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Renditefonds 6 GmbH & Co. KG: Negatives Auseinandersetzungsguthaben – Müssen Anleger zahlen?
- Eckpunkte zum Immobilienfonds Renditefonds 6
- Was steht in dem Schreiben der Renditefonds 6 GmbH & Co. KG?
- Was bedeutet ein negatives Auseinandersetzungsguthaben rechtlich?
- Können sich Anleger auf anderem Wege von ihrer Beteiligung trennen?
- Rückforderung ausstehende Einlagen: Kostenfreie Ersteinschätzung für betroffene Anleger
Anleger, die ihre Beteiligung an der Renditefonds 6 GmbH & Co. KG in Form eines Ratensparmodells (ImmoRente, ImmoRente Plus) abgeschlossen und gekündigt haben, halten derzeit ein beunruhigendes Schreiben in den Händen. Dieses enthält eine vorläufige Abrechnung ihres Auseinandersetzungsguthabens, die in vielen Fällen ein negatives Gesamtergebnis ausweist. Infolgedessen werden die Anleger mit einer möglichen Zahlungspflicht gegenüber der Fondsgesellschaft konfrontiert.
Eckpunkte zum Immobilienfonds Renditefonds 6 GmbH & Co. KG
Bei der Renditefonds 6 GmbH & Co. KG, vormals SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG, handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds, der schwerpunktmäßig in Einzelhandelsimmobilien investiert. Der Fonds ist auf unbestimmte Zeit angelegt; im Prospekt ist die Auflösung im Jahr 2040 vorgesehen. Anleger konnten sich mit einer stillen Beteiligung oder als Kommanditist mit verschiedenen Beteiligungsmodellen (Einmalzahlung oder Ratensparmodell) am Fonds beteiligen.
Laut Prospekt ist für Kommanditisten eine ordentliche Kündigung erstmals zum 31.12.2025 möglich. Für bestimmte Modelle (z. B. „Renditemaxx“, „Clevere Kombi“) gab es frühere Teilkündigungsrechte und für stille Beteiligte frühere Kündigungstermine.
Beim SHB Renditefonds 6 zeichneten sich bereits Liquiditätsprobleme ab, als das geplante Eigenkapital nicht wie vorgesehen eingeworben werden konnte und die Platzierungsgarantin, die SHB Innovative Fondskonzepte AG, Insolvenz anmeldete. Darüber hinaus ergaben sich Liquiditätsprobleme aufgrund von Kündigungen von stillen Beteiligungen. Zudem wurde über unklare abverfügte Gelder durch die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH berichtet. Inzwischen ist allen Gesellschaftern klar, dass sie hier nicht in eine sichere und renditeträchtige Kapitalanlage investiert haben. Anstelle der hohen jährlichen Auszahlungen warten die Gesellschafter nun auf die im Fondsprospekt vorgesehenen Rückflüsse.
Was steht in dem Schreiben der Renditefonds 6 GmbH & Co. KG?
Das Schreiben der Renditefonds 6 GmbH & Co. KG richtet sich an Anleger mir Ratensparmodell, die von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben und ihre Beteiligung zum 31. Dezember 2025 beendet haben. In dem Schreiben wird über die Berechnung des sogenannten vorläufigen Auseinandersetzungsguthabens informiert.
Die wesentlichen Inhalte des Schreibens auf einen Blick:
- Kündigung der Beteiligung zum 31.12.2025 gemäß § 25 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages
- Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens
- Vorläufige Berechnung auf Basis der Jahresabschlüsse 2024 (die Abschlüsse 2025 liegen noch nicht vor)
- Endgültige Berechnung voraussichtlich im 3. Quartal 2026
- In vielen Fällen: negatives vorläufiges Gesamtergebnis mit Hinweis auf mögliche Zahlungspflicht
Das negative vorläufige Gesamtergebnis entsteht dadurch, dass die ausstehenden Einlagen (also die noch nicht eingezahlten Kapitalanteile) höher sind als das vorläufige Auseinandersetzungsguthaben. Gemäß Gesellschaftsvertrag kann dies zu einer Zahlungsverpflichtung des Anlegers führen.
Wichtiger Hinweis: Das Schreiben ist ausdrücklich vorläufig.
- Es besteht zum jetzigen Zeitpunkt noch keine fällige Forderung.
- Die endgültige Berechnung erfolgt auf Basis der Jahresabschlüsse 2025 – voraussichtlich Q3 2026.
