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Urteil Derivest Nachrangdarlehen: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 24. September 2024

Justitia als Statue auf Bücherstapel

Das Landgericht Hof hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zugunsten zweier Anleger entschieden, die ihren Finanzberater wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Nachrangdarlehen der Derivest GmbH verklagt hatten (Urteil vom 20.09.2024, Az. 33 O 355/23, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht stellte eine erhebliche Pflichtverletzung des Beraters fest und verurteilte ihn zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 6.598,74 Euro nebst Zinsen. Dies entspricht dem Anlagebetrag abzüglich erhaltener Ausschüttungen.

Urteil Derivest Nachrangdarlehen: Unzureichende Aufklärung bei Hochrisikoanlage

Die Kläger, ein Ehepaar, vertrauten dem Beklagten, einem ehemaligen Bankberater und späteren selbständigen Finanzvermittler, seit vielen Jahren. Im Jahr 2014 suchten sie eine sichere Kapitalanlage und folgten dem Rat des Beklagten, ein unbesichertes Nachrangdarlehen bei der Derivest GmbH zu zeichnen. Der Berater hatte die Anlage als sicher und renditestark dargestellt, ohne die Kläger jedoch ordnungsgemäß über die Risiken aufzuklären. Problematisch war insbesondere die fehlende Aufklärung über das Totalverlustrisiko. Die Kläger investierten 7.000,- Euro und erhielten im Jahr 2018 eine Auszahlung in Höhe von 401,26 Euro. Durch die Insolvenz der Derivest GmbH im Jahr 2019 erlitten sie insgesamt einen hohen finanziellen Verlust.

Landgericht Hof bestätigt Beratungsfehler

Das Gericht stellte fest, dass der Berater seine Aufklärungs- und Beratungspflichten massiv verletzt hatte. Es bestätigte, dass es sich bei einem Nachrangdarlehen um eine hochriskante Anlage handelt und die Zeichner*innen einer solchen Anlage besonders sorgfältig über den Charakter der Kapitalanlage und deren Risiken aufgeklärt werden müssen. Der Anlageberater hätte das Ehepaar unter anderem darauf hinweisen müssen, dass ein Nachrangdarlehen im Gegensatz zu einem Bankdarlehen nach Kündigung nicht ohne weiteres zurückgefordert werden kann, dass im Falle einer Insolvenz andere Gläubiger bevorzugt werden und die Rückzahlung des Darlehens daher nicht sicher ist.

Zwar hatte der Berater behauptet, er habe anhand des Emissionsprospektes umfassend über die Risiken aufgeklärt. Das Gericht schenkte dieser Behauptung jedoch keinen Glauben, da der Beklagte im Prozess keine detaillierten und überzeugenden Angaben machen konnte. Darüber hinaus stellte das Landgericht Hof fest, dass selbst bei ordnungsgemäßer Übergabe des Prospektes keine ausreichende Risikoaufklärung erfolgt wäre, da der Prospekt selbst nicht ordnungsgemäß über das unternehmerische Risiko im Zusammenhang mit der Nachrangigkeit der Anlage aufklärt.

Nach Auffassung des Gerichts hätten die Kläger die Kapitalanlage bei ordnungsgemäßer Beratung nicht gezeichnet. Es verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 6.598,74 € an die Kläger Zug um Zug gegen Abtretung ihrer Ansprüche aus der Kapitalanlage.

Klare Pflichten für Anlageberater

Anlageberater*innen müssen Anleger*innen umfassend und verständlich über die Risiken einer Anlage aufklären und sicherstellen, dass die empfohlene Anlage den persönlichen Verhältnissen und Zielen des Kunden entspricht. Gerade bei risikoreichen Anlagen wie Nachrangdarlehen, bei denen ein Totalverlust möglich ist, ist eine besonders sorgfältige Beratung erforderlich. Die Entscheidung zeigt, dass Anleger einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie aufgrund einer unzureichenden oder fehlerhaften Beratung finanzielle Verluste erleiden.

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Wir unterstützen Betroffene bei der Durchsetzung möglicher Ansprüche. Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Möglichkeiten können Sie unseren Online-Fragebogen ausfüllen. Das Ergebnis der Prüfung teilen wir Ihnen schriftlich mit. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

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