Facebook Datenleck: Das ist passiert
Facebook und der Meta-Konzern sind in den vergangenen Jahren immer wieder wegen Datenpannen in die Schlagzeilen geraten. Beim letzten großen Facebook-Datenskandal im Frühjahr 2021 wurden persönliche Daten von rund 530 Millionen Nutzern und Nutzerinnen – darunter mehr als sechs Millionen aus Deutschland – veröffentlicht. Der Datenklau birgt die große Gefahr, dass persönlichen Daten wie Name, E-Mail-Adresse oder Handynummer für betrügerische Zwecke missbraucht werden. Je mehr persönliche Informationen wie zum Beispiel Geschlecht, Geburtsdatum oder Beziehungsstatus verwendet werden, desto schwieriger wird es für Betroffene, gefälschte von echten Nachrichten zu unterscheiden.
Facebook Datenleck: So überprüfen Sie, ob Sie betroffen sind
Mit dem kostenlosen Leak Checker können Sie prüfen, ob Ihre Mobilnummer im Zusammenhang mit dem Facebook Datenskandal im Internet veröffentlicht wurde und Sie als Betroffener Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wichtig: Bei der Eingabe der Telefonnummer muss für ein korrektes Prüfungsergebnis die Ländervorwahl „+49“ berücksichtigt werden.
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Facebook Datenleck: Steht Betroffenen eine Entschädigung zu?
Betroffene können unter anderem Schadensersatzansprüche im Facebook Datenskandal geltend machen. Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus einer Pflichtverletzung ergeben. Unternehmen müssen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Sicherheit der Datenverarbeitung gewährleisten. Wer von Facebook Auskunft darüber verlangt, ob die eigenen Daten geleakt wurden, und keine oder eine unvollständige Auskunft erhält, kann ebenfalls eine Entschädigung verlangen.
Es muss kein finanzieller Schaden entstanden sein; denn nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genügt ein sogenannter immaterieller Schaden aus, um Ansprüche geltend machen zu können. Erste Gerichte haben Betroffenen bereits Schadensersatzansprüche aus Artikel 82 DSGVO zugesprochen.
Erste Urteile gegen Facebook: 3000,- Euro Schadensersatz wegen Datenklau
Als erstes Gericht hat das Landgericht Zwickau Facebook zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1000,- Euro verurteilt (Urteil vom 14.09.2022, Az. 7 O 334/22, nicht rechtskräftig). Das Gericht bestätigte, dass dem Facebook-Nutzer durch das Datenleck im Frühjahr 2021 ein immaterieller Schaden entstanden ist und ihm Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO zustehe. Es handelte sich um ein Versäumnisurteil, bei dem sich Facebook nicht gegen die Klage verteidigt hat. Auch die Landgerichte Gießen und Oldenburg haben Facebook zum Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 30.09.2022, Az. 3 O 256/2 und Urteil vom 20.10.2022, Az. 5 O 1809/22, jeweils noch nicht rechtskräftig). Es handelt sich ebenfalls um Versäumnisurteile. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Meta-Konzern zur Zahlung von insgesamt 3000,- Euro Schadensersatz – das Gericht spricht dem Geschädigten 2.000,- Euro Entschädigung wegen des Datenlecks zu und nochmals 1000,- Euro, weil der Konzern eine Datenauskunft nicht erteilt hatte. Das Landgericht Paderborn hat in zwei Fällen, in denen sich Facebook vor Gericht gegen die Klagen verteidigte, zugunsten der Geschädigten entschieden und Schadensersatz in Höhe von jeweils 500,- Euro zugesprochen (Urteile vom 19.12.2022, Az. 2 O 212/22 und 3 O 99/22, jeweils noch nicht rechtskräftig).
Anwalt Datenleck Facebook: So hilft unsere Kanzlei weiter
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen zum Thema Datenleck Schadensersatz und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
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