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BGH-Verhandlung zum Facebook Datenleck: Schadensersatz für Nutzer

Veröffentlicht von Christopher Kress am 12. November 2024

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11.11.2024 erstmals ein Revisionsverfahren im sogenannten Facebook-Datenskandal verhandelt (Az. VI ZR 10/24). Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Datenschutzteam unserer Kanzlei haben an der Verhandlung als Prozessbeobachter teilgenommen. Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher war die Verhandlung sehr erfolgreich. Die Ausführungen der Richterinnen und Richter des VI. Senats stellen aus unserer Sicht einen Durchbruch für den Verbraucherschutz dar.

BGH-Verhandlung zum Facebook Datenleck: Vorläufige Einschätzung zugunsten geschädigter Nutzer

In der Verhandlung hat der BGH grundlegende Fragen absolut verbraucherfreundlich beantwortet. Die Richterinnen und Richter haben klargestellt, dass bereits der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen Schaden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Darüber hinaus muss Meta auch alle zukünftigen Schäden aus der Datenschutzverletzung ersetzen, auch wenn diese derzeit noch nicht bekannt sind. Schließlich haben die Betroffenen gegen Meta einen Anspruch auf Unterlassung derartiger Datenschutzverstöße in der Zukunft.

Die Entscheidung des BGH schafft Klarheit und senkt die Hürden für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks nun mit guten Erfolgsaussichten Schadensersatzansprüche gegen Facebook geltend machen können. Zudem wird die Entscheidung auch künftige Klagen wegen DSGVO-Verstößen positiv beeinflussen und den Datenschutz stärken – und die Unternehmen werden zur Einhaltung des Datenschutzrechts diszipliniert.

Erste Verhandlung im Leitentscheidungsverfahren

Bei dem sogenannten Scraping-Datenleck von Facebook wurden im Jahr 2021 durch automatisiertes Auslesen öffentlich zugänglicher Informationen (Scraping) personenbezogene Daten von weltweit 533 Millionen Nutzern, darunter etwa sechs Millionen aus Deutschland, erbeutet und im Internet veröffentlicht.

Die Frage, ob bereits der bloße Kontrollverlust über personenbezogene Daten als Schaden anzusehen ist, hat die deutschen Gerichte – nicht nur im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck – in den letzten Jahren besonders intensiv beschäftigt, mit zum Teil unterschiedlichen Ergebnissen. Eine höchstrichterliche Klärung des Anspruchs konnte Meta bislang erfolgreich verhindern. In mehreren Fällen wurden Verhandlungstermine vor dem Bundesgerichtshof abgesagt und die Klagen zurückgenommen. Auch im jetzt verhandelten Fall war die Revision zurückgenommen worden. Allerdings hat der BGH am Tag des Inkrafttretens des neuen Leitentscheidungsverfahrens von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dieses Verfahren ermöglicht es dem Gericht, trotz möglicher Revisionsrücknahmen oder außergerichtlicher Vergleiche grundsätzliche Rechtsfragen zu klären, die für eine Vielzahl gleichgelagerter Verfahren relevant sind.

Ein Urteil hat der BGH noch nicht gefällt. Verkündungstermin für das Urteil ist am 18.11.2024. Das BGH-Urteil wird weitreichende Auswirkungen auf die Beurteilung von Schadensersatzansprüchen bei Datenschutzverletzungen haben und die Rechtslage für betroffene Nutzerinnen und Nutzer und Unternehmen maßgeblich prägen.

Schadensersatzanspruch nach Datenlecks: So hilft unsere Kanzlei weiter

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen in Fällen zum DSGVO Schadensersatzanspruch nach Datenlecks und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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