Artikel teilen:
LG Neubrandenburg: Generali-Beitragserhöhungen teilweise unwirksam
Das Landgericht Neubrandenburg hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen die Generali Deutschland Krankenversicherung AG teilweise zur Rückzahlung von Erhöhungsbeträge verurteilt (Urteil vom 22.09.2025, Az. 3 O 517/23, noch nicht rechtskräftig).
Generali-Beitragserhöhungen zurück: Hintergrund des Rechtsstreits
Unser Mandant ist seit vielen Jahren bei der Generali privat krankenversichert. Seit 2014 hat die Versicherung die Beiträge mehrfach angepasst. Diese Erhöhungen wurden dem Versicherten jeweils per Nachtrag zum Versicherungsschein sowie teilweise über Informationsblätter mitgeteilt. Streitgegenstand waren Beitragserhöhungen der Generali Deutschland Krankenversicherung AG in den Tarifen V333S2 und EBE63. Der Kläger machte geltend, dass die Erhöhungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hätten und daher unwirksam seien.
Er hielt diese Mitteilungen für unzureichend, da sie die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben nicht enthielten. Seiner Auffassung nach fehlte es insbesondere an einer klaren und nachvollziehbaren Begründung gemäß § 203 Abs. 5 VVG.
Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Neubrandenburg gab der Klage teilweise statt. Es stellte fest, dass die Beitragserhöhungen vor dem 1. Januar 2021 formell unwirksam waren. Denn die Generali hatte die maßgeblichen Gründe für die Anpassung nicht ausreichend offengelegt. Allgemeine Hinweise reichten nicht aus; vielmehr hätte konkret benannt werden müssen, ob eine Veränderung der Rechnungsgrundlagen „Versicherungsleistungen“ oder „Sterbewahrscheinlichkeiten“ die Erhöhung ausgelöst hat.
Erst mit den Mitteilungen zum 1. Januar 2021 habe die Generali diese gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Damit wurden die zuvor unwirksamen Anpassungen ab diesem Zeitpunkt geheilt, da eine Neuberechnung der Beiträge auf transparenter Grundlage erfolgte.
Für den Kläger bedeutete dies, dass er einen Anspruch auf Rückzahlung der im Jahr 2020 gezahlten Mehrbeiträge hatte. Das Gericht sprach ihm einen Betrag von 2.123,64 Euro nebst Zinsen zu, der sich aus den Rückzahlungen beider Tarife für zwölf Monate zusammensetzt.
Kostenfreie Ersteinschätzung zum Thema PKV-Beitragsanpassungen
Die gesetzlichen Vorgaben verlangen eine transparente und nachvollziehbare Mitteilung. Fehlt diese, sind die Anpassungen zunächst unwirksam. Allerdings können spätere, ordnungsgemäß begründete Erhöhungen frühere Formfehler „heilen”. Es bleibt für Verbraucher lohnenswert, Mitteilungen über Beitragserhöhungen kritisch zu hinterfragen und juristisch prüfen zu lassen. Wer fehlerhafte Anpassungen erkennt, kann unter Umständen bereits gezahlte Beiträge zurückfordern. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung für Ihren Fall an.
Zur kostenfeien Online-Ersteinschätzung
Sie haben weitere Fragen zum Urteil? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.
