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Timberland OptiMix Fonds – So können Anleger aussteigen

Die Timberland-Gruppe hat verschiedene Vermögensanlagen emittiert. Viele Anleger berichten von Problemen im Zusammenhang mit den Timberland-OptiMix-Fonds oder Genussrechten und fragen nach ihren Ausstiegsmöglichkeiten. Die Anleger beschäftigen sich mit verschiedenen Problemstellungen, wie z. B.
- Nach fristgemäßer Kündigung erfolgt keine Auszahlung an die Anleger geschlossener Fonds.
- Anleger*innen mit Ratensparmodell, die ihre Ratenzahlungen eingestellt hatten, wurden aufgefordert, die ausstehenden Raten zu zahlen.
- Genussrechtsinhaber, deren Verträge endeten, haben keine Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals erhalten.
Um welche Kapitalanlagen handelt es sich bei den Timberland OptiMix Fonds?
Bei den von der Timberland Management GmbH angebotenen Fonds OptiMix handelt es sich um geschlossene Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft. Zudem hatte die Timberland Capital AG bereits seit 2009 Genussrechte emittiert, die in die Luxemburgische Timberland Capital S.A. investiert wurden. Anleger konnten sich an den folgenden Fondsgesellschaften mit einer Einmaleinlage, einer Rateneinlage und auch mit einer Kombination aus beidem beteiligen:
- Timberland Fonds – OptiMix A GmbH & Co. KG
- Timberland Fonds – OptiMix B GmbH & Co. KG
- Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG
- Timberland Fonds – OptiMix Currency GmbH & Co. KG
- Timberland Fonds – Golddepot Active GmbH & Co. KG
Die Gesellschaften bündeln das Geld der Anleger in einem Dachfonds, der in ein Portfolio aus verschiedenen Anlagen, darunter Aktienfonds, festverzinsliche Wertpapiere und physische Edelmetalle investiert. Die Gewichtung der Anlageklassen variiert je nach Fonds und soll unterschiedlichen Anlegerbedürfnissen gerecht werden. Bei Timberland OptiMix handelt es sich um Blindpools – das heißt, das Geld der Anleger wurde eingesammelt, ohne dass von Anfang an konkrete Einzelinvestitionen feststanden.
Anleger*innen konnten sich unmittelbar oder über die Treuhänderin, die Timberland Capital Trust GmbH, ab einer Mindestbeteiligung in Höhe von 5.000 Euro und einer monatlichen Ratenzahlung ab 75,- Euro beteiligen. Die Laufzeiten erstrecken sich oft über einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren.
Bei den Timberland-Fonds OptiMix A, B, C, Currency und Golddepot Active handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen im Grauen Kapitalmarkt. Das Konzept versprach Anlegern eine Kombination aus regelmäßiger Basisverzinsung und zusätzlicher Gewinnbeteiligung, basierend auf einem Mix verschiedener Anlageklassen (OptiMix). Allerdings tragen die Anleger auch das unternehmerische Risiko bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Es ist also keine fest verzinste Sparanlage, sondern eine spekulative Beteiligung, auch wenn sie mit Begriffen wie „Sicherungsportfolio“ beworben wurde.
Die versprochenen Vorteile haben sich in der Praxis nicht eingestellt. Stattdessen kämpfen viele Anleger mit fehlender Transparenz, stockenden Rückzahlungen und der Erkenntnis, dass sie weitaus riskanter investiert haben als gedacht. Entsprechend groß ist der Frust der Betroffenen, die nun nach Ausstiegsmöglichkeiten suchen.
Warum ist die Beteiligung nicht frei handelbar bzw. nur schwer veräußerbar?
Die Timberland-OptiMix-Fonds der Timberland Capital AG sind keine klassischen Investmentfonds, wie beispielsweise öffentlich gehandelte Aktienfonds, sondern Vermögensanlagen des früheren grauen Kapitalmarkts.
Eine Beteiligung an diesem geschlossenen Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung, die zahlreiche Risiken für die Gesellschafter birgt. Sie ist als Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet, da die zukünftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist. „Geschlossen” bedeutet, dass die Gesellschafter über Jahre nicht aus dem Fonds aussteigen können. Erstmalig können Anleger*innen mit Ablauf des siebten vollen Beteiligungsjahres, also nach Erbringung der vollständigen Pflichteinlage, ordentlich kündigen. Für alle, die ihre Beteiligung im Ratensparmodell abgeschlossen haben, bedeutet dies oft eine sehr lange Laufzeit von 20 Jahren und mehr. Somit sind Anleger über lange Zeit gebunden, was eines der Risiken solcher geschlossenen Beteiligungen ist.
Ein Verkauf des Gesellschaftsanteils ist auf dem Zweitmarkt möglich. Im Internet gibt es einen Zweitmarkt für geschlossene Fonds, auf dem Anleger versuchen können, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform www.zweitmarkt.de. Wenn Anleger*innen dort ihre Beteiligung verkaufen wollen, wird das Verkaufsangebot veröffentlicht. Anteile der OptiMix-Fonds werden auf dem Zweitmarkt aktuell jedoch nicht gehandelt.
Ratensparmodell – Was tun, wenn man die Raten nicht mehr zahlen will?
Viele Anleger haben ihre Timberland-Beteiligung im Ratensparmodell abgeschlossen. Das heißt, sie haben sich verpflichtet, über einen längeren Zeitraum laufend monatliche Einzahlungen zu leisten, anstatt eine Einmalanlage. Dieses Modell verleitet oft dazu, die Risiken zu unterschätzen – schließlich beginnt man mit kleineren Beträgen. Doch die vertragliche Verpflichtung erstreckt sich auf die gesamte Zeichnungssumme. Das Abbrechen der Ratenzahlung ist daher problematisch: Setzt der Anleger die Raten aus, gerät er in Zahlungsverzug und die Gesellschaft kann die ausstehenden Einlagen sofort einfordern.
Die Ratensparmodelle wurden auch als „Vorsorgeplan“ beworben. Ein „Vorsorgeplan“ in Form eines geschlossenen Fonds ist jedoch nicht mit einem gewöhnlichen Sparplan vergleichbar. Es handelt sich nicht um eine geschützte und sichere Anlage. Es gibt keine festgelegte Verzinsung oder Laufzeit und der Erhalt des eingezahlten Kapitals ist nicht garantiert.
Was können Betroffene tun? Wir empfehlen Betroffenen, zunächst rechtlichen Rat einzuholen, bevor sie die Zahlungen stoppen.
- Widerruf der Beitrittserklärung
Aufgrund von Formfehlern in der Widerrufsbelehrung kann diese Möglichkeit Gesellschaftern dieses Fonds ggfs. auch heute noch offenstehen. Wegen des Grundsatzes der „fehlerhaften Gesellschaft“ entsteht kein gesetzliches Rückabwicklungsverhältnis. Der Widerruf ermöglicht zwar nicht die Rückabwicklung der Beteiligung, befreit aber vor Zahlung offenstehender Raten. Anleger haben dieselben Rechte wie bei einer Kündigung: Sie erhalten nicht das gesamte eingezahlte Kapital zurück, sondern haben einen „Abfindungsanspruch“.
- Rückabwicklung der Kapitalanlage – Schadensersatz bei Beratungsfehlern oder Prospektmängeln
Obwohl die OptiMix-Beteiligungen hochriskante, spekulative Anlagen sind, wurden sie auch an sicherheitsorientierte Anleger als Altersvorsorge verkauft. Unsere Kanzlei hat bereits ein Urteil zum Timberland Fonds OptiMix A erstritten. Ein Gericht stellte fest, dass ein Anlegerpaar von ihrem Berater unzureichend über die Risiken aufgeklärt wurde – ihnen wurde die Beteiligung als passende Altersvorsorge empfohlen, obwohl es sich um hochspekulative geschlossene Fonds handelte. Solche Beratungsfehler sind kein Einzelfall und führen dazu, dass viele Anleger im Nachhinein feststellen, dass die Anlage nicht zu ihrem Risikoprofil passte.
Das Gericht verurteilte einen freien Anlageberater zur Zahlung vollen Schadensersatzes: Er muss die Beteiligung des Anlegerpaars an „Timberland OptiMix A” sowie an einer weiteren Fondsbeteiligung rückabwickeln. Das bedeutet, dass die Anleger ihr investiertes Geld zurückerhalten und im Gegenzug ihre Beteiligungen zurückgeben.
Die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen führt somit zu einer vollständigen Rückabwicklung der Kapitalanlage und bietet einen Ausweg aus der Anlage sowie die Möglichkeit, das investierte Geld zurückzuholen. Dies kann auch für Anleger eine Lösungsmöglichkeit sein, die am Ende der Laufzeit oder nach Kündigung ihres Vertrags kein Geld zurückerhalten haben.
Grundsätzlich gilt: Ein Gesellschafter, der durch unrichtige Prospektangaben oder Verletzung einer Aufklärungspflicht zum Beitritt zu einer Anlagegesellschaft bewegt wurde, kann die Rückabwicklung seiner Beteiligung verlangen. Da die Berater vornehmlich als Verkäufer auftreten, erfolgt die Aufklärung über Risiken zumeist nicht ausreichend. Aufgrund der Konstruktion des Fonds hätten die Berater auf die zahlreichen anlagespezifischen Risiken hinweisen müssen.
Was können Timberland-Anleger jetzt tun?
Für betroffene Anleger der Timberland OptiMix-Fonds ist es wichtig, nicht untätig zu bleiben. Angesichts der geschilderten Probleme sollten Sie:
- Ihre Unterlagen sichten: Beschaffen Sie den Zeichnungsschein, den Verkaufsprospekt/Nachtrag, Schriftverkehr mit Vermittlern und den Timberland-Gesellschaften sowie Nachweise über alle Ein- und Auszahlungen. Diese Dokumente bilden die Grundlage, um Ihre Rechtsposition zu beurteilen.
- Professionellen Rat einholen: Wenden Sie sich an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Angesichts der Vielzahl betroffener Anleger gibt es bereits Anlegergemeinschaften und erprobte Strategien, um Ansprüche durchzusetzen.
Wir beraten und vertreten Fondsanleger*innen bundesweit seit 30 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung für Ihre geschlossenen Fondsbeteiligungen. Füllen Sie unseren Online-Fragebogen aus und lassen Sie ihn uns mitsamt den erbetenen Unterlagen zukommen. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.
Für Fragen oder für weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711-9308110 an.