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Tree Life Invest: BaFin geht gegen öffentliches Angebot ohne Prospekt vor
Auf ihrer Webseite hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darüber informiert, dass sie ein Auskunftsersuchen gegenüber der Grüne Sachwerte GmbH (Tree Life Invest) mit Sitz in Langen (Hessen) eingeleitet hat. Hintergrund ist der Verdacht, dass das Unternehmen in Deutschland Kapitalanlagen öffentlich angeboten hat, ohne einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Betroffene Anleger können ihre rechtlichen Möglichkeiten jetzt prüfen lassen.
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Kapitalanlagen Tree Life Invest – Was ist passiert?
Die Tree Life Invest GmbH, die unter dem Namen Grüne Sachwerte firmiert, bietet ökologische Geldanlagen, wie etwa Investitionen in Plantagen in Kroatien, an. Das Unternehmen wirbt online um Anlegergelder und wird durch seinen Geschäftsführer Alessandro de Maggio vertreten. Laut der BaFin bestehen Zweifel, ob für dieses Angebot ein ordnungsgemäßer Verkaufsprospekt erstellt und veröffentlicht wurde. Zudem weist die BaFin auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit der Grüne Sachwerte Gruppe aus Bremen hin. Zu dieser besteht jedoch keine Verbindung.
In Deutschland ist für Vermögensanlagen (z. B. Nachrangdarlehen, Genussrechte, stille Beteiligungen, geschlossene Fonds) das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) maßgeblich. Gemäß § 6 VermAnlG dürfen Vermögensanlagen nicht ohne vorherige Veröffentlichung eines von der BaFin gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Diese Pflicht dient dem Anlegerschutz: Ein Prospekt muss umfassend über Risiken und die wirtschaftlichen Hintergründe des Projekts aufklären. Fehlt er, steht der Anleger oft im Dunkeln.
Das Vorgehen der BaFin richtet sich in erster Linie gegen den Anbieter selbst. Die Behörde hat in diesen Fällen die Aufgabe, den Vertrieb ohne Prospekt zu unterbinden und gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen oder Bußgelder zu verhängen. Die BaFin kann Anlegergelder jedoch nicht zurückholen – das müssen Anleger selbst durchsetzen.
Was bedeutet das für betroffene Anleger?
Anleger, die bei Tree Life Invest investiert haben, sollten jetzt besonders aufmerksam sein.
- Wenn kein (oder ein fehlerhafter) Prospekt veröffentlicht wurde, können Anleger von den Verantwortlichen (Emittent, Anbieter, Prospektverantwortlicher) die Rückabwicklung des Vertrags verlangen. Das bedeutet, dass sie das investierte Kapital zurückerhalten und dafür die Beteiligung zurückgeben.
- Auch gegen mögliche Vermittler oder Berater bestehen unter Umständen Ansprüche, wenn diese nicht ordnungsgemäß, beispielsweise über Risiken, aufgeklärt haben.
Was können Anleger jetzt tun?
Wenn Sie in Angebote der Tree Life Invest investiert haben oder unsicher sind, ob Ihr Investment betroffen ist, beraten wir Sie gerne. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Anleger- und Verbraucherschutz. Wir prüfen kostenlos, welche Ansprüche Sie gegenüber Tree Life Invest oder den beteiligten Vertrieben geltend machen können. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0711 9308110.
