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UDI Energie FESTZINS IX: Landgericht Leipzig verurteilt UDI GmbH und früheren Geschäftsführer zu Schadensersatz
In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Leipzig erneut zugunsten eines UDI-Anlegers entschieden. Die UDI GmbH und der frühere Geschäftsführer der Emittentin haften als Gesamtschuldner. Sie müssen 8.737,89 Euro nebst Zinsen an den Anleger zahlen – Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem UDI Energie FESTZINS IX Nachrangdarlehen über 10.000 Euro (Urteil vom 29. Juli 2026, Az. 09 O 2926/24, noch nicht rechtskräftig).
Worum ging es im Fall?
Unser Mandant zeichnete am 10. Mai 2015 ein Nachrangdarlehen der UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG über 10.000 Euro. Ein Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, bei dem der Anleger im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigerinnen und Gläubigern bedient wird – sein Anspruch tritt also im Rang zurück. Bei einem qualifizierten Nachrang müssen Zins- und Rückzahlungen bereits vor einer Insolvenz ausgesetzt werden, wenn sie einen Insolvenzgrund – etwa drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – herbeiführen würden. Für Anleger:innen bedeutet das ein erheblich gesteigertes Ausfallrisiko bis hin zum Totalverlust.
Seit 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für zahlreiche UDI-Gesellschaften die Abwicklung eines ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. In der Folge wurden viele UDI-Gesellschaften – darunter auch die FESTZINS IX – wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung insolvent.
Die Entscheidung: zwei Haftungswege
Das Landgericht Leipzig stützte den Schadensersatzanspruch auf zwei voneinander unabhängige Grundlagen – einerseits gegen die Vertriebsgesellschaft und andererseits gegen die verantwortliche Person hinter dem Prospekt.
Die UDI GmbH haftet als Anlagevermittlerin
Die UDI GmbH vertrieb das Nachrangdarlehen im Alleinvertrieb. Damit kam nach Auffassung des Gerichts ein Anlagevermittlungsvertrag zustande. Ein Vermittler ist dazu verpflichtet, Interessenten vollständige und richtige Informationen über alle für die Anlageentscheidung relevanten Umstände zu geben und das Anlagekonzept zumindest auf Plausibilität zu prüfen.
Diese Pflicht hat die UDI GmbH verletzt. Der zur Aufklärung verwendete Verkaufsprospekt beschrieb die Funktionsweise und die Rechtsfolgen der qualifizierten Nachrangvereinbarung – und damit das gesteigerte Ausfallrisiko – nicht richtig, vollständig und verständlich. Bei pflichtgemäßer Prüfung hätte der Vermittlerin diese fehlende Eignung auffallen müssen.
Der frühere Geschäftsführer haftet als Prospektverantwortlicher
Das Gericht nimmt den früheren Geschäftsführer und Gründer der UDI-Gruppe nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinne in die Pflicht. Diese Haftung trifft Personen, die für einen Emissionsprospekt Verantwortung tragen, darunter Initiatoren, Gründer und Gestalter der Gesellschaft sowie sogenannte Hintermänner. Als Gestalter gilt insbesondere, wer den Prospekt unterzeichnet hat.
Der Beklagte hatte den Verkaufsprospekt persönlich unterzeichnet und im Verfahren seine zentrale Rolle innerhalb der UDI-Gruppe eingeräumt. Im Prospekt wird er den Anlegern als Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin, als Gründer der UDI-Gruppe und als Geschäftsführer der Vertriebsgesellschaft vorgestellt. Damit hat er das Nachrangdarlehensangebot maßgeblich geprägt und haftet für die Mängel des Prospekts.
Kostenfreie Ersteinschätzung zu Nachrangdarlehen
Diese Entscheidung reiht sich in eine Serie anlegerfreundlicher Urteile des Landgerichts Leipzig zu den UDI-Nachrangdarlehen ein. Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren geschädigte Anlegerinnen und Anleger im UDI-Komplex und hat zahlreiche Urteile zugunsten Betroffener erwirkt.
Nach unserer Einschätzung sind Schadensersatzansprüche aus UDI-Beteiligungen inzwischen jedoch überwiegend verjährt. Im vorliegenden Fall konnte die Verjährung jedoch rechtzeitig gehemmt werden. Über Jahre wurden Anlegern ähnliche Konstrukte vermittelt. Deren Prospekte und Vertragsunterlagen weisen häufig vergleichbare Schwachstellen auf.
Unsere Kanzlei ist auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisiert und vertritt seit vielen Jahren Geschädigte des grauen Kapitalmarkts. Wenn Sie ein Nachrangdarlehen oder eine vergleichbare Vermögensanlage gezeichnet haben und finanzielle Verluste befürchten, prüfen wir gerne, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt werden können.
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