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Aktuelles Urteil: PKV-Beitragserhöhungen der AXA teilweise unwirksam
In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass bestimmte Beitragserhöhungen in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung der AXA Krankenversicherung AG unwirksam waren (Urteil vom 12.08.2025, Az. 22 O 35/25, noch nicht rechtskräftig).
Darum ging es
Unsere Mandantin ist bei der AXA Krankenversicherung AG privat krankenversichert. Sie wehrte sich gegen mehrere Beitragserhöhungen, die ihrer Ansicht nach formell fehlerhaft begründet wurden. Konkret ging es um Tarife der privaten Krankenversicherung, bei denen die Beiträge in den Jahren 2018 bis 2025 mehrfach erhöht wurden. Die Klägerin beanstandete, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung der „maßgeblichen Gründe” gemäß § 203 Abs. 5 VVG nicht ordnungsgemäß erfolgt sei.
LG Stuttgart: PKV-Beitragserhöhungen der AXA teilweise unwirksam
Das Gericht gab der Klägerin teilweise Recht und verurteilte die AXA dazu, ihr 1.611 Euro zzgl. Zinsen zu erstatten. Es stellte fest, dass die Beitragserhöhungen in den Tarifen AMH 100 (Zeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022) und KH 2 (Zeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024) formell unwirksam waren. Andere Beitragserhöhungen, insbesondere ab 2023, hielt das Gericht hingegen für formell wirksam, da sie den gesetzlichen Begründungsanforderungen entsprachen.
Das Landgericht Stuttgart stellte klar, dass Versicherer ihre Kunden bei Beitragserhöhungen klar und eindeutig über die Gründe informieren müssen. Dazu gehört insbesondere die Angabe der betroffenen „Rechnungsgrundlage“ (z. B. Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit) sowie der Hinweis, dass eine gesetzlich oder vertraglich festgelegte Schwelle („Schwellenwert“) überschritten wurde.
In verschiedenen Schreiben der AXA zu Beitragserhöhungen fehlte nach Auffassung des Gerichts eine hinreichend deutliche Darstellung dieser Überschreitung. Versicherungsnehmer konnten daher nicht erkennen, dass die Erhöhung gesetzlich zwingend war und nicht im Ermessen des Versicherers stand.
PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Ersteinschätzung
Das Urteil reiht sich ein in eine Vielzahl vergleichbarer Verfahren, in denen sich Versicherte gegen intransparente oder formell fehlerhafte Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung wehren. Formale Fehler in den Begründungsschreiben von privaten Krankenversicherungen können Rückzahlungsansprüche auslösen.
Haben auch Sie eine Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten und möchten diese auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen? Für Fragen und rechtliche Unterstützung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.
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