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Rück- und Zinszahlungen ProReal Deutschland 7: Kein Zeichen der Entspannung in Sicht

Veröffentlicht von Melanie Poch am 05. November 2025
Aktualisiert am 27. Juli 2026
  • Die Rück- und Zinszahlungen der ProReal Deutschland 7 sind ausgesetzt.
  • Der Jahresabschluss 2023 belegt eine massive Überschuldung: negatives Eigenkapital von 76,68 Mio. Euro – Vermögen von ca. 36,7 Mio. Eurostehen Verbindlichkeiten von ca. 113,4 Mio. Euro gegenüber.
  • Laut BaFin-Veröffentlichung vom 14.11.2025 warnt die Emittentin selbst vor einem „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ mindestens teilweisen Zahlungsausfall.
  • Im Insolvenzfall droht wegen der Nachrangigkeit nahezu ein Totalverlust.
  • Wir raten betroffenen Anlegern, die Nachrangvereinbarung und mögliche Aufklärungsfehler im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfen zu lassen.

Die Rück- und Zinszahlungen der ProReal Deutschland 7 GmbH sind seit Längerem ausgesetzt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 zeigt, dass Anleger:innen nicht damit rechnen können, dass sich die Situation kurzfristig verbessert. Sie müssen weiterhin mit hohen Verlusten rechnen. Vor diesem Hintergrund raten wir betroffenen Anleger:innen weiterhin, ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Rückabwicklung der Kapitalanlage prüfen zu lassen.

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Bilanzkennzahlen und Überschuldung

Der Jahresabschluss 2023 offenbart die äußerst kritische finanzielle Lage der ProReal Deutschland 7 GmbH (One Group/SORAVIA): Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Der Jahresabschluss zeigt ein negatives Eigenkapital in Höhe von 76,68 Millionen Euro. In der Bilanz erscheint auf der Aktivseite ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag”. Diese aktivierte Position zeigt, dass die Verluste das Eigenkapital vollständig aufgezehrt haben. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 wies die ProReal Deutschland 7 GmbH Verbindlichkeiten in Höhe von etwa 113,4 Millionen Euro aus, denen jedoch nur Vermögenswerte in Höhe von etwa 36,7 Millionen Euro gegenüberstanden. Diese deutliche Diskrepanz zeigt eine massive Überschuldung und erklärt die Zahlungsprobleme sehr deutlich.

Mangelnde Transparenz und verspätete Veröffentlichung

Die Bilanz wurde ohne Lagebericht und Wirtschaftsprüfertestat eingereicht, was gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Der massive Verlust wird fast ausschließlich durch „sonstige betriebliche Aufwendungen“ (82,30 Mio. €) getrieben. Mögliche Ursachen könnten Abwertungen und Abschreibungen, Projektaufwendungen, Abwicklungskosten oder vertragliche Zahlungen sein. Ohne weitere Informationen und Details aus dem kurz gehaltenen Anhang oder fehlenden Lagerbericht bleibt die Position inhaltlich unklar und intransparent.

Die Veröffentlichung der Bilanz erfolgte mit mehr als halbjähriger Verspätung. Denn gemäß § 325 Abs. 1a HGB muss eine GmbH ihren Jahresabschluss spätestens ein Jahr nach Bilanzstichtag elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers (Unternehmensregister) einreichen.

BaFin-Veröffentlichungen

Die ProReal Deutschland 7 GmbH befindet sich seit dem 1. Januar 2025 im Zahlungsverzug gegenüber ihren Anlegern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Mai 2025 gemäß § 11a Vermögensanlagengesetz die Tatsache des Zahlungsverzugs veröffentlicht: Es ist unklar, wann und in welchem Umfang Rückzahlungen oder Zinsauszahlungen an die Anleger erfolgen können.

Die Bewertung der finanziellen Lage – insbesondere die hohe Überschuldung – wurde zwar amtlich publiziert, unterliegt jedoch keiner Überprüfung durch die BaFin.

Update 17.11.2025 – Weitere BaFin-Warnung: Drohender teilweiser Zahlungsausfall gegenüber den Anlegern

In ihrer Veröffentlichung vom 14.11.2025 informiert die BaFin über die ProReal Deutschland 7 GmbH, dass die Emittentin selbst vor einem teilweisen Zahlungsausfall für die Anleger warnt. Die ProReal Deutschland 7 musste ihre Forderungen gegen die Darlehensnehmerin von ca. 107 Mio. € um rund 80 Mio. € nach unten korrigieren. Auf Basis dieser Zahlen geht die Gesellschaft davon aus, dass es „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ zu einem (mindestens) teilweisen Ausfall der Vermögensanlage kommt, d. h., die Anleger werden ihr eingesetztes Kapital nicht vollständig zurückerhalten.

Update 21.07.2026 – Geschäftsführung bestätigt weitere Stundung: Weiterhin keine Rück- und Zinszahlungen

In einem Schreiben vom 21. Juli 2026 hat die Geschäftsführung der ProReal Deutschland 7 GmbH die Anleger darüber informiert, dass vorerst keine weiteren Zahlungen erfolgen werden. Die im Februar 2026 mitgeteilte Stundung der Rückzahlung bleibt bestehen. Zur Begründung verweist die Gesellschaft auf die anhaltend schwierigen Verkaufsverhandlungen. Trotz leichter Erholungstendenzen auf den Immobilien- und Finanzierungsmärkten konnte in den vergangenen Monaten keine Immobilientransaktion mehr abgeschlossen werden. Eine Verbesserung der Marktbedingungen stellt die Gesellschaft erst für die zweite Jahreshälfte 2026 sowie für 2027 in Aussicht.

Für die Anleger bedeutet dies: Auch mehr als eineinhalb Jahre nach Beginn des Zahlungsverzugs zum 1. Januar 2025 ist weiterhin offen, ob und in welchem Umfang sie ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten. Das Schreiben enthält keine verbindliche Aussage zu Zeitpunkt oder Höhe künftiger Rückflüsse. Die in Aussicht gestellte Markterholung ist keine Zusage einer Rückzahlung, sondern eine Prognose der Gesellschaft.

Vor diesem Hintergrund raten wir betroffenen Anlegern weiterhin, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Insbesondere kommt die Prüfung der Wirksamkeit der Nachrangvereinbarung sowie möglicher Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage in Betracht.

Rück- und Zinszahlungen ProReal Deutschland 7 weiterhin kritisch

In der aktuellen Berichterstattung ist von einem „Bilanzschock” für die Anleger die Rede. Es ist derzeit nicht absehbar, wann sich die finanzielle Situation verbessern wird. Sie hängt vollständig von den Immobilienverkäufen und deren Erlösen ab. Angesichts der Marktsituation ist dies jedoch äußerst unsicher. Anleger:innen der ProReal Deutschland 7 GmbH müssen daher weiterhin mit hohen Verlusten rechnen. Im Falle einer Insolvenz würden sie aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen nahezu einen Totalverlust erleiden.

Der aktuelle Jahresabschluss zeigt eine erhebliche Überschuldung; Rück- und Zinszahlungen sind weiter offen und ungewiss. Ein Großteil des Anlegerkapitals ist in Gefahr. Anlegern könnte ein ähnliches Verlustszenario drohen wie den Anlegern der Kapitalanlagen ProReal Europa 9 und 10: Aufgrund des Verkaufs der Forderungen gegen die insolvente Darlehensnehmerin SC Finance Four für einen Bruchteil des eingesammelten Nachrangkapitals erhalten sie weniger als 5 % ihres investierten Kapitals zurück.

Kostenfreie Ersteinschätzung zu Schadensersatz und Rückabwicklung

Betroffene Anleger sollten vor diesem Hintergrund ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Es kann sich beispielsweise lohnen, die Wirksamkeit der Nachrangvereinbarung zu prüfen und zu klären, ob möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung bestehen. Um ihre Rechte zu sichern und die für ihre individuelle Situation besten Schritte zu planen, sollten Anleger rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.

Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfen die Experten unserer Kanzlei, ob Sie in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche geltend machen können, mit denen Sie die Rückabwicklung der Geldanlage erreichen könnten.

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Melanie Poch

Autorin

Melanie Poch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann