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SafePort LOICK Bio-Products & Bio-Energy Fund setzt Rücknahme von Anteilen aus
Seit dem 23. Januar 2026 können Anleger des offenen Investmentfonds „SafePort LOICK Bio-Products & Bio-Energy Fund” weder Anteile zurückgeben, noch wird ihnen der Nettoinventarwert (NAV) ihrer Beteiligung mitgeteilt. Die Fondsdirektion hat die NAV-Ermittlung sowie die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen vorübergehend ausgesetzt. Diese Entwicklung wirft für betroffene Anleger Fragen auf. In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau passiert ist, in welchem Marktumfeld sich der Fonds bewegt und worauf Anlegerinnen und Anleger jetzt achten sollten.
SafePort LOICK Bio-Products & Bio-Energy Fund: Der Fonds im Überblick
Der „SafePort LOICK Bio-Products & Bio-Energy Fund“ ist ein Investmentfonds und Teilfonds der „SafePort Investment Funds Ltd.“ mit Sitz in St. Vincent in der Karibik. Er investiert in Unternehmen und Beteiligungen aus den Bereichen erneuerbare Energien und Bioprodukte. Die Verwaltung und Betreuung des Fonds erfolgt aus Liechtenstein. Der Fonds wurde erstmals im Jahr 2013 aufgelegt.
Der „SafePort LOICK Bio-Products & Bio-Energy Fund“ ist unbefristet und wird in den Anteilsklassen EUR bzw. CHF angeboten. Anleger:innen können sich ab einer Mindestzeichnung in Höhe von 5.000 CHF bzw. EUR beteiligen.
Der Anlageschwerpunkt liegt auf einem Portfolio deutscher Biogas- und biogasnaher Gesellschaften im Umfeld der Loick-Gruppe mit Sitz in Dorsten, Nordrhein-Westfalen. Laut eigenen Angaben umfasst das Portfolio rund 30 dezentrale Biogasanlagen bzw. -einheiten sowie weitere Unternehmensbeteiligungen. Der Fonds soll unterdurchschnittlich geführte Bioenergieanlagen – beispielsweise aus Insolvenzen oder Notverkäufen – günstig erwerben, sie technisch und betriebswirtschaftlich restrukturieren und anschließend stabile Erträge erzielen.
Was genau wurde ausgesetzt – und warum?
Die Direktion der SafePort Investment Funds Ltd. stützt die Aussetzung auf Sektion 13 (d) des Offering Memorandum. Mit Wirkung zum 23. Januar 2026 wurden die Ermittlung des Nettoinventarwerts und die Ausgabe sowie Rücknahme von Investor-Anteilen ausgesetzt.
Daraus folgt praktisch:
- Keine Auszahlungen: Bereits vor dem Stichtag eingegangene Rücknahmeaufträge bleiben registriert, werden während der Aussetzung jedoch weder bewertet noch ausbezahlt.
- Keine Neuzeichnungen: Neue Anteile werden bis auf Weiteres weder ausgegeben noch verkauft.
- Bestand bleibt formal unberührt: Die Anteile der Anleger bestehen weiter. Die Aussetzung betrifft ausschließlich die laufende NAV-Bewertung und die technische Abwicklung.
- Keine Liquidation: Die Direktion betont, dass es sich nicht um eine Liquidation des Fonds handelt, sondern um eine vorsorgliche Maßnahme.
Laut Fondsdokumentation haben Anleger das Recht, bereits gestellte Rücknahmeanträge während der Dauer der Aussetzung schriftlich zurückzuziehen.
Die von der Direktion genannten Gründe
Die Direktion führt in einer Anlegermitteilung im Kern drei Gründe an:
- Erhebliche Mittelabflüsse und zusätzliche Rücknahmeaufträge in den vergangenen Monaten.
- Laufende Restrukturierungsmaßnahmen auf Ebene der einzelnen Zielinvestments, die nicht durch eine schnelle Bedienung von Rücknahmen gefährdet werden sollen.
- Gleichbehandlungsgrundsatz: Eine zeitnahe Bedienung weiterer Rücknahmen würde entweder zu Notverkäufen von Vermögenswerten oder faktisch zu einer Bevorzugung einzelner Anleger zulasten der verbleibenden Investoren führen.
In einer späteren Mitteilung ergänzt die Direktion, dass sie unmittelbar nach der Aussetzung eine externe Financial Due Diligence aller finanzierten Assets beauftragt hat. Zudem skizziert sie einen mehrjährigen Stabilisierungspfad mit diversen Maßnahmen. Die Direktion stellt klar, dass die Aussetzung abhängig von der Markt- und Umsetzungslage auch über einen längeren Zeitraum erforderlich bleiben kann. Der Berichtsrhythmus beträgt mindestens drei Monate, bei Bedarf auch kürzer.
Das Marktumfeld: Warum der Zeitpunkt kein Zufall ist
Der Fonds ist nahezu vollständig auf den deutschen Bioenergie-Sektor ausgerichtet. Dieser durchläuft derzeit einen tiefgreifenden regulatorischen Umbruch.
Im Januar 2025 hat der Bundestag das sogenannte Biomassepaket verabschiedet, das im Februar 2025 in Kraft trat. Die europäische beihilferechtliche Genehmigung erfolgte im September 2025. Das Paket ändert die Rahmenbedingungen für Biogas- und Biomasseanlagen erheblich. Dazu gehört u.a.:
- Auslaufende EEG-Förderung: Nach Angaben des BDEW fallen in den Jahren 2025 und 2026 rund 15 % der bestehenden Biogasanlagen aus der 20-jährigen EEG-Vergütung. Wer keinen Zuschlag in den Ausschreibungen erhält, steht vor erheblichen wirtschaftlichen Problemen.
- Flexibilisierungsanforderungen: Biogasanlagen sollen nicht mehr dauerhaft Grundlast liefern, sondern flexibel Wind- und Solarschwankungen ausgleichen. Das erfordert Investitionen in Überbauung, Speicher und Wärmekonzepte.
- Neue Vergütungslogik: Statt einer Begrenzung der Bemessungsleistung gelten künftig geförderte Betriebsstunden.
Für ein Portfolio aus rund 30 dezentralen Biogasanlagen bedeutet dies: An vielen Standorten müssen Genehmigungen, Netz- und Abnahmeverträge, Wärmekonzepte sowie die technische Ausrüstung überarbeitet oder erneuert werden, damit das Portfolio im neuen Förderregime bestehen kann. Diese Arbeitspunkte werden auch in der Mitteilung der Fondsdirektion als zentrale Handlungsfelder genannt.
Was Anleger zur aktuellen Aussetzung wissen sollten
Aus der Perspektive des Anleger- und Verbraucherschutzes gibt es mehrere Punkte, die unseres Erachtens beachtet bzw. geprüft werden sollten.
- Umgang mit bestehenden Rücknahmeanträgen: Wer bereits einen Rücknahmeantrag gestellt hat, sollte Folgendes beachten: Dieser wird während der Aussetzung weder bewertet noch ausgezahlt. Gleichzeitig kann er gemäß der Fondsdokumentation schriftlich zurückgezogen werden. Welche Option im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation ab.
- Kein vorschneller Verkauf „unter Wert“ Gerade in solchen Situationen tauchen erfahrungsgemäß Zweitmarkt-Angebote auf, die Anteile „zur Entlastung“ ankaufen wollen. Hier ist Vorsicht geboten. Angebote sollten vor einer Entscheidung unabhängig geprüft werden.
- Es ist wichtig, die weiteren Schritte der Direktion genau zu verfolgen. Von besonderer Bedeutung sind dabei: konkrete NAV-Zahlen oder Wertberichtigungen, Ergebnisse der Financial Due Diligence, der Fortschritt einzelner Restrukturierungen.
- Produkt- und Risikoprofil: Das Produkt basiert auf industriellen Sachwerten in einer regulatorisch dynamischen Branche mit Strukturen in St. Vincent und den Grenadinen, die aus Liechtenstein administriert werden. Wurde dies dem Anleger gegenüber vollständig, verständlich und anlegergerecht dargestellt? Passt das Produkt zum im Beratungsgespräch ermittelten Risikoprofil?
- Ansprüche auf Rückabwicklung gegen Dritte prüfen: Unabhängig davon, wie sich der Fonds weiterentwickelt, können je nach Einzelfall Ansprüche gegen Vermittler, Berater oder sonstige Beteiligte in Betracht kommen, beispielsweise wegen fehlerhafter Beratung, unvollständiger Risikoaufklärung oder nicht offengelegter Provisionen. Machen Anleger:innen erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend, können sie die Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage verlangen. Diese Ansprüche unterliegen Verjährungsfristen, die je nach Konstellation bereits mit Kenntnis bestimmter Umstände zu laufen beginnen können.
Sie sind Anlegerin oder Anleger des SafePort LOICK Bio-Products & Bio-Energy Fund?
Die Information, dass die Aussetzung „auch über einen längeren Zeitraum“ erforderlich bleiben kann, deutet darauf hin, dass es sich möglicherweise nicht um ein kurzfristiges Liquiditätsproblem handelt, sondern um einen grundlegenden Transformationsprozess. Für Anleger kann dies einen mehrjährigen Schwebezustand mit offenem Ausgang bedeuten.
Der SafePort LOICK Bio-Products & Bio-Energy Fund ist kein klassischer, breit gestreuter Publikumsfonds, sondern ein sehr spezielles, thematisch konzentriertes Vehikel mit Private-Equity- und Darlehenscharakter. Genau diese Struktur macht die wirtschaftliche Entwicklung stärker von einzelnen Projekten, Anlagen und operativen Annahmen abhängig als bei anderen Fonds. In solchen Konstellationen stellt sich regelmäßig die Frage, ob das Produkt anlegergerecht platziert wurde. Gerade bei strukturell komplexen Produkten außerhalb des klassischen EWR-Raums tragen Berater und Vermittler eine hohe Beratungs- und Aufklärungsverantwortung.
Wir empfehlen, die Entwicklung eng zu beobachten, alle Unterlagen zur Zeichnung und Beratung sorgfältig zu sichern und rechtzeitig prüfen zu lassen, welche Optionen im konkreten Einzelfall bestehen – insbesondere mit Blick auf Verjährungsfristen. Gerne prüfen wir Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich.
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