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BGH Urteil zum EA 288: Schadensersatz für VW-Käufer
Veröffentlicht von Marco Albrecht am 16. Oktober 2024
In einem Verfahren unserer Kanzlei zum EA 288, dem Nachfolgemotor des Skandalmotors im VW-Dieselskandal, war die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eines geschädigten Käufers eines VW Golf erfolgreich (Urteil vom 25.09.2024, Az. VIa ZR 871/22). Der BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichts München aufgehoben und die Möglichkeit des sogenannten Differenzschadensersatzes bestätigt.
Sachverhalt des Falles
Unser Mandant hatte im Dezember 2014 ein Neufahrzeug des Typs VW Golf 1.6 TDI mit Dieselmotor EA 288 (Euro 6) erworben. Der Vorwurf lautete, der Motor sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, die dazu diene, die Abgaswerte des Fahrzeugs unter Testbedingungen zu manipulieren. Der geschädigte VW-Käufer verlangte Schadensersatz, da er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht München hatten die Klage des Autokäufers abgewiesen, das Oberlandesgericht die Revision nicht zugelassen. Beide Gerichte