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Rund 10.000 Euro zurück: Wenn das Einzahlungslimit bei Online-Sportwetten ignoriert wird

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 20. Juli 2026
Aktualisiert am 10. August 2026
Tischkicker-Geldscheine-Sportwetten

Bei Online-Sportwetten oder im Online-Casino zahlen viele Menschen nach und nach viel mehr ein, als sie eigentlich wollten. Was viele nicht wissen: Anbieter dürfen pro Monat höchstens 1.000 Euro von ihnen annehmen. Wenn sie sich nicht daran halten, können Sie das zu viel eingezahlte Geld oft zurückfordern. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie das funktioniert: Das Landgericht Lüneburg hat die Tipico Co. Ltd. zur Zahlung von 9.858 Euro verurteilt, da der Anbieter den Kläger bei der Registrierung nicht zur Festlegung eines Einzahlungslimits aufgefordert hat und Einzahlungen über 1.000 Euro pro Monat angenommen hat (Urteil vom 15.07.2026, Az. 3 O 110/25, noch nicht rechtskräftig).

Worum ging es im Fall?

Unser Mandant hatte sich auf der deutschsprachigen Website von Tipico für Online-Sportwetten angemeldet und über mehrere Monate hinweg gespielt. Die Tipico Co. Ltd. verfügt seit dem 9. Oktober 2020 über eine deutsche Konzession. In den Monaten Juni, September und Oktober 2021 sowie Januar 2022 zahlte unser Mandant jeweils mehr als 1.000 Euro ein, insgesamt somit 9.858 Euro über der erlaubten Grenze. Sein Geld sah er nicht wieder. Nach dem aktuellen Urteil des Landgerichts Lüneburg bekommt er es jedoch zurück: Der Anbieter muss ihm die 9.858 Euro nebst Zinsen erstatten und die Verfahrenskosten tragen.

Einzahlungslimit: 1.000 Euro pro Monat

Aus dem mit der Registrierung begründeten Vertrag ergibt sich eine Schutzpflicht des Anbieters zugunsten des Klägers. Das bedeutet, dass der Anbieter den Kläger bei der Registrierung zur Festlegung eines Einzahlungslimits von höchstens 1.000 Euro pro Monat auffordern musste und keine höheren Einzahlungen von ihm entgegennehmen durfte. Wer also in Deutschland legal Sportwetten oder Online-Glücksspiel anbietet, darf von einer Spielerin bzw. einem Spieler grundsätzlich nur maximal 1.000 Euro pro Monat entgegennehmen. Diese Grenze ist im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) festgelegt und soll verhindern, dass Menschen mehr Geld verlieren, als sie sich leisten können.

Außerdem muss der Anbieter seine Kundinnen und Kunden bei der Registrierung auffordern, ein persönliches Einzahlungslimit festzulegen.

Für das Gericht war die Sache eindeutig: Der Anbieter hätte den Spieler zunächst zur Festlegung eines Limits auffordern und anschließend keine Einzahlungen über 1.000 Euro annehmen dürfen. Beides hat er versäumt. Diese Pflicht gilt nach Ansicht des Gerichts nicht nur „auf dem Papier” für die behördliche Erlaubnis, sondern schützt ganz konkret das Geld der Spielerinnen und Spieler. Wer die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags ignoriert, verletzt eine gesetzlich begründete Schutzpflicht – unabhängig davon, ob die behördliche Konzession die Höhe des Limits ausdrücklich benennt.

Auch ältere Einzahlungen sind nicht verloren

Der Anbieter berief sich darauf, die Forderung sei verjährt. Damit kam er jedoch nicht durch. Das Gericht stellte klar, dass die Frist für die dreijährige kenntnisabhängige Verjährung erst beginnt, wenn den Betroffenen bekannt wird, dass ihre Rechte verletzt wurden. Allein die Tatsache, dass ein Spieler oder eine Spielerin viel eingezahlt hat, genügt dafür nicht.

Zudem können verlorene Einsätze oft noch bis zu zehn Jahre zurückverlangt werden. Der sogenannte Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB verjährt erst nach zehn Jahren. Damit lassen sich häufig auch länger zurückliegende Einzahlungen zurückfordern.

Das Ergebnis der Entscheidung: Überschreitung von Einzahlungslimits führt zur Rückzahlung

Das Landgericht gab der Klage in vollem Umfang statt. Es sah sowohl in der unterbliebenen Aufforderung zur Selbstlimitierung als auch in der Annahme der überhöhten Einzahlungen eine Verletzung der vertraglichen Schutzpflichten. Der Anbieter muss dem Spieler daher 9.858 Euro nebst Zinsen erstatten und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Sind Sie betroffen? Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Eine Rückforderung von Verlusten aus Online-Casinos und Sportwetten ist möglich, wenn der Anbieter über keine gültige Lizenz verfügt oder sich nicht an die Auflagen des Glücksspielstaatsvertrags hält. Ob sich eine Rückforderung in Ihrem Fall lohnt, hängt von den konkreten Umständen ab, beispielsweise vom Anbieter, den Beträgen und dem Zeitraum. Eine anwaltliche Prüfung schafft hier Klarheit. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich und teilen Ihnen anschließend mit, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihr Geld zurückzuerhalten.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann