0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Positives Urteil für Anleger in dem Medienfonds VIP 4

Veröffentlicht am 19. August 2010

Ein VIP 4 Anleger hat vor dem Oberlandesgericht München Az. 5 U 2034/08 eine Schadensersatzklage gegen die Unicredit Bank AG (ehemalige HypoVereinsbank) gewonnen. Der Anleger erhält das gesamte investierte Geld nebst Zinsen zurück. Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist bereits am 13.Juli 2010 ergangen.

Die Aufklärung der Bank war gegenüber dem Anleger nicht ausreichend erfolgt. Für viele Anleger des Medienfonds VIP 4 bedeutet dies eine neue Hoffnung das investierte Geld zurück zu bekommen. Diese Entscheidung hat darüber hinaus große Bedeutung für alle VIP Medienfonds.

Gründe für die Haftung

VIP 4 wurde im Jahre 2004 aufgelegt und an ca. 5000 Anleger vertrieben. Dieser Medienfonds wurde als Steuersparmodell an vermögende Anleger vertrieben. Sie sollten aus den Steuervorteilen profitieren. Die Anleger brachten etwa 55 Prozent des Geldes ein. Der Rest wurde von der Unicredit Bank AG (ehemalige Hypovereinsbank) finanziert. Den Anlegern wurde dabei verschwiegen dass von den eingenommenen Geldern lediglich ein ganz geringer Betrag in die Filmproduktion fließen wird. Nach Feststellungen der Finanzverwaltung sind rund 70 Prozent des Kapitals wieder an die Unicredit Bank AG zurück geflossen wodurch diese am Ende der Laufzeit die garantierte Zahlung leistete. Den Anlegern des Medienfonds VIP 4 wurden die Steuervorteile nachträglich aberkannt. Die von den Beratern versprochenen Erträge blieben fast insgesamt aus.

Aufklärungspflichtverletzung führt zu Schadensersatz

Die Unicredit Bank AG (ehemalige Hypovereinsbank)  hätte die Anleger des Medienfonds VIP 4 informieren müssen dass lediglich ein geringer Betrag des Kapitals in die Filmproduktion fließen wird. Diese Verpflichtung habe insbesondere deshalb bestanden weil die Bank hier einen gewissen Wissensvorsprung hatte. Für viele Anleger wäre dies ein wichtiges Kriterium gewesen die Investition eventuell doch nicht zu tätigen. Insbesondere im Hinblick darauf dass die Gefahr einer steuerlichen Aberkennung bestanden hat.

Aufgrund dieser Aufklärungspflichtverletzung besteht ein Schadensersatzanspruch gegenüber den Banken die diesen Medienfonds vertrieben haben. Betroffene Anleger haben die Möglichkeit über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu treten und sich über die in ihrem Fall in Betracht kommenden rechtlichen Optionen umfassend zu informieren.