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Urteil gegen Kay Rieck: Was sich für geschädigte Anleger jetzt ändert

Veröffentlicht von Christopher Kress am 29. April 2026
Aktualisiert am 14. August 2026
Entscheidung-Richterhammer

Das Landgericht Stuttgart hat Kay Rieck, eine umstrittene und zentrale Figur im Firmenkomplex Energy Capital Invest, Deutsche Oel & Gas und Helena Energy, am 22. April 2026 wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Damit eröffnen sich für geschädigte Anleger der Energy Capital Invest (ECI), der Deutsche Oel & Gas AG/S.A. (DOGAG/DOGSA) sowie Helena Energy neue Möglichkeiten, ihre Verluste ersetzt zu bekommen. Neben Ansprüchen aus Beratungsfehlern können sie nun auch Ansprüche aus Deliktsrecht geltend machen.

Das Urteil gegen Kay Rieck im Überblick

In einem Beitrag vom 23.04.2026 berichtet das Handelsblatt ausführlich über das aktuelle strafrechtliche Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen Kay Rieck. Mit seinem Urteil ging das Landgericht Stuttgart über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte vier Jahre Haft beantragt, das Gericht verhängte jedoch vier Jahre und acht Monate. Die Kammer sah einen besonders schweren Fall des Bankrotts als gegeben an, da der Schaden außergewöhnlich hoch ist und die finanzielle Existenz einer großen Zahl von Menschen gefährdet wurde. Laut Urteil war die Aktiengesellschaft bereits im Juni 2017 zahlungsunfähig, was Rieck jedoch jahrelang verheimlicht haben soll.

Rieck hat sich im Verfahren weder zur Sache noch zur Person geäußert. Sein Verteidiger hat Revision angekündigt. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Für die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger ist dies jedoch nicht von Bedeutung.

Wegen Insolvenzverschleppung in Tateinheit mit Bankrott wurde die Frau, die als Vorständin der DOGAG eingesetzt worden war, zudem zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Zudem wurde ein langjähriger Firmenanwalt wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung und zum Bankrott schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Zudem muss er eine Bewährungsauflage in Höhe von 150.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Warum das Urteil für Anleger von Bedeutung ist

Bislang haben wir Anlegern der ECI-Fonds, der verschiedenen Namensschuldverschreibungen und Aktien der Deutsche Oel & Gas und auch der Kapitalanlagen von Helena Energy geraten, ihre Ansprüche vor allem gegen Anlageberater, Vermittler und haftpflichtversicherte Vertriebe zu verfolgen. Hintergrund: Die Emittentinnen selbst und zentrale Gesellschaften sind insolvent und als Anspruchsgegner nicht mehr werthaltig.

Durch das Urteil des Landgerichts Stuttgart gibt es nun weitere Anspruchsgegner. Dazu zählen Ansprüche aus Deliktsrecht gegen Kay Rieck persönlich sowie gegen den langjährigen Firmenanwalt.

Deliktische Ansprüche gegen Kay Rieck und weitere Beteiligte

Die Feststellungen des Strafgerichts bilden die entscheidende Grundlage. Das Gericht hat Rieck und weitere Beteiligte wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO und wegen vorsätzlichen Bankrotts gemäß § 283 StGB verurteilt. Beide Vorschriften gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. Geschädigte, die durch eine solche Straftat einen Vermögensschaden erlitten haben, können deshalb unmittelbar von den handelnden Personen Schadensersatz verlangen. Schadensersatz können grundsätzlich Anleger:innen Ersatz verlangen, deren Einlagen in einem Zeitraum geflossen sind, in dem bereits Insolvenzreife bestand, über die der Geschäftsführer hätte informieren müssen. Das gilt für Neuanleger und für Anleger, die in dieser Phase Nachschüsse geleistet haben.

Diese Ansprüche bestehen zusätzlich zu den bekannten Schadensersatzansprüchen wegen Prospekthaftung und Falschberatung gegen Berater und Vermittler. Anleger können beide Wege parallel verfolgen.

Was das Urteil praktisch ändert

Die strafgerichtlichen Feststellungen erleichtern die Beweisführung im Zivilprozess erheblich. Gerade die für den Vorsatz und die Insolvenzreife zentralen Punkte wurden nun gerichtlich festgestellt. Zwar sind Zivilgerichte an Strafurteile nicht streng gebunden, in der Praxis entfalten diese jedoch oft eine erhebliche Wirkung.

Zu bedenken ist außerdem die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit. Ob und inwieweit Rieck und weitere Beteiligte persönlich werthaltig sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Es bleibt daher sinnvoll, deliktische Ansprüche gegen Rieck mit den häufig aussichtsreicheren Ansprüchen gegen haftpflichtversicherte Berater und Vermittler zu kombinieren.

Wichtige Hinweise zur Verjährung

Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung und Falschberatung verjähren nach genau zehn Jahren ab Zeichnung. Beispiel: Erfolgte die Zeichnung am 27. Februar 2020, dann tritt die Verjährung am 27. Februar 2030 ein. Zudem gilt die kenntnisabhängige dreijährige Verjährung: Wird der Schadensersatzanspruch eines Anlegers auf einen Beratungsfehler gestützt, beginnt die Verjährung, wenn bezüglich eines Fehlers bzw. Umstands Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vorliegt. Die Regelverjährung deliktischer Ansprüche beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruchsinhaber von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt. Durch die Berichterstattung über das Urteil dürften viele Anleger erstmals oder zumindest belastbar Kenntnis von den deliktsrelevanten Umständen erlangen.

Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung

Wir beraten und vertreten Anleger der Deutsche Oel & Gas, der Energy Capital Invest und der Helena Energy seit Jahren. Mit dem Urteil gegen Kay Rieck hat sich die Rechtslage für betroffene Anleger deutlich verbessert. Ob und welche Ansprüche in Ihrem Fall – Beratungsfehler, Prospekthaftung, Deliktsrecht – aussichtsreich sind, prüfen wir für Sie individuell und unverbindlich.

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