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Urteil UDI Sprint Festzins IV – Schadensersatz für Anleger

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 25. Juli 2024

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

Das Landgericht Leipzig hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall Schadensersatzansprüche eines Klägers im Zusammenhang mit der Zeichnung von Kapitalanlagen der UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG bestätigt (Urteil vom 17.07.2024, Az. 09 O 2093/22, noch nicht rechtskräftig). Der geschädigte Anleger erhält sein eingesetztes Kapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen nebst Zinsen zurück.

Urteil UDI Sprint FESTZINS IV und weitere UDI Kapitalanlage: Darum ging es

Unser Mandant gewährte der UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG im Juli 2016 ein Darlehen in Höhe von 8.000,- Euro gewährt. Zuvor hatte er sich im September 2012 an der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG in Höhe von 5.000,- Euro beteiligt. Beide Beteiligungen wurden von der UDI GmbH bzw. der UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbH vertrieben. Die UDI-Gruppe, zu der die UDI Energie Festzins IV und die UDI Sprint Festzins IV gehören, besteht aus rund 120 Gesellschaften. Viele dieser Gesellschaften haben Kapitalanlagen an Kleinanleger verkauft, über mehrere von ihnen wurde zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet. Hauptursache waren Verfügungen der BaFin ab 2021, mit denen die Einstellung des unerlaubten Einlagengeschäfts und die Abwicklung der Darlehensverträge angeordnet wurden. Infolge der Insolvenzen der UDI und wegen verschiedener Pflichtverletzungen verlangte unser Mandant Schadensersatz und damit die Rückabwicklung der Kapitalanlage.

LG Leipzig bestätigt Schadensersatzansprüche

Das Landgericht Leipzig urteilte hinsichtlich der Anlage UDI Sprint Festzins IV, dass Georg Hetz, der zum Zeitpunkt der Zeichnung Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin war, haftungsrechtlich dafür verantwortlich ist, dass die Anlagegesellschaft unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben hat. Das Gericht verurteilte ihn dazu, dem Kläger den sog. Zeichnungsschaden in Höhe von 7.322,80 Euro und einen entgangenen Gewinn in Höhe von 992,- Euro jeweils nebst Zinsen zu ersetzen.

Im Zusammenhang mit der Kapitalanlage UDI Energie Festzins IV hat das Landgericht Leipzig die UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbH und den ehemaligen Geschäftsführer Georg Hetz als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verurteilt. Die Beklagten hätten ihre Pflichten aus den Beratungsverträgen verletzt, indem sie die Anleger nicht ordnungsgemäß über die tatsächlichen Verlustrisiken und die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeklärt hätten. Dazu gehörten das Totalverlustrisiko der Einlage, die Verflechtungen innerhalb der UDI-Gruppe und die irreführenden Angaben in den Verkaufsprospekten. Im Ergebnis ist der Geschädigte so zu stellen, als hätte er den Nachrangdarlehensvertrag nicht gezeichnet. Er erhält den sogenannten Zeichnungsschaden in Höhe von 3.852,78 Euro und entgangenen Gewinn in Höhe von 1.000 Euro jeweils nebst Zinsen ersetzt.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Das Urteil des Landgerichts Leipzig zu UDI Sprint Festzins IV und UDI Energie Festzins IV setzt ein starkes Zeichen für den Schutz von Anlegerrechten. Anlegerinnen und Anleger, die in UDI Kapitalanlagen investiert haben, sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wir unterstützen Betroffene bei der Durchsetzung möglicher Ansprüche. Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Möglichkeiten können Sie unseren Online-Fragebogen ausfüllen. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

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