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UDI Insolvenz - Betroffenen droht Totalverlust

Was Anleger*innen jetzt beachten sollten. Wir betreuen Sie im UDI Insolvenzverfahren und prüfen Ihre möglichen Schadensersatzansprüche. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

UDI Urteil wegen Prospekthaftung: Gründer haftet auf Schadensersatz

Aktuelles UDI Urteil gegen Vertriebsgesellschaft und früheren Geschäftsführer

Zahlreiche Gesellschaften „grüner“ Geldanlagen der UDI GmbH (UmweltDirektInvest) haben Insolvenz beantragt oder befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage, weitere Gesellschaften und Projektgesellschaften könnten folgen. Für Anleger*innen von UDI Kapitalanlagen ist nicht nur Ihre Rendite in Gefahr, sondern Ihr gesamtes investiertes Kapital. Infolge zahlreicher Warnungen und Abwicklungsanordnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entpuppten sich immer mehr Nachrangdarlehen als desolate Kapitalanlagen. Einige Geldanlagen der UDI GmbH stehen in Fachkreisen bereits seit einigen Jahren in der Kritik.

Für UDI Geschädigte stellt sich die Frage, wie sie nun am besten reagieren. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  1. Anmeldung der Ansprüche im UDI Insolvenzverfahren, sofern eröffnet
  2. Mögliche Schadensersatzansprüche und Möglichkeit der Rückabwicklung prüfen lassen

Kurze Chronik der Ereignisse

Die in Nürnberg ansässige UDI GmbH emittiert und vertreibt über die UDI Beratungsgesellschaft mbH Nachrangdarlehen, geschlossene Fonds und Genussrechte. Die Anlegergelder flossen in sogenannte grüne Geldanlagen wie Windkraft-, Solar- und Biogas-Anlagen oder ökologische Gebäude.

Erste Meldungen zu UDI Problemen: Viele UDI Kapitalanlagen befinden seit längerem in wirtschaftlicher Schieflage, Zahlungen an Anlegern wurden teilweise eingestellt. In den Jahren 2018, 2019 und 2020 veröffentlichte die BaFin mehrere Warnungen nach § 11a Absatz 1 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) zum „Möglichen Ausfall von Forderungen“ für UDI Energie FESTZINS 10-14, UDI Sprint FESTZINS IV, UDI Biogas 2011 und UDI Immo Sprint FESTZINS I. Stiftung Warentest setzte das Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 14 auf die Warnliste.

Mehr zu den frühem Entwicklungen der UDI Probleme finden Sie im Newsbeitrag:

Kriselnde "grüne" Kapitalanlagen bei der UDI GmbH

Aktuelles UDI Urteil gegen Vertriebsgesellschaft und früheren Geschäftsführer

 

Rückzahlungsaufforderungen, Verjährungsverzicht und Güteverfahren bei UDI Genussrecht Nr. 1 und Nr. 2

Anleger*innen der UDI Genussrechte Nr. 1 und Nr. 2 haben Ende des Jahres 2021 ein Schreiben erhalten, in dem sie dazu aufgefordert werden, Rückzahlungen der ausgezahlten Nettozinsen zu leisten oder eine einen Verjährungsverzicht zu unterschreiben. Die Frist zur Zahlung ist mit einer Woche ist äußert kurz gesetzt. Wir raten Betroffenen dazu, weder Genussrechtszinsen zurückzuzahlen noch den pauschalen Verjährungsverzicht zu unterzeichnen. Die Grundlage für die Rückforderung ist zweifelhaft. Die Geschäftsführung stand bereits bei anderen UDI-Kapitalanlagen wegen Zahlungs- und Verzichterklärung in der Kritik. Lassen Sie sich von einer auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei beraten.

Anleger*innen, die weder den Rückforderungsaufforderungen nachgekommen sind noch die Verjährungsverzichtserklärung unterzeichnet haben, haben erneut ein Schreiben erhalten. Darin werden die Betroffenen über die Einleitung eines Güteverfahrens bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) informiert. Auf diesem Wege verfolgen die UDI Projekt-Finanz GmbH und die UDI Projekt-Finanz II GmbH die die Ausschüttungsrückforderungen weiter. Der Sinn eines solchen Güteverfahrens ist es, juristische Auseinandersetzungen außergerichtlich zu lösen. Ein Güteantrag hemmt zudem die Verjährung.

Wir raten Betroffenen, nicht ohne Abwägung der Vor- und Nachteile und nicht ohne anwaltliche Prüfung in das Güteverfahren einzuwilligen. Die Teilnahme am Güteverfahren ist nicht verpflichtend. Sie sollten keinesfalls auf die Einrede der Verjährung für bereits verjährte Forderungen verzichten. Wir prüfen auf Wunsch die Anträge oder unterstützen Sie als anwaltliche Vertretung während der Güteverhandlung.

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Abwicklungsanordnungen der BaFin und Insolvenzanträge der Gesellschaften

Die negative Entwicklung nahm mit der Intervention der BaFin an Fahrt auf. Zunächst ordnete die BaFin im Mai 2021 für die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG die Rückabwicklung der Darlehen an, Anlegern*innen sollte umgehend ihr Geld zurückgezahlt werden. Grund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in den letzten Jahren zu Nachrangdarlehen geurteilt und höhere Anforderungen an die Wirksamkeit von Nachrangklauseln gestellt. Sollten entsprechende Klauseln nicht wirksam sein, muss die Kapitalanlage umgehend rückabgewickelt werden, die Gesellschaft müsste alle Ansprüche bedienen. Da die Gesellschaft dazu wirtschaftlich nicht in der Lage war, stelle sie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung.

UDI Nachrangdarlehen: War das Einschreiten der BaFin ursächlich für den Verlust der Betroffenen?

 

Weitere Rückabwicklungsanordnungen folgten für UDI Energie Festzins III UG & Co. KG und UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG. Wenig später untersagte die BaFin auch für die UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG, die UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG, die UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG und die UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG die unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass alle darlehensnehmenden Gesellschaften der UDI Gruppe zur Rückabwicklung aufgefordert werden, da sich die verwendeten Klauseln in allen Produkten ähneln.

Auch Nachrangdarlehen, die Anleger*innen den Gesellschaften te Solar Sprint II GmbH & Co. KG und te Solar Sprint III GmbH & Co. KG gewährt haben, müssen rückabgewickelt werden. Die Rückabwicklungsanordnungen veröffentlichte die BaFin im Dezember 2021. Im April 2022 veröffentlichte die BaFin eine Rückabwicklungsanordnungen für die UDI Energie FESTZINS 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Betroffene müssen auch in diesen Fällen damit rechnen, dass ein Insolvenzantrag für die beiden Gesellschaften gestellt werden wird. Zahlreiche UDI Gesellschaften haben in der Folge einen Insolvenzantrag – meist in Eigenverwaltung – gestellt. Anders als im Planinsolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, überwacht im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ein sogenannter Sachwalter die Geschäftsführung. In den UDI Insolvenzverfahren hat das Amtsgericht Leipzig den Rechtsanwalt Jürgen Wallner aus Leipzig zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Insolvenzeröffnung UDI Gesellschaften – Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gescheitert

Dem Antrag der UDI-Geschäftsführung auf Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde nicht stattgegeben. Seit Ende August 2021 hat das Amtsgericht Leipzig für die folgenden Gesellschaften der UDI-Gruppe Insolvenzverfahren bzw. vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet:

  • UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins III UG & Co. KG
  • UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG
  • UDI Biomasse Verwaltungs GmbH
  • Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG
  • UDI Biogas Kreiensen GmbH & Co. KG
  • UDI Biogas Otzberg – Nieder-Klingen GmbH & Co. KG
  • UDI Energie Festzins 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • UDI Energie Festzins 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • UDI Energie Festzins 12 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • UDI Energie Festzins 13 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • UDI Energie Festzins 14 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • UDI Immo Sprint Festzins I GmbH & Co. KG
  • UDI Immo Sprint Festzins II GmbH & Co. KG
  • UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG
  • UDI Festzins Verwaltungs GmbH
  • Festzins Verwaltung Ost 1 UG (haftungsbeschränkt) – Eröffnung mangels Masse abgewiesen
  • Festzins Verwaltung Ost 2 UG (haftungsbeschränkt) – Eröffnung mangels Masse abgewiesen

Zum UDI Insolvenzverwalter wurde wurde Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner bestellt. Betroffene können bis Anfang Oktober ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. In der Regel handelt es sich dabei um keine Ausschlussfrist, so dass die Anmeldung auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich ist.

Ende April 2022 eröffnete das Amtsgericht Leipzig die Insolvenzverfahren über das Vermögen der beiden Gesellschaften

  • te Solar Sprint III GmbH & Co. KG
  • te Solar Sprint II GmbH & Co. KG

Am 04.07.2022 hat das Amtsgericht Leipzig weiter das Insolvenzverfahren eröffnet über das Vermögen der

  • te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG,

am 25.11.2022 eröffnete das Amtsgericht Leipzig weiter das Insolvenzverfahren über das Vermögen der

  • te Verwaltung II GmbH

Am 06.04.2023 eröffnete das Amtsgericht Leipzig weiter das Insolvenzverfahren über das Vermögen der

  • UDI Immobilien Verwaltungs GmbH.

Termine für UDI Gläubigerversammlungen

Am 5. und 12. November 2021 haben beim Amtsgericht Leipzig die ersten Gläubigerversammlungen der insolventen UDI-Gesellschaften stattgefunden. Folgende Termine für später eröffnete Insolvenzverfahren stehen aktuell an:

10.01.2023: UDI Energie Festzins 10 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und UDI Energie Festzins 13 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Beim sogenannten Berichtstermin geht es unter anderem um

  • die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,
  • die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO.

Wir vertreten die Interessen unserer Mandant*innen auf den Gläubigerversammlungen und werden über Inhalt und Ausgang berichten. Wir raten Betroffenen grundsätzlich dazu, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

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Mehr Informationen

Forderungsverzicht: UDI fordert zum Schuldenschnitt auf

Infolge der ersten Rückabwicklungsanordnung hat die UDI-Gruppe ein Schreiben an Tausende Anleger*innen gesendet, in dem sie diese dazu aufforderte, auf große Teile Ihrer Forderungen zu verzichten und einer Änderung der Ausgestaltung ihrer jeweiligen Kapitalanlage zuzustimmen. Wir haben unseren Mandaten nicht zu einer Unterzeichnung der Verzichtserklärung geraten, denn diese bedeutet für Anleger*innen ein weitreichender Verzicht auf sämtliche Forderungen. Sie würden sich im Falle eines Insolvenzverfahrens schlechter stellen, als wenn sie die Erklärung nicht unterzeichnen. Sollte die Nachrangklausel unwirksam sein, können Anleger*innen – ohne Unterzeichnung der Verzichtserklärung – ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, nachdem dieses eröffnet wurde.

Insolvenz te management GmbH

Am 02.06.2021 stellte die te management GmbH einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht München. Bei fünf weiteren UDI-Gesellschaften haben sich die Ausfallrisiken für Anlegerinnen und Anleger durch die Insolvenz der te management GmbH erhöht. Denn die te management GmbH ist Komplementärin und Geschäftsführerin diverser Nachrangdarlehenskonstruktionen. Infolge des Insolvenzanträge veröffentlichet die BaFin Warnungen nach § 11a Absatz 1 VermAnlG vor einem  – möglicher Ausfall von Forderungen für die Gesellschaften

