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Medico Immobilien Fonds Nr. 31: Wichtige Informationen über die aktuelle Situation

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 24. März 2010

Am Samstag den 20.03.2010 fand eine Informationsveranstaltung für die Medico-Gesellschafter der Medico Fonds statt. Unsere Kanzlei informierte umfangreich über die aktuelle Situation bei den Medico Fonds und erklärte den Gesellschaftern, welche möglichen Ansprüche bestehen wenn sie gegen die Projektbeteiligten vorgehen wollen.

Informationen zum Medico-Gesellschaftertreffen

Bei diesem Medico-Gesellschaftertreffen wurde nochmals klar dass bei fast allen Medico Fonds eine wirtschaftliche Schieflage besteht und die ursprünglich zugesagten wirtschaftlichen Gewinne keinesfalls eingetroffen sind.

Insbesondere in den Medico Fonds Nr. 31 33 und 34 ist durch das Bekanntwerden der „negativen Auseinandersetzungsguthaben“ deutlich geworden dass das Konzept endgültig gescheitert ist. Die Geschäftsführung fordert beispielsweise bei den Medico Fonds Nr. 31 von den Gesellschaftern die gekündigt haben aktuell eine Nachzahlung von EUR 5.250 97. Diese Aufforderung zur Nachzahlung zeigte bereits dass im Medico Fonds Nr. 31 für die Gesellschafter keine große Hoffnung mehr besteht für ihre Beteiligungen jemals wieder Geld zurück zu bekommen. Weitere schlechte Nachrichten erhielten die Gesellschafter bei der Gesellschafterversammlung am 20. November 2010. Einige der dort anwesenden Gesellschafter haben berichtet dass die Geschäftsführung eine baldige Insolvenz des Medico Fonds Nr. 31 erwartet. Sollte der Insolvenzfall eintreten so müssten die Gesellschafter nach Aussagen der Gebau 30 % ihrer Einlage nachzahlen. Diese 30 % entsprechen den bisherigen Ausschüttungen von 30 % aus der Hafteinlage. Diese Ausschüttungen würde der Insolvenzverwalter im Falle einer Insolvenz laut Gebau sowieso zurückfordern. Die drohende Insolvenz könne man nun durch eine freiwillige Zahlung der Gesellschafter in Höhe von 30 % der jeweiligen Einlage verhindern.  Die IKB-Bank die den Fonds finanziert würde in diesem Fall auf ihre Darlehensforderung von EUR 10 Mio. verzichten. Für die Gesellschafter kam diese Information sehr überraschend da in der Einladung zur Gesellschafterversammlung kein Tagesordnungspunkt zu einer „drohenden Insolvenz“ bzw. „Nachzahlung“ aufgeführt war. Mangels Informationen im Vorfeld der Medico-Gesellschafterversammlung war die Gesellschafterversammlung nur mit sehr wenigen Gesellschaftern vertreten. Eine Beschlussfassung erfolgte bei diesem Treffen nicht. Es ist jedoch zu erwarten dass die Gesellschafter demnächst diesen o.g. Vorschlag von der Geschäftsführung schriftlich erhalten werden.

Warum sollte man hier vorsichtig sein?  Wie verhalte ich mich richtig?

Es wird derzeit der Versuch gestartet die Medico-Gesellschafter davon zu überzeugen, dass der Fonds durch eine weitere Zahlung saniert werden kann. Interessant ist dabei jedoch dass weder Herr Linder (Komplementär) noch die Gebau oder die Apo-Bank bereit waren, sich an den Zahlungen zu beteiligen. Betroffene Medico-Anleger sollten sich daher genau überlegen, ob Sie hier noch weiter Geld investieren wollen. Ob die Medico-Gesellschafter überhaupt zur Rückzahlung der Ausschüttung verpflichtet sind ist äußerst zweifelhaft da hier Mietgarantieleistungen geflossen sind.

Betroffene Medico-Gesellschafter sollten sich bald auch im Hinblick auf die drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahresende überlegen ob und wie sie gegen die Projektbeteiligten vorgehen wollen. Sie können sich gerne über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen. Wir können Ihnen dann anhand Ihres individuellen Falles nähere Informationen darüber geben welche Ansprüche bestehen und welche Vorgehensweise für Sie zu empfehlen ist.

Autor

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann