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Kapitalanlagen von Helena Energy – Wie Anleger aussteigen können

Veröffentlicht von Melanie Poch am 07. April 2021

Pumpe-Ölförderung-Sonnenuntergang

Brancheninformationsportale wie kapital markt intern (kmi) oder GoMoPA warnen seit Längerem vor Beteiligungen in Zusammenhang mit Helena Energy und möglichen Parallelen zu Kapitalanlagen von Capital Energy Invest (ECI) und Deutsche Oel & Gas AG (DOGAG). Gemäß den Angaben in Broschüren konnten sich Anleger über Namensschuldverschreibungen beteiligen. Wir erläutern die Risiken dieser Kapitalanlagen und zeigen Anlegern Möglichkeiten auf, wie sie aus der Kapitalanlage aussteigen können.

 

Helena Energy Namensschuldverschreibungen

Im Jahr 2015 als Erdgas-Vermarktungsunternehmen in Anchorage gegründet, ist Helena Energy LLC seit 2016 in der Erdölförderung in Texas aktiv. Die Anleger beteiligten sich in Form von Namensschuldverschreibungen an der Firma Helena Energy LLC. Anlegergelder wurden in Form von qualifizierten nachrangigen Darlehen an die Helena Energy LLC weitergereicht. Die Gelder der Anleger werden somit indirekt auf dem Erdöl- und Erdgasmarkt bzw. die Infrastruktur zur Erdölexploration in Texas, USA investiert. Die Prospekte und beteiligten Vermittler versprachen den Anlegern eine Investition mit einer definierten Laufzeit, Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals nach Beendigung. Die unterschiedlichen Namensschuldverschreibungen wurden regelmäßig als Private Placements einem kleinen Kreis von Anlegern (meist 20) angeboten, jedoch gibt es eine sehr hohe Anzahl von Helena Namensschuldverschreibungen. Sie sehen verschiedene Laufzeiten und Ausschüttungsmodelle vor:

  • Helena Pump Jack 1 GmbH & Co. KG
  • Helena Pump Jack 2 GmbH & Co. KG
  • Helena Ingenieurleistungen 1 GmbH & Co. KG
  • Helena Ingenieurleistungen 2 GmbH & Co. KG
  • Helena Vertikalbohrung 1 GmbH & Co. KG
  • Helena Vertikalbohrung 2 GmbH & Co. KG
  • Helena Projektierungsleistungen 1 GmbH & Co. KG
  • Helena Projektierungsleistungen 2 GmbH & Co. KG
  • Helena Bohrloch-Zementierung 1 GmbH & Co. KG
  • Helena Bohrloch-Zementierung 2 GmbH & Co. KG
  • Helena Förderrohre 1 GmbH & Co. KG
  • Helena Förderrohre 2 GmbH & Co. KG
  • Helena Horizontalbohrung 1 GmbH & Co. KG
  • Helena Horizontalbohrung 2 GmbH & Co. KG
  • Helena Bohrausrüstung 1 GmbH & Co. KG
  • Helena Bohrausrüstung 2 GmbH & Co. KG

Diskrepanz der prospektierten und tatsächlichen Fördermenge?

Im Prospekt zu Helena Pump Jack 3 GmbH & Co. KG beispielsweise gehen die Initiatoren der Kapitalanlage von einer erwarteten Förderung von 2.300 Barrel pro Tag aus. Informationen zur Fördermenge finden sich auf der Website der RIXX Invest AG. Als einzig veröffentliche Beteiligung ist dort Helena Energy aufgeführt. Unter dem Titel „Project Description“ ist zu lesen: „Heute produzieren 2 Förderlöcher zwischen 20 und 40 Barrel Öl am Tag. In den kommenden 12 Monaten soll die Produktion an weiteren Löchern wieder aufgenommen werden. Ob sich dieser Plan umsetzen lässt, hängt davon ab, ob genügend Wasser zur Erhöhung des Förderdrucks zur Verfügung steht.“

Zinszahlungen und Fälligkeitstermine werden verschoben

In einem Facebook Post wird Bruce Webb, Präsident der Helena Energy LLC zum Jahr 2019 zitiert:  „Wir blicken auf ein erfolgreiches 2019 zurück und können mit Überzeugung und Stolz sagen, dass es in Big Wells in die richtige Richtung geht. Unsere angestrebten Ziele wurden erreicht und das Team der Helena Energy LLC hat sehr gute Arbeit geleistet…“ Umso mehr wundert Anleger wie beispielsweise der Helena Bohrlochzementierung 4 GmbH & Co. KG, dass Zinszahlungen immer wieder verschoben werden. Die aufgeschobenen Zahlungen werden unter anderem mit einem Hurrikan und Managementfehlern begründet. In einem Schreiben vom Februar 2020 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass ausstehende Zinszahlungen ab Ende des Jahres 2020 erfolgen sollten – bislang haben die Anleger dieser Namensschuldverschreibung jedoch keine Zahlungen erhalten. Nachfragen der Gesellschafter zu aktuellen Auskünften der Kapitalanlage, konkret zur wirtschaftlichen Situation und wann die Anleger mit ersten Auszahlungen rechnen können, sind unbeantwortet geblieben. Noch überraschender ist der Hinweis im Schreiben an die Anleger, dass die Höchstproduktion „in rund drei bis vier Jahren erreicht sein“ wird. Die prospektierte Laufzeit endet jedoch am 31. August 2021, also noch zwei bis drei Jahre zuvor.

Die Helena Energy Namenschuldverschreibungen haben meist eine Laufzeit von drei Jahren. Anleger wollten ein zeitlich befristetes Investment mit anschließendem Rückerhalt der Geldeinlagen abschließen. Mit dem Verlängerung der Laufzeit, wie zum Beispiel bei Helen Pump Jack 3, könnte es sich in ein Investment von unübersehbarer Dauer entwickeln.

Update – Helena Energy Gesellschaften aufgelöst: GmbH-Löschung wegen Vermögenslosigkeit

Keine guten Nachrichten für Anleger*innen verschiedener Helena Energy Namensschuldverschreibungen: Gesellschaften wie zum Beispiel Helena Horizontalbohrung 4 GmbH & Co. KG und Helena Bohrloch-Zementierung 9 GmbH & Co. sind aufgelöst. Die Löschung der Gesellschaften im Handelsregister erfolgte ohne Liquidation. Die liquidationslose Beendigung der Gesellschaft setzt voraus, dass die Gesellschaft über keinerlei Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter den Gesellschaftern in Betracht kommen.

Die früheren Erfahrungen mit verlustreichen Kapitalanlagen von Energy Capital Invest bzw. Deutsche Oel & Gas wiederholen sich nun bei Helena Energy. Wir raten Betroffenen, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und zu verfolgen, solange liquide Gegner vorhanden sind.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Anleger

Treuhänderin einiger Helena Energy Kapitalanlagen insolvent

Mit Beschluss vom 16.12.2020 hat das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eröffnet. Die TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war Treuhänderin und Gründungskommanditistin verschiedener Helena Energy Namensschuldverschreibungen. Die Ersetzung der Treuhänderin ist im Treuhandvertrag geregelt. Demnach muss die Emittentin den Anlegern unverzüglich nach Ersetzung der Treuhänderin den Anlegern die Gründe und die neue Treuhänderin mitteilen. Bislang haben betroffene Anleger Monate nach Insolvenzeröffnung und über ein Jahr nach Eröffnung des vorläufigen Insolvenzver-fahrens der TB Treuhand keine Informationen erhalten.

In Prozessen zu Namensschuldverschreibungen der Deutsche Oel & Gas hatten mehrere Gerichte unter anderem die TB Treuhand GmbH zum Schadenersatz und somit zur vollen Rückabwicklung der ursprünglichen Beteiligung verurteilt (z.B. OLG Celle, Beschluss vom 23.10.2018, Az. 9 U 42/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.12.2019, Az. 9 U 451/19).

Unklarer Charakter der Kapitalanlage

Im Prospekt von Helena Namenschuldverschreibungen wie zum Beispiel Helena Pump Jack 3 findet sich der Hinweis:  „Die Namensschuldverschreibung ist nicht wertpapiermäßig verbrieft und vermittelt einen nicht unbedingten Anspruch auf Kapitalrückgewähr“. Diese Angabe ist widersprüchlich, da es sich bei Namensschuldverschreibungen um Schuldverschreibungen handelt, die auf den Namen der Person lautet, an die ein vereinbarter verbriefte Zahlbetrag zu leisten ist. Es stellt sich die Frage, ob es sich bei den angebotenen Kapitalanlagen tatsächlich nicht um Namensschuldverschreibungen, sondern um Nachrangdarlehen handelt.

Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen

Anleger, die Nachrangdarlehen gewähren, wissen oft nicht, dass sie ein sehr hohes Risiko tragen. Für sicherheitsorientierte Anleger oder als Altersvorsorge ist die Beteiligung als nachrangiger Darlehensgeber ungeeignet. Diese Art der Kapitalanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden, die zum vollständigen Verlust der Kapitalanlage führen können. Bei der Vermittlung oder Beratung von Nachrangdarlehen müssen potentiellen Kapitalgeber anleger- und anlagegerecht beraten werden. Im Falle einer Insolvenz erfolgt eine Befriedigung der Nachrangdarlehensgeber erst nach sämtlichen anderen Gläubigern. Anleger stünden im Falle der Insolvenz der Anlagegesellschaft schlechter da als andere Gläubiger. In der Regel können die vorrangigen Gläubiger bereits nur zu einem Bruchteil aus der Masse bedient werden, so dass Nachrangdarlehensgeber regelmäßig leer ausgehen. Im schlechtesten Fall müssen Anleger mit einem Totalverlust ihres eingesetzten Geldes rechnen, also des Darlehenskapitals nebst Zinsen. Für die Anleger ist die Vergabe eines Nachrangdarlehens daher mit enormen Risiken verbunden.

Risiko Qualifizierter Rangrücktritt

Bei einem qualifizierten Rangrücktritt ist ein Rückzahlungs- und Zinszahlungsanspruch auch außerhalb des Insolvenzfalles dann ausgeschlossen, wenn die Zahlung einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers herbeiführen würde. Ein Unternehmen darf Zahlungen an Anleger also dann aussetzen, wenn es andernfalls zahlungsunfähig würde oder überschuldet wäre.

Schadensersatzansprüche und Rückabwicklung

Geschlossene Fonds und Nachrangdarlehen sind hochriskante Kapitalanlagen: Anleger, die sich an geschlossenen Fonds beteiligen oder Nachrangdarlehen gewähren, wissen oft nicht, dass sie ein sehr hohes Risiko tragen. Für sicherheitsorientierte Anleger oder als Altersvorsorge ist die Beteiligung als nachrangiger Darlehensgeber ungeeignet. Bei der Vermittlung oder Beratung solcher Kapitalanlagen müssen potentiellen Kapitalgeber anleger- und anlagegerecht beraten werden. Grundsätzlich gilt: Wer über die Risiken oder Provisionen bei der Beratung nicht umfassend aufgeklärt wurde, kann Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage verlangen.

Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger in Betracht, gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich somit zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Wir vertreten bereits Anleger der Helena Energy Kapitalanlagen. Unserer Erfahrung nach wurden Verbraucher bei Vertragsabschluss in der Regel nicht über das erhebliche Risiko einer solchen Beteiligung aufgeklärt.

Was Anleger von Helena Energy tun können

Der im Zuge der Corona-Krise entstandene Preisverfall trifft die Ölindustrie auf der ganzen Welt, jedoch sind Unternehmen in den USA und Russland besonders betroffen. Anleger sollten die Entwicklungen insbesondere dann genau beobachten, wenn in krisenbehaftete Produkte wie Gas oder Öl investiert wurde. Bei einigen Namensschuldverschreibungen von Helena Energy ist die prospektierte Laufzeit noch nicht beendet. Jedoch sind die – je nach Tranche unterschiedlich vereinbarten – jährlichen Zinszahlungen teils ausgeblieben. Anleger haben zudem berichtet, dass Kontaktanfragen, sowohl telefonisch als auch per E-Mail, unbeantwortet geblieben sind. Wir raten Anlegern zur Vorsicht, sofern Ihnen angeboten wird, weitere Gelder in Helena Energy Projekte einzuzahlen.

Für Anleger, die eine Rückabwicklung ihrer Beteiligung über die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche anstreben, ist es sinnvoll, in der Praxis erfolgsversprechende Ansprüche gegen liquide Banken oder haftpflichtversicherte Vertriebe zu verfolgen. Wir wählen erfolgversprechendste und kostengünstigste Strategie für Anleger der Helena Energy Namensschuldverschreibungen und schlagen Ihnen die Maßnahmen vor, die sowohl rechtlich, als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung

Wir beraten und vertreten Anleger bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Sollten Sie in eine der zahlreichen Helena Gesellschaften investiert haben, können Sie Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und Rückabwicklung schnell und unverbindlich prüfen lassen. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung durch unsere auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Fachanwälte. Füllen Sie unseren Online-Fragebogen aus und lassen Sie ihn uns mitsamt den erbetenen Unterlagen zukommen. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung Ihres Falles.

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