  • UDI Immo Sprint Festzins I
  • UDI Immo Sprint Festzins II
  • te management Energy Sprint I
  • UDI Energie Festzins 13
  • UDI Energie Festzins 14

Rund ein Jahr nach Bekanntwerden der Insolvenz der te management GmbH ist auch die zur te-Gruppe gehörende Hansapark Finance GmbH insolvent. Das Amtsgericht München hat am 01.08.22 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Hansapark Finance GmbH legte im Jahr 2019 die Anleihe Hansapark Finance GmbH 2019/2022 auf. Diese wurde zunächst fristgerecht zum 31.03.2022  zurückgezahlt, kurz darauf wurden die Zahlungen an die Anleger*innen storniert und zurück gebucht. Gegründet war die Hansapark Finance GmbH unter dem Dach der UDI-Gruppe. Der Vertrieb der Anleihe erfolgte über die Skapa Invest GmbH, ebenfalls ein Unternehmen der te group, das bereits im März 2022 einen Insolvenzantrag stellte.

Zur te-Gruppe gehören auch die Gesellschaften BBH Projekt Airport Garden II Gmbh & Co. KG, Munich Boarding M 41 GmbH, Projektentwicklung, Baumgartenwiesen GmbH, Projektentwicklung Mühlbachgrund GmbH, RMP Rhein Main Projekt GmbH, te 11. Projekt GmbH, te 14. Projekt GmbH, te Boxdorf Projekt GmbH, te Essen Projekt GmbH, te Hansapark 2 GmbH, te Hansapark 3 GmbH, te Hansapark 4 GmbH, te Hansapark GmbH, te Service GmbH, te Verwaltungs GmbH, tuw Verwaltungs GmbH und wob Projekt München M 41 Gmbh & Co. KG.

UDI Insolvenz: Was UDI Geschädigte tun können

Wir empfehlen neben der Sicherung der Ansprüche in einem möglichen UDI Insolvenzverfahren auch die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es ist möglich und auch notwendig, die Ansprüche der Anleger in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Beide Vorgehen – Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich nicht gegenseitig aus und können parallel durchgeführt werden.

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Schadensersatzansprüche gegen frühere Geschäftsführer und die UDI Beratungsgesellschaft mbH

Eine Möglichkeit, in Nachrangdarlehen, geschlossene Fonds oder Genussrechte investiertes Geld zu retten ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Es gilt: Wer über die Risiken oder Provisionen bei der Beratung nicht umfassend aufgeklärt wurde, kann Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage verlangen.

Bei UDI Geldanlagen wurde mit attraktiven jährlichen Zinsen, einer Rückzahlung des Kapitals nach Beendigung sowie einem kalkulierbaren Gewinn geworben. Bei der Anlage sollte es sich um ein solides Investment mit Festzins handeln.

Anleger*innen wurden in vielen Fällen jedoch von Beteiligten, die die Geldanlagen verkauften, nicht über die tatsächlichen Risiken und Nachteile, die der Erwerb der Nachrangdarlehen, geschlossenen Fonds oder Genussrechte mit sich bringt, aufklärt. Dazu gehören beispielsweise die erschwerte Verkäuflichkeit, Nachteile aufgrund des qualifizierten Nachranges, das Risiko von Forderungsausfällen oder das Totalverlustrisiko. Eine Beratungspflichtverletzung liegt auch dann vor, wenn die Risiken verschleiert oder verharmlost werden. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften Vertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden.

Durch das wegweisende Urteil (Az. 8 U 493/23) des Oberlandesgerichts Dresden, das in UDI-Prospekten eklatante Prospektfehler festgestellt und den ehemaligen Geschäftsführer der UDI-Gruppe Georg Hetz zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung von UDI Festzins-Nachrangdarlehen verurteilt hat, haben geschädigte Anleger sehr gute Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung durchzusetzen. Die Prospektfehler finden sich auch in Prospekten anderer UDI-Geldanlagen, da die Nachrangdarlehen in Konzeption und Risikostruktur nahezu identisch sind.

