0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE
Junges besorgtes Paar am Laptop

Facebook Datenleck: Leak Check und Entschädigung fordern

Prüfen Sie mit unserem Leak Check schnell und kostenfrei, ob Sie vom Facebook-Datenskandal betroffen sind. Mit unserem kostenfreien Online-Check können Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgschancen auf Schadensersatz anfordern. Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen Ihren Anspruch auf Entschädigung durch.

  • Kostenfreie Einschätzung Ihrer Erfolgschancen, Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Seit über 25 Jahren im Anleger- und Verbraucherrecht tätig
  • Leistungsstarkes Team und hohe Spezialisierung
  • Bundesweite Vertretung – außergerichtlich und vor Gericht

Facebook Datenleck: Das ist passiert

Facebook und der Meta-Konzern sind in den vergangenen Jahren immer wieder wegen Datenpannen in die Schlagzeilen geraten. Beim großen Facebook-Datenskandal wurden persönliche Daten von rund 530 Millionen Nutzern und Nutzerinnen – darunter mehr als sechs Millionen aus Deutschland – veröffentlicht. Eine Datenpanne von solcher Dimension gab es zuvor beim Musikstreamingdienst Deezer – Ende 2022 veröffentlicht Deezer einen Datenverstoß, der mehr als 240 Millionen Nutzer*innen betrifft.

Der Facebook-Datensatz enthielt persönliche Informationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten und vieles mehr. Etwa 20 Prozent der Facebook-Nutzer sind vom Datenleck betroffen. Der Vorfall ereignete sich, weil eine Schwachstelle in einem Kontakt-Import-Tool von Facebook ausgenutzt wurde. Das so genannte Scraping der Daten funktionierte über eine Funktion im Facebook-Freundesuchsystem, die es ermöglicht, Nutzer anhand ihrer Telefonnummer zu finden. Die Angreifer nutzten automatisierte Bots, um massenhaft und systematisch Telefonnummern durch den Freundefinder zu schicken. So konnten sie überprüfen, welche Telefonnummern zu welchen Facebook-Profilen gehören.

Der Datenklau birgt die große Gefahr, dass persönlichen Daten wie Name, E-Mail-Adresse oder Handynummer für betrügerische Zwecke missbraucht werden. Je mehr persönliche Informationen wie zum Beispiel Geschlecht, Geburtsdatum oder Beziehungsstatus verwendet werden, desto schwieriger wird es für Betroffene, gefälschte von echten Nachrichten zu unterscheiden.

Wann war das Facebook Datenleck? Der Datensatz von mehr als 500 Millionen Facebook-Nutzern und Nutzerinnen wurde im April 2021 online veröffentlicht. Hinsichtlich der Schadenersatzforderungen kann daher in einzelnen Fällen die Verjährung der Ansprüche Ende 2024 drohen.

Facebook Datenleck: So überprüfen Sie, ob Sie betroffen sind

Bin ich vom Facebook Datenleck betroffen? Mit dem kostenlosen Leakcheck können Sie prüfen, ob Ihre Mobilnummer im Zusammenhang mit dem Facebook Datenskandal im Internet veröffentlicht wurde und Sie als Betroffener Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wichtig: Bei der Eingabe der Telefonnummer muss für ein korrektes Prüfungsergebnis die Ländervorwahl „+49“ berücksichtigt werden.

Sind Sie vom Facebook Datenleck betroffen?

Was tun wenn man vom Facebook Datenleck betroffen ist? Im Rahmen unserer kostenfreien Prüfung auf Schadensersatz im Facebook-Datenskandal senden wir Ihnen eine schriftliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen auf Entschädigung.

Kostenfreie Prüfung für Ihren Fall

BGH-Urteil Facebook Datenleck: Schadensersatz für User

Betroffene können unter anderem Schadensersatzansprüche im Facebook Datenskandal geltend machen. Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus einer Pflichtverletzung ergeben. Unternehmen müssen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Sicherheit der Datenverarbeitung gewährleisten. Wer von Facebook Auskunft darüber verlangt, ob die eigenen Daten geleakt wurden, und keine oder eine unvollständige Auskunft erhält, kann ebenfalls eine Entschädigung verlangen. Es muss kein finanzieller Schaden entstanden sein; denn nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genügt ein sogenannter immaterieller Schaden aus, um Ansprüche geltend machen zu können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11.11.2024 erstmals ein Revisionsverfahren im Facebook-Datenskandal verhandelt. In dem darauf folgenden BGH-Urteil vom 18.11.2024 hat das höchste deutsche Gericht alle wichtigen Rechtsfragen der Datenleck-Fälle eindeutig zugunsten der Geschädigten entschieden (Az. VI ZR 10/24). Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Datenschutzteam unserer Kanzlei haben an der Verhandlung als Prozessbeobachter teilgenommen. Der BGH hat sich klar auf die Seite der Geschädigten gestellt. Diese Entwicklung eröffnet den Betroffenen des Datenlecks hervorragende Chancen auf Schadensersatz. Die Ausführungen der Richterinnen und Richter des VI. Senats stellen aus unserer Sicht einen Durchbruch für den Verbraucherschutz dar. Alle Infos zur Verhandlung im Video:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Zudem haben Gerichte haben Betroffenen bereits Schadensersatzansprüche aus Artikel 82 DSGVO zugesprochen.

Erste Urteile gegen Facebook: Bis zu 3000,- Euro Schadensersatz wegen Datenklau

Als erstes Gericht hat das Landgericht Zwickau Facebook zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1000,- Euro verurteilt (Urteil vom 14.09.2022, Az. 7 O 334/22, nicht rechtskräftig). Das Gericht bestätigte, dass dem Facebook-Nutzer durch das Datenleck im Frühjahr 2021 ein immaterieller Schaden entstanden ist und ihm Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO zustehe. Es handelte sich um ein Versäumnisurteil, bei dem sich Facebook nicht gegen die Klage verteidigt hat. Auch die Landgerichte Gießen und Oldenburg haben Facebook zum Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 30.09.2022, Az. 3 O 256/2 und Urteil vom 20.10.2022, Az. 5 O 1809/22, jeweils noch nicht rechtskräftig). Es handelt sich ebenfalls um Versäumnisurteile. Das Landgericht Oldenburg verurteilte den Meta-Konzern zur Zahlung von insgesamt 3000,- Euro Schadensersatz – das Gericht spricht dem Geschädigten 2.000,- Euro Entschädigung wegen des Datenlecks zu und nochmals 1000,- Euro, weil der Konzern eine Datenauskunft nicht erteilt hatte. Das Landgericht Paderborn hat in zwei Fällen, in denen sich Facebook vor Gericht gegen die Klagen verteidigte, zugunsten der Geschädigten entschieden und Schadensersatz in Höhe von jeweils 500,- Euro zugesprochen (Urteile vom 19.12.2022, Az. 2 O 212/22 und 3 O 99/22, jeweils noch nicht rechtskräftig).

Anwalt Datenleck Facebook: So hilft unsere Kanzlei weiter

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen zum Thema Datenleck Schadensersatz und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Jetzt unverbindliche & kostenfreie Prüfung anfordern

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontaktformular

Ihre Kanzlei für Anleger- und Verbraucherschutz
Empfohlen & Ausgezeichnet

Jederzeit informiert

  • Aktuelle Urteile und exklusive Informationen
  • Abmeldung jederzeit möglich
  • verständlich, kompakt und kostenfrei