Was bedeutet ein negatives Auseinandersetzungsguthaben rechtlich?
Der Begriff „Auseinandersetzungsguthaben” bezeichnet den Betrag, den ausscheidende Gesellschafter:innen beim Verlassen eines Fonds erhalten – oder gegebenenfalls zurückzahlen müssen. Die rechtliche Grundlage ist im Gesellschaftsvertrag des jeweiligen Fonds verankert. Da die Jahresabschlüsse des Renditefonds 6 zum 31.12.2025 noch nicht vorliegen, rechnet die Fondsgesellschaft auf Basis der Abschlüsse von 2024, was im Gesellschaftsvertrag als Zwischenwert vorgesehen ist, bis die tatsächlichen Zahlen feststehen.
Wann entsteht eine echte Zahlungspflicht?
Eine Zahlungspflicht des Anlegers entsteht nur, wenn sich das negative Ergebnis in der endgültigen Abrechnung bestätigt. Erst dann wird die Forderung fällig und zahlbar. Das bedeutet, dass die Anleger aktuell nicht zahlen müssen.
Geschlossene Fonds können vertraglich vorsehen, dass ein ausscheidender Gesellschafter einen negativen Auseinandersetzungsbetrag zahlen muss. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag dies ausdrücklich vorsieht, die entsprechende Klausel transparent ist und der Fonds ordnungsgemäß abgerechnet hat.
Können sich Anleger auf anderem Wege von ihrer Beteiligung trennen?
- Verkauf auf dem Zweitmarkt: Ein Blick auf den Zweitmarkt zeigt, dass dieser den betroffenen Anlegern keine Möglichkeit bietet, sich von ihrer Beteiligung zu trenne. Die Beteiligungsmodelle „Immorente“ und „Immorente Plus“ sind derzeit vom Handel ausgesetzt.
- Schadensersatzansprüche und Rückabwicklung: Unabhängig von der Abrechnung können Schadensersatzansprüche – und damit die Möglichkeit einer Rückabwicklung der Beteiligung – bestehen, wenn Anleger beim Erwerb der Beteiligung falsch oder unvollständig beraten wurden, beispielsweise über Risiken, Laufzeiten oder die Möglichkeit eines negativen Auseinandersetzungsguthabens. Die absolute, kenntnisunabhängige Verjährung hierfür tritt zehn Jahre nach Erwerb der Kapitalanlage ein. Da die Beteiligungen jedoch bereits vor mehr als zehn Jahren gezeichnet wurden, sind Schadensersatzansprüche aufgrund der bereits eingetretenen Verjährung nicht mehr möglich.
Rückforderung ausstehende Einlagen: Kostenfreie Ersteinschätzung für betroffene Anleger
Wir empfehlen betroffenen Anlegern, zunächst ihre Unterlagen zu sichten. Dazu gehören Zeichnungsschein, Fondsprospekt, alle bisherigen Schreiben der Gesellschaft, Kontoauszüge zu Ein- und Auszahlungen. Nach Erhalt der endgültigen Berechnung können Sie uns diese zur Überprüfung zusenden. Anleger sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Berechnung der Fondsgesellschaft korrekt ist. Wir prüfen typische Fehler und Angriffspunkte.
Benötigen Sie rechtliche Hilfestellung? Senden Sie uns nach Erhalt des endgültigen Rückforderungsschreibens die Aufforderung der Fondsverwaltung sowie den ausgefüllten Online-Fragebogen zu. Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten kostenfrei.
Warum unsere Kanzlei der richtige Ansprechpartner ist
Unsere Kanzlei ist seit Jahren spezialisiert auf die Vertretung von Anlegern in geschlossenen Fondsbeteiligungen – von Immobilienfonds über Schiffsfonds bis hin zu Private-Equityfonds. Wir haben bereits viele betroffene Gesellschafter in Fällen von Rückforderungen durch Insolvenzverwalter, Liquidatoren oder die Fondsgesellschaften vertreten und konnten zahlreiche positive Ergebnisse für unsere Mandantinnen und Mandanten erzielen.
Was wir für Sie tun:
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation
- Prüfung der Abrechnung der Renditefonds 6 GmbH & Co. KG
- Analyse möglicher Beratungsfehler und Prospekthaftungsansprüche
- Außergerichtliche Verhandlung mit der Fondsgesellschaft
- Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn nötig
- Transparente Kostenstruktur und kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.
