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Probleme mit Photovoltaik Investment? Diese rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger
Anleger, die in Solarparks oder PV-Direktinvestments investiert haben, berichten zunehmend von wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Diese Fälle machen die typischen Risiken von Direktinvestments deutlich: technische Ausfälle, operative Schwächen, verspätete Abrechnungen, ausbleibende Zahlungen, Rechtsunsicherheit beim Eigentum sowie Insolvenzrisiken auf Anbieter- oder Projektseite. Der Markt ist außerdem durch negative Strompreise und Erlösunsicherheit belastet, wodurch Renditeversprechen schnell relativiert werden. Für Anleger ist es wichtig zu wissen: es gibt rechtliche Wege, sich vom Investment zu lösen und das eingesetzte Kapital zurückzufordern. Wir geben einen Überblick über die Handlungsoptionen und bieten Anlegern eine kostenfreie Ersteinschätzung für ihren individuellen Fall.
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Aktuelle Entwicklungen bei Solarpark- und PV-Direktinvestments und konkrete Problemfälle
Die wirtschaftlichen Risiken im Markt verschärfen sich. Negative Strompreise, Abregelungen und unsichere Erlösmodelle belasten die Kalkulation von PV-Investitionen. Für die Jahre 2026/2027 könnten zudem regulatorische Themen wie das Auslaufen von Beihilfen und mögliche Änderungen im Vergütungsregime als Risikofaktoren relevant werden. Aussagen wie „Die Einspeisevergütung ist sicher“ sollten Anleger:innen daher vorsichtig bewerten. Die Vergütung hängt von gesetzlichen und marktbezogenen Rahmenbedingungen ab und nicht jedes Renditeversprechen ist belastbar.
Ein prominenter Fall ist der Bericht der Tagesschau über gewerbliche Photovoltaik-Anlagen, bei dem Kleinanleger Defekte, fehlendes Monitoring und ausbleibende Monatsabrechnungen bzw. Zahlungen monierten. Es soll bei einer Anlage in Thüringen zu einem teilweisen Produktionsausfall gekommen sein, wodurch Anleger weniger Vergütung erhielten.
Rechtlich besonders kritisch sind Projekte, bei denen Anleger zwar „beteiligt“ sind, aber keine klare dingliche Zuordnung oder nur schwache vertragliche Durchsetzung haben. Ein konkreter Fall ist InnPro: Für die InnPro Gesellschaft für Vermarktung innovativer Produkte mbH wurde 2026 ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Kein ordentliches Kündigungsrecht beim PV-Investment
PV-Investments werden Anlegern meist als unternehmerische Beteiligung in Form von Direktinvestments oder als Nachrangdarlehen angeboten. Beide Formen haben gemeinsam, dass dem Anleger das wirtschaftliche Risiko des Projekts auferlegt wird, ohne dass ihm im Gegenzug ein Kündigungsrecht zusteht. Wenn Zinszahlungen oder Auszahlungen ausbleiben, können Anleger:innen das Investment in der Regel nicht einseitig beenden. Eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals ist an die im Vertrag vorgesehenen Bedingungen gebunden, beispielsweise an eine bestimmte Laufzeit oder die wirtschaftliche Entwicklung des Solarparks. Gerät der Anbieter in wirtschaftliche Schwierigkeiten, droht dem Anleger der Verlust des eingesetzten Kapitals.
Schadensersatz und Rückabwicklung: Der Weg über Beratungs- und Prospektmängel
Anleger:innen können einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie vor der Investitionsentscheidung nicht ordnungsgemäß beraten oder informiert wurden. Ein solcher Anspruch zielt nicht auf die Beendigung des Vertrags, sondern auf den Ausgleich des entstandenen Vermögensschadens. Im Erfolgsfall erhält der Anleger das eingesetzte Kapital zurück, unabhängig vom weiteren Schicksal des Investments.
Die Vermittlung von PV Investments erfolgte in vielen Fällen durch Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO. Seit dem 1. Januar 2013 besteht für Finanzanlagenvermittler die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Ein Schadensersatzanspruch kann sich insbesondere aus folgenden Pflichtverletzungen ergeben:
- Bei einer fehlerhaften Anlageberatung haben Anlageberater oder Vermittler über die Risiken des Investments, insbesondere über das Verlustrisiko und die fehlende Absicherung, nicht oder nicht zutreffend informiert. Direktinvestitionen zählen zu den hochspekulativen Anlageklassen. Ein Direktinvestment kann zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen. Als (Mit)Eigentümer haften Anleger unter Umständen auch für Zahlungen, die über das investierte Kapital hinausgehen.
- Unzureichende Prospektangaben: Der Verkaufsprospekt oder vergleichbare Anlageunterlagen enthalten unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben zu wesentlichen Punkten, beispielsweise zur Wirtschaftlichkeit des Solarparks, zur Mittelverwendung oder zu bestehenden Interessenkonflikten.
- Verschwiegene Risiken oder Provisionen: Dem Anleger wurden die bestehenden Risiken des Geschäftsmodells, wie etwa eine geringe Eigenkapitalquote oder eine Abhängigkeit von einzelnen Vertragspartnern, nicht offengelegt. Gleiches gilt für verdeckte Provisionen, die einen Interessenkonflikt des Vermittlers begründen können.
- Fehlende Plausibilitätsprüfung: Berater und Vermittler haben das Anlagekonzept vor der Empfehlung nicht ausreichend auf seine Plausibilität hin überprüft, obwohl sie hierzu verpflichtet sind.
Hinweis: Vermögensanlage oder Sachkauf?
Für die Haftungsprüfung ist es entscheidend, ob das Angebot als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) einzustufen ist. In diesem Fall besteht Prospektpflicht und es muss ein Vermögensanlagen-Informationsblatt erstellt werden. Eine weitere Möglichkeit ist, dass sich der Anbieter auf eine Ausnahme beruft, beispielsweise auf die sogenannte Sachwert-Ausnahme gemäß § 1 Absatz 2 VermAnlG. Diese greift bei reinem Sacheigentumserwerb ohne Vermögensanlagecharakter. Anbieter strukturieren ihre Angebote häufig bewusst so, dass sie nicht unter das VermAnlG fallen. Dadurch würden sich die Aufklärungspflichten und Haftungsgrundlagen verändern.
Anbieter und Vermittler können sich jedoch nicht allein durch die Behauptung eines reinen Sachkaufs aus der Haftung lösen, wenn die tatsächliche Ausgestaltung des Angebots oder ihr Verhalten bei der Vermittlung Aufklärungspflichten begründen.
Insolvenzfall Solarpark- und PV-Direktinvestment
Bei einem Direktinvestment erwerben Anleger:innen, anders als bei geschlossen Solarfonds, unmittelbares Eigentum oder zumindest ein dingliches bzw. obligatorisches Nutzungsrecht an der konkreten Anlage (z. B. Miteigentumsanteil an einzelnen Solarmodulen oder an einer technischen Teileinheit). Wenn ein Insolvenzverfahren über eine Gesellschaft eröffnet wird, stellt sich zunächst die Frage, ob tatsächlich rechtlich wirksames Eigentum an einer klar abgegrenzten Anlage übertragen wurde. Geschädigte könnten dann gegebenenfalls ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Gerade bei Bau- oder Umsetzungsrisiken ist die Verlustgefahr höher, wenn die Anlage noch nicht fertiggestellt ist oder nicht eindeutig zugeordnet werden kann.
Wir empfehlen neben der Sicherung der Ansprüche in einem möglichen Insolvenzverfahren auch die Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Denn in einem Insolvenzverfahren können allenfalls geringe Teile der eingezahlten Beträge zurückgefordert werden. Im Falle einer erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen würden Anleger:innen so gestellt, als hätten sie das Investment nie erworben. Es ist möglich und auch notwendig, die Ansprüche in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Die beiden Vorgehensweisen – Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich nicht gegenseitig aus und sollten parallel durchgeführt werden.
Was betroffene Anleger jetzt tun können
Für Privatanleger sind Direktinvestments in Solarparks/PV-Anlagen nicht automatisch „grün und sicher“, sondern unternehmerische Sachwertinvestments mit Technik-, Vermarktungs-, Rechts- und Insolvenzrisiken. Anleger, die ein PV-Investment gezeichnet haben und nun von ausbleibenden Zahlungen oder wirtschaftlichen Problemen des Anbieters betroffen sind, sollten die ihnen vorliegenden Unterlagen, insbesondere
- Zeichnungsschein,
- Beratungsprotokoll,
- Verkaufsprospekt, sofern vorhanden,
sichern und rechtlich prüfen lassen. Maßgeblich ist dabei, welche Angaben dem Anleger vor der Investitionsentscheidung tatsächlich vorlagen und welche Risiken ihm gegenüber kommuniziert wurden. Auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleger von Direktinvestments bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Wir prüfen für Anleger mit Solarpark- und PV-Direktinvestments, ob ein Schadensersatzanspruch wegen Beratungs- oder Prospektmängeln besteht, und setzt diesen Anspruch außergerichtlich und gerichtlich durch. Nutzen Sie dafür unsere kostenfreie Online-Ersteinschätzung.
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