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Cinerenta Medienfonds: BVMV-Präsident zu Schadensersatz verurteilt

Veröffentlicht von Andreas Frank am 23. Juli 2010

Das LG München I  hat in vier unlängst ergangenen Entscheidungen den Präsidenten des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) zu Schadensersatz gegenüber Cinerenta-Fonds-Anlegern verurteilt. Somit ist es geschädigten Cinerenta-Anlegern erstmalig gelungen den seinerzeit als Geschäftsführer der sich für die Finanzierung sowie den Vertrieb der Cinerenta Filmfonds verantwortlich zeigenden Beratungsgesellschaft persönlich in die Haftung zu nehmen.

Urteil des LG München I zu Cinerenta Medienfonds

Dessen frühere und zwischenzeitlich insolvente Firma Investor Treuhand (IT) hatte im Zeitraum von 1997 bis 2003 ca. € 450 Millionen von Cinerenta-Anlegern eingesammelt. Neben dessen Geschäftsführertätigkeit war dieser zudem als Mehrheitsgesellschafter an der Cinerenta GmbH beteiligt. Nachdem sie nur einen Bruchteil der seinerzeit in die als sicher beworbenen Medienfonds gezahlten Einlagen rückerstattet erhielten hatten mehrere hundert  der insgesamt ca. 8500 Cinerenta Anleger bis dato erfolglos versucht  den IT-Geschäftsführer für die entstandenen Verluste in Regress zu nehmen.

In den den Entscheidungen zugrunde liegenden Fällen hatten die betroffenen Anleger zwischen 1998 und 2001 Anteile an zwei Medienfonds der Cinerenta-Gruppe erworben. Ausschlaggebend für die Klageerhebung waren die nach Meinung der Cinerenta-Anleger in den überreichten Fondsprospekten unrichtig ausgewiesenen Angaben hinsichtlich der mit dem Erwerb der Fondsanteile den Anlegern entstehenden Kosten. Statt der in den Fondsprospekten ausgewiesenen 5 % Vermittlungsprovision seien nach Ansicht der betroffenen Cinerenta-Anleger deutlich höhere Gebühren seitens der Cinerenta-Gruppe an die IT gezahlt worden. Zudem – so ein weiterer Vorwurf der klagenden Medienfonds-Anleger – seien selbige in den Fondsprospekten vorliegend nicht über die Doppelfunktion des damaligen IT-Geschäftsführers aufgeklärt worden.

In den den insgesamt vier Urteilen zugrunde liegenden Fällen sah es das LG München I nunmehr  als erwiesen an dass der ehemalige IT-Geschäftsführer. die vorliegend erhaltenen Provisionen in Höhe von bis zu 20 % den Anlegern verschwiegen habe und gab deren Schadensersatzklagen statt. Die gegen den früheren IT-Geschäftsführer ergangenen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Fazit zum Urteil

Durch die o.g. Urteile haben sich die Chancen geschädigter Medienfonds-Anleger auch die sich für die Vermittlung der Fondsanteile verantwortlich zeichnende Vertriebsorganisation in die Haftung zu nehmen deutlich erhöht. Betroffenen Anlegern wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

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