When autocomplete results are available use up and down arrows to review and enter to go to the desired page. Touch device users, explore by touch or with swipe gestures.
Als Schadensersatz wird der Anspruch bezeichnet, der entsteht, wenn durch schuldhafte Verletzung eines Rechts Schaden entstanden und dieser somit zu ersetzen ist. In der Regel ist der Schadensersatz in finanzieller Form zu leisten. Schadensersatzansprüche im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes ergeben sich meistens im Zusammenhang mit einem Beratungsvertrag. Der Beratungsvertrag entsteht i.d.R. zwischen dem Berater und dem Beratenem bereits durch schlüssiges Handeln. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt ein Beratungsvertrag dann zustande, wenn ein Anleger an ein Kreditinstitut herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden. Das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages wird stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen. Voraussetzung für eine Haftung der Bank bzw. des Finanzdienstleisters ist grundsätzlich ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen. Wenn Aufklärungs- und Hinweispflichten verletzt werden und dadurch beim Beratenen ein Schaden entsteht ist von einer Schlecht- oder Falschberatung auszugehen. Eine mangelhafte Anlageberatung führt dann zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers.
Zurück zur Übersicht