagen handelt es sich um Nachranganleihen. Nachranganleihen sind Unternehmensanleihen und vereinen die Eigenschaften von Anleihen mit aktienähnlichen Renditen. Sie weisen in der Regel ein hohes Risiko auf, insbesondere ein erhöhtes Bonitätsrisiko. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten kann es zu einem Totalverlust der Anlage kommen. Hinzu kommt, dass es sich bei den Vermögensanlagen ProReal 7, 8 – Exklusives Folgeangebot, 9 und 10 um einen sogenannten qualifizierten Rangrücktritt handelt. Bei einem qualifizierten Rangrücktritt ist ein Anspruch auf Rückzahlung und Verzinsung auch außerhalb der Insolvenz ausgeschlossen, wenn die Zahlung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers herbeiführen würde. Ein Unternehmen kann also Zahlungen an Anleger aussetzen, wenn es andernfalls zahlungsunfähig oder überschuldet würde.

Was können Betroffene tun? Eine Möglichkeit, das in Nachranganleihen investierte Geld zu retten, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dabei gilt: Wer bei der Beratung nicht umfassend über Risiken oder Provisionen aufgeklärt wurde, kann Schadensersatz und damit die Rückabwicklung der Geldanlage verlangen.

Interessenten müssen umfassend über die Risiken aufgeklärt werden. Anlageberater und -vermittler können sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie nicht umfassend über die Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko, aufgeklärt haben. Sie müssen auch über die fehlende Eignung zur Altersvorsorge aufklären. Eine Beratungspflichtverletzung liegt auch vor, wenn Risiken verschwiegen oder verharmlost werden. Wird nicht auf die anfallenden Provisionen hingewiesen, haften die Finanzvertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden. Darüber hinaus haben Gerichte in der Vergangenheit in einigen Fällen entschieden, dass Nachrangdarlehensklauseln AGB-rechtlich unwirksam sind.

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Wir prüfen kostenfrei, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage geltend gemacht werden können. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann