Falschberatung
Die Falschberatung stellt einen Beratungsfehler in einem Beratungsvertrag dar und kann die Haftung eines Beraters begründen. Im Rahmen von Beratungsgesprächen zu Kapitalanlagen ist im Wesentlichen gemeint, dass keine ordnungsgemäße Aufklärung über bestehende Risiken und Nachteile im Rahmen der Anlageberatung stattgefunden hat.
Grundlegende BGH-Entscheidung
Die grundlegende Entscheidung zur Beraterhaftung ist das als Bond-Entscheidung bezeichnete Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.07.1993, Aktenzeichen: XI ZR 12/93. Der Bundesgerichtshof stellte im Rahmen dieser Entscheidung fest, dass eine Anlageberatung „anleger- und objektgerecht“ sein muss. „Anlegergerecht“ bedeutet, dass die empfohlenen Produkte dem Wissens- und Kenntnisstand, der Risikobereitschaft und dem Anlageziel des Anlegers oder der Anlegerin entsprechen müssen. „Objektgerecht“ heißt, dass sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken des Produkts beziehen muss, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Die Rechtsprechung zur Beratungshaftung ist insgesamt eindeutig auf den Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen ausgerichtet. Anlageberater und Anlageberaterinnen sind nach der ständigen Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Erwerber richtig und vollständig über diejenigen Umstände zu unterrichten, die für deren Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind.
Beispiele für eine Falschberatung bei Geldanlagen
- Falsche Darstellung der Risiken: Der Berater verschweigt oder minimiert die Risiken einer bestimmten Anlage oder stellt sie falsch dar, um den Anleger zu einer riskanteren Anlageentscheidung zu bewegen, als es angemessen wäre.
- Versteckte Gebühren oder Provisionen: Der Berater informiert den Anleger nicht ausreichend über die Kosten und Gebühren, die mit einer bestimmten Anlage verbunden sind, oder verschleiert diese, um die Provisionen oder Vergütungen des Beraters zu maximieren.
- Interessenkonflikte: Der Berater handelt nicht im besten Interesse des Anlegers, sondern bevorzugt eigene Interessen oder die Interessen der Bank oder des Finanzinstituts, für das er arbeitet. Dies kann dazu führen, dass der Anleger in Produkte investiert, die für ihn nicht vorteilhaft sind.