Es bestehen Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer, für die eine D&O-Versicherung besteht. Darüber hinaus begründen Prospektfehler auch Ansprüche gegen die Vermittler der UDI, für die eine Haftpflichtversicherung für Finanzdienstleister besteht. Die verschiedenen Prospektfehler setzen sich auch in der Beratung fort. Vermittler hätten von sich aus auf die Risiken und die Verharmlosung im Prospekt hinweisen und dieses richtigstellen müssen.

Rechtsschutzversicherte Anleger können ohne Kostenrisiko vorgehen. Wichtig für alle, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen: Die gegnerische Partei bzw. deren Haftpflichtversicherer müssen nicht nur für den Schadenersatz, sondern auch für die Prozesskosten aufkommen, wenn der Prozess für sie verloren geht.

Anleger*innen sollten die Verjährungsfristen beachten. Sollte sich nach einiger Zeit herausstellen, dass manche Haftungsgegner*innen ebenfalls insolvent sind oder die Insolvenzquote doch geringer ausfallen sollte als gedacht, könnten weitere Ansprüche gegen zahlungsstarke Gegner*innen verjährt sein. Seit dem 1. Januar 2013 müssen Finanzdienstleister eine Haftpflichtversicherung vorhalten. Unter bestimmten Umständen kann auch direkt gegen den Haftpflichtversicherer vorgegangen werden.

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche handelt es sich nach unserer 25jährigen Erfahrung als spezialisierte Kanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht  um die effektivste Möglichkeit der Schadenskompensierung für betroffene Anleger*innen und zwar unabhängig von einem parallel laufenden Insolvenzverfahren. Denn im Erfolgsfall werden Anleger*innen so gestellt, als hätten ob sie nie an dieser Kapitalanlage beteiligt hätten.

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Urteile zugunsten geschädigter UDI Anleger*innen

Bahnbrechendes OLG-Urteil – Schadensersatz wegen Prospektmängeln
In einem wegweisenden Urteil vom 23.11.2023 (Az. 8 U 493/23) hat das OLG Dresden den ehemaligen Geschäftsführer der UDI-Gruppe Georg Hetz zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung von UDI Festzins-Nachrangdarlehen verurteilt. Damit ist klar: Es bestehen Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer, für die eine D&O-Versicherung besteht. Darüber hinaus begründen Prospektfehler auch Ansprüche gegen die Vermittler der UDI, für die eine Haftpflichtversicherung für Finanzdienstleister besteht.
Das OLG Dresden hat in einem weiteren Verfahren gegen den früheren Geschäftsführer Ansprüche wegen Prospekthaftung betätigt und dem Kläger Schadensersatz in Höhe der Zeichnungssumme nebst Zinsen zugesprochen (Urteil vom 14.12.2023, Az. 8 U 536/23).
LG Halle verurteilt UDI Beratungsgesellschaft mbH
Das LG Halle hat bereits mit einem ersten Urteil entschieden, dass die Vermittler der UDI Beratungsgesellschaft mbH über die Risiken der Nachrangdarlehen mit den Begriffen wie „Festzins“ und „solide Geldanlage“ hinwegtäuschen. Das Gericht verurteilte die UDI Beratungsgesellschaft mbH mit Urteil vom 14.08.2020 (Az. 3 O 62/19) zum Schadensersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
LG Bonn: Nachrangklausel unwirksam
Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass die Nachrangabrede bei UDI Immo Sprint Festzins II unwirksam ist. UDI muss der Anlegerin das von ihr angelegte Geld sowie die vereinbarten Zinsen zahlen (Urteil vom 27.04.2022, Az. 2 O 254/21).

UDI Insolvenz: Anmeldung der Ansprüche im Insolvenzverfahren

Für unsere Mandanten*innen nehmen wir im Insolvenzfall eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Insolvenztabelle vor. Sollte der Insolvenzverwalter eine vollständige Feststellung Ihrer Forderungen bestreiten, können wir Ihre Rechte in einem Feststellungsverfahren durchsetzen.

Bei den meisten der Kapitalanlagen, die bislang einen Insolvenzantrag gestellt haben, handelt es sich um unbesicherte, qualifiziert nachrangige Darlehen. Im Falle einer Insolvenz erfolgt eine Befriedigung der Nachrangdarlehensgeber*innen erst nach sämtlichen anderen Gläubigern*innen. In der Regel können die vorrangigen Gläubiger*innen bereits nur zu einem Bruchteil aus der Masse bedient werden, so dass Nachrangdarlehensgeber*innen regelmäßig leer ausgehen. Im schlechtesten Fall müssen Anleger*innen mit einem Totalverlust ihres eingesetzten Geldes rechnen, also des Darlehenskapitals nebst Zinsen.

Bei einem qualifizierten Rangrücktritt ist ein Rückzahlungs- und Zinszahlungsanspruch auch außerhalb des Insolvenzfalles dann ausgeschlossen, wenn die Zahlung einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers*in herbeiführen würde. Ein Unternehmen darf Zahlungen an Anleger also dann aussetzen, wenn es andernfalls zahlungsunfähig würde oder überschuldet wäre.

Unserer Ansicht nach ist bei UDI Nachrangdarlehen die im Vertrag einbezogene Nachrangklausel unwirksam, da es sich bei der vorliegenden Regelung um ein für die Anleger*innen zum Nachteil gereichendes verdecktes Einlagengeschäft handelt. In der Vergangenheit haben Gerichte in einigen Fällen entschieden, dass die Klauseln zum Nachrangdarlehen nicht wirksam sind. Ist die Voraussetzungen einer wirksamen qualifizierten Nachrangklausel nicht erfüllt, können UDI Geschädigte ihre Forderungen im Insolvenzfall ohne Nachrang anmelden. Unsere Ansicht wird dadurch bestätigt, dass der Insolvenzverwalter bislang die Forderungen zum aller größten Teil anerkannt hat.

Hinweis zur Forderungsanmeldung bei UDI Insolvenz: Bei einer Frist zur Forderungsanmeldung handelt es sich in der Regel um keine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass betroffene UDI Anleger*innen auch nach Ablauf der Frist ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können.

UDI kündigen: Eine sinnvolle Alternative für Geschädigte?

UDI Geschädigte können ihren Darlehensvertrag grundsätzlich kündigen. Es gelten die jeweiligen Kündigungsfristen und ggf. außerordentliche Kündigungsgründe, die im Einzelfall geprüft werden können. In den Fällen, in denen sich die UDI Kapitalanlage bereits in Schieflage oder gar im Insolvenzverfahren befindet,  ist es wirtschaftlich meist nicht sinnvoll, die Kündigungsfrist abzuwarten. Denn ob Geschädigte dann noch eine Rückzahlung erhalten werden, ist äußerst fraglich. Aufgrund der in den UDI-Verträgen regelmäßig verwendeten, unwirksamen Nachrangklauseln kann jederzeit eine Rückabwicklung durch die BaFin erfolgen, folglich könnte es von Nachteil sein, lange Kündigungsfristen abzuwarten.

UDI Insolvenz: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Aktuell überschlagen sich die Nachrichten und es ist ein zügiges Handeln erforderlich. Wir unterstützen Sie gerne dabei, sich in der Benachrichtigungsflut zurechtzufinden und mögliche Ansprüche durchzusetzen. Zwar sind Kündigungen der Verträge teilweise möglich, jedoch ändert sich nichts am Ergebnis, wie bei der Rückabwicklungsaufforderung durch die BaFin. Die Anlagegesellschaften werden Ihr Geld nicht ohne weiteres zurückzahlen. Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten können Sie bequem unseren Fragebogen online ausfüllen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Online-Formular

Bei weiteren Fragen zum Thema UDI Insolvenz sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

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