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BGH Urteil Rechtsschutzversicherung Diesel: Deckung schon beim Kauf

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 27. Oktober 2025
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Verkehrs-Rechtsschutz auch Streitigkeiten rund um den Erwerb eines Fahrzeugs umfasst, selbst wenn das Auto noch nicht auf die Versicherungsnehmerin bzw. den Versicherungsnehmer zugelassen ist (Urteil vom 15.10.2025, Az. IV ZR 86/24). Dies erhöht die Chance von Geschädigten, eine Deckungszusage für Klagen gegen Hersteller oder Händler im Abgasskandal zu erhalten.

BGH Urteil Rechtsschutzversicherung Diesel: Der Sachverhalt zum Fall

In dem vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall hatte eine Frau im Jahr 2017 einen gebrauchten Diesel gekauft, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verfügte. Die Käuferin hat seit 1997 eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung beim ADAC. Der Versicherer lehnte die Kostendeckung für ein Vorgehen im Dieselskandal ab. Dies begründete er u. a. mit einer Klausel in den Versicherungsbedingungen, nach der Versicherungsschutz erst besteht, wenn das Auto auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.

Die Versicherungsnehmerin klagte gegen die Deckungsablehnung. In erster Instanz gab das Landgericht Itzehoe der Klage statt, in zweiter Instanz wies das Oberlandesgericht Schleswig sie ab.

Das hat der BGH entschieden  – Verkehrs-Rechtsschutz greift auch schon beim Fahrzeugkauf

Der BGH hat nun bestätigt, dass der Versicherungsschutz auch für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines noch auf den Versicherungsnehmer zuzulassenden Fahrzeugs gilt. Klauseln in Verkehrs-Rechtsschutz-Policen, die eine Deckung „erst ab Zulassung“ versprechen, schließen den Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Erwerbsvorgang somit nicht aus. Maßstab ist das Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Klagen – etwa wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen – in der Regel vom Rechtsschutzversicherer übernommen werden, auch wenn der Konflikt bereits vor der Zulassung entsteht.

Warum ist das Urteil gerade im Abgasskandal wichtig?

  • Mehr Deckung, weniger Kostenrisiko: Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte früher und sicherer durchsetzen, denn die Hürde „keine Zulassung, keine Deckung“ fällt weg.
  • Signal an die Versicherer: Enge oder unklare Klauseln gehen im Zweifel nicht ohne Weiteres zulasten der Versicherten.
  • Relevanz für tausende Fälle: Gerade bei Abgasverfahren ist die Tragweite groß. Hier erschweren Einwendungen der Versicherer häufig die Deckung.

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Lassen Sie jetzt Ihre Ansprüche und die Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers anwaltlich bewerten. Unsere Kanzlei unterstützt betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den verantwortlichen Herstellern. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, in dem Sie erfahren, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Kostenfrage übernehmen wir kostenfrei.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann