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Anleger der ACI Alternative Capital Invest GmbH & Co. Dubai Fonds fürchten um Einlage

Veröffentlicht von Andreas Frank am 15. September 2009

Gelockt von hohen Steuervorteilen und Renditen haben deutsche Anleger in den vergangenen Jahren ca. 600 Millionen in die seitens der ACI Alternative Capital Invest Unternehmensgruppe initiierten geschlossenen Immobilienfonds investiert. Die in Bürotürme und Hotelanlagen in Dubai investierenden ACI Alternative Capital Invest GmbH & Co. Dubai Fonds konnten die in sie gehegten Renditeerwartungen nicht erfüllen. Statt der prognostizierten Ausschüttung in zweistelliger Höhe drohen den Anlegern mittlerweile der Verlust ihrer Einlage sowie Steuernachzahlungen.

ACI Alternative Capital Invest: Aktuelle Situation des Fonds

Im Jahr 2004 hatte die in Gütersloh beheimatete ACI Alternative Capital Invest den ersten der insgesamt  sieben Dubai Fonds platziert. Als namhafte Werbeträger zur Vermarktung der Fonds dienten dabei Sportgrößen wie Boris Becker Niki Lauda und Michael Schuhmacher. In der Folgezeit gerieten die Fonds – getrieben von Meldungen über unplanmäßig verlaufende oder komplett eingestellte Baustellen sowie Betrugsvorwürfen gegenüber dem Mangaging Director der ACI Real Invest – immer mehr in die Negativschlagzeilen.

Auch die zwischenzeitlich auf Seiten der Anleger der ACI Alternative Capital Invest GmbH & Co. II. bis V. Dubai Fonds gehegte Hoffnung auf eine zeitnahe Rückzahlung der geleitsteten Einlagen erfüllte sich nicht. Der den Anlegern  zum 31.12.2008 in Aussicht gestellte Verkauf der Fondsobjekte droht mittlerweile aufgrund fehlender Kreditzusagen auf Seiten des Kaufinteressenten zu scheitern.

Das nachträgliche Scheitern des Verkaufs zöge für die betroffenen Anleger nicht nur den drohenden Verlust der bis dato sicher geglaubten Ausschüttungen nach sich: Infolge eines zum 31.12.2008 ausgelaufenen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten müssten Gewinne aus einem neuen Kaufvertrag dann auch komplett vor dem deutschen Fiskus versteuert werden.

Beratung für betroffene Anleger

Betroffenen Anlegern wird geraten ihre rechtlichen Optionen durch eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei überprüfen zu lassen. In Betracht kommen hier neben Ansprüchen aus Berater-/Vermittlerhaftung auch solche gegenüber den Fondsinitiatoren bzw. den Gründungskommanditisten der jeweiligen Fondsgesellschaften.

Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in Ihrem Falle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten informieren.