Online Sportwetten: Verluste zurückfordern
Rechtliche Hilfe bei Verlusten aus Online-Sportwetten · Spezialisierte Kanzlei · Eigene Urteile erstritten · Bundesweite Vertretung · Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) legt fest, unter welchen Voraussetzungen Online-Glücksspiele in Deutschland angeboten werden dürfen. Liegt ein Verstoß vor, beispielsweise ein Angebot ohne gültige deutsche Konzession, ist der Wettvertrag nichtig. Geschädigte haben dann Anspruch auf Rückforderung und Erstattung ihrer Verluste. Die ersten bundesweit gültigen Lizenzen an Wettanbieter wurden jedoch erst im Oktober 2020 vergeben. Davor waren Glücksspielanbieter oft illegal am deutschen Markt tätig. Mit dem Vertrag von 2021 wurden viele Angebote nicht automatisch legal und er gilt nicht rückwirkend, sodass auch heute noch Ansprüche bestehen können.
Verlorene Einsätze lassen sich zudem auch dann zurückfordern, wenn der Anbieter zwar über eine Lizenz verfügt, sich aber nicht an die Auflagen des Glücksspielstaatsvertrags hält, beispielsweise beim Einzahlungslimit, dem Spielersperrsystem oder dem Verbot des parallelen Spielens.
Ausschlaggebend ist zum einen, ob der Wettanbieter über eine gültige deutsche Erlaubnis verfügte und verfügt. Europäische Lizenzen aus Malta oder Gibraltar reichen dafür nicht aus, da sie in Deutschland ungültig sind.
Weitere Anhaltspunkte für einen Verstoß sind ein fehlendes oder ignoriertes Einzahlungslimit (seit dem GlüStV 2021 beträgt es 1.000 Euro pro Monat), das Fehlen des Spielersperrsystems, das parallele Spielen bei mehreren Anbietern oder Werbung außerhalb der erlaubten Zeiten zwischen 6 und 21 Uhr.
Ansprüche verjähren erst nach bis zu zehn Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Rechtswidrigkeit des Angebots bekannt wird (bestätigt vom OLG Düsseldorf, Az. I-22 U 57/23).
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Grundsätzlich betrifft es jeden Glücksspielanbieter, der ohne gültige deutsche Konzession Online-Sportwetten angeboten oder sich nicht an die Auflagen gehalten hat. Betroffen sind sowohl Verluste aus der Zeit vor Oktober 2020 als auch spätere Verluste, sofern der Anbieter weiterhin keine Lizenz besitzt oder gegen die Vorgaben des GlüStV verstößt. Gerichte haben bereits zugunsten geschädigter Spielerinnen und Spieler gegen Betway, Tipico und Betkick entschieden.
Ja, zahlreiche Oberlandesgerichte (OLG) haben Wettanbieter bereits zur Rückzahlung verurteilt.
Ein für den 07.03.2024 anberaumter Verhandlungstermin wurde kurz zuvor aufgehoben, da sich die Parteien laut einer Pressemitteilung des BGH in Vergleichsverhandlungen befinden. Dies lässt darauf schließen, dass der Anbieter, in diesem Fall Tipico, dem Kläger ein lukratives Vergleichsangebot unterbreitet hat. Hintergrund des Vergleichsangebots könnte sein, dass der Anbieter ein höchstrichterliches Urteil zugunsten des geschädigten Spielers vermeiden möchte.
Unsere Kanzlei hat bereits mehrere Urteile erstritten, in denen Anbieter zur Erstattung von Verlusten verurteilt wurden. Besonders hervorzuheben ist das Urteil des Landgerichts Göttingen, das Sportwetten und Online-Casino als „verbotenes Glücksspiel“ gleichstellt. Das Urteil bestätigt, dass Verluste aus Sportwetten ebenso wie Verluste aus Online-Glücksspielen zurückgefordert werden können, wenn der Anbieter nicht über eine gültige Lizenz verfügt.
Sie können ohne Kostenrisiko klagen mit Prozessfinanzierung: Ab einem Verlust von 5.000 Euro kooperieren wir mit einem renommierten Prozessfinanzierer, der die Prozesskosten übernimmt und im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung erhält. Die Kosten für die Prozessfinanzierung, also die Höhe der Erfolgsbeteiligung des Prozesskostenfinanzierers, hängt u.a. von der Höhe des Streitwerts ab. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Prozesskostenfinanzierung erfüllt sind und stellen für Sie den Antrag.
Auf eigene Kosten klagen: Wenn Sie in der Lage sind, die Kosten eines Prozesses zu tragen, kann dies wirtschaftlich sinnvoll sein. Denn im Erfolgsfall können Sie die gesamte Rückzahlung behalten und müssen keinen Teil an einen Prozesskostenfinanzierer abgeben. Manche Wettanbieter einigen sich auch außergerichtlich durch einen Vergleich, so dass es gar nicht erst zu einem Prozess vor Gericht kommt. Dies kann für diejenigen von Vorteil sein, die eine schnellere Lösung suchen. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Prozesskostenhilfe: Prozesskostenhilfe ermöglicht Parteien, die die Kosten eines Rechtsstreits nicht aufbringen können, ihre Rechte zu verfolgen oder zu verteidigen. Im Gegensatz zur Prozesskostenfinanzierung schließt die Gewährung von Prozesskostenhilfe jedoch nicht jedes Kostenrisiko aus.
Im Rahmen der Ersteinschätzung beraten wir Sie transparent über alle Möglichkeiten.
Der erste Schritt ist unsere kostenlose Ersteinschätzung: Wir prüfen, ob der Anbieter über eine gültige Lizenz verfügte und wie hoch Ihre mögliche Rückforderung ausfallen könnte. Geschädigte können außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen. Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit dem Anbieter und vertreten Sie bundesweit.
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.
Ja. Wer bei einem Online-Sportwetten-Anbieter ohne gültige deutsche Lizenz gespielt hat, kann seine Verluste in der Regel zurückfordern. Der Wettvertrag ist dann nichtig, und es besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der Einsätze.
Der Glücksspielstaatsvertrag regelt, wer Sportwetten anbieten darf. Bei einem Verstoß – etwa ohne gültige Konzession – ist der Wettvertrag nichtig, und Geschädigte haben Anspruch auf Erstattung ihrer Verluste.
Ja. Mehrere Oberlandesgerichte (Dresden, Bamberg, Köln, Karlsruhe, München) haben Anbieter wie Betway und Tipico zur Rückzahlung verurteilt. Auch AKH-H hat eigene Urteile erstritten, etwa vor dem Landgericht Göttingen.
Grundsätzlich von jedem Glücksspielanbieter, der ohne gültige deutsche Konzession Online-Sportwetten angeboten hat – für Verluste vor Oktober 2020 ebenso wie danach, wenn weiterhin keine Lizenz vorliegt.
Ab einem Verlust von 5.000 Euro kann eine Klage über einen Prozessfinanzierer ohne Kostenrisiko möglich sein. Alternativ kommen Prozesskostenhilfe oder eine Klage auf eigene Kosten in Betracht – dann verbleibt die gesamte Rückzahlung im Erfolgsfall beim Kläger.
Verluste können bis zu 10 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden – ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Angebots. Diese Frist wurde vom OLG Düsseldorf bestätigt (Az. I-22 U 57/23).
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