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Tibber Datenleck: Kundendaten im Darknet
Veröffentlicht von Julia Markanday am 14. November 2024
Der Stromanbieter Tibber ist Opfer eines Hackerangriffs geworden. Die Angreifer verschafften sich Zugang zu persönlichen Daten von rund 50.000 deutschen Kundinnen und Kunden des Online-Shops, über den Tibber Smart-Energy-Hardware vertreibt. Betroffene können mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche kostenlos prüfen lassen.
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Tibber Datenleck: Das ist passiert
Der Ökostromanbieter informiert in einer Pressemitteilung über das Datenleck und gibt an, dass rund 50.000 Kundinnen und Kunden in Deutschland betroffen sind. Konkret handelt es sich um Daten aus einem Onlineshop, über den Tibber Smart-Energy-Hardware vertreibt. Daten aus Stromverträgen seien nicht betroffen. Heise online berichtet zudem, dass die Kundendaten seit dem 11.11.2024 in einem Darknet-Forum zum Kauf angeboten werden. Bei den geleakten Daten handelt es sich um folgende Daten
- Name,
- E-Mail-Adresse,
- Bestellbetrag,
- unvollständige Adressdaten.
Was können Betroffene jetzt tun?
Laut Tibber wurden die betroffenen Kundinnen und Kunden über das Datenleck informiert. Sie sollten in der nächsten Zeit auf ungewöhnliche Vorgänge wie verdächtige E-Mails oder Phishing-Versuche achten. Zudem können mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geprüft werden:
1. Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
3. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Datenleck-Urteil: Klare Positionierung des BGH zugunsten der Geschädigten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18.11.2024 im Facebook-Datenskandal ein zu Gunsten der Geschädigten Urteil gefällt (Az. VI ZR 10/24). Erstmals hat der BGH unmissverständlich festgestellt, dass allein der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten als Schaden anzusehen ist. Dies bedeutet, dass Betroffene eines Datenlecks mit realistischen Erfolgsaussichten Schadensersatz geltend machen können und stellt einen großen Fortschritt für den Verbraucherschutz dar. Im Fall des Facebook-Datenlecks nutzt der BGH die neue Möglichkeit einer sogenannten Leitentscheidung. Damit wird eine Entscheidung von allgemeiner Bedeutung geschaffen, die auch für andere Datenschutzverstöße und künftige Verfahren wegweisend ist.
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Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen des Tibber Datenlecks und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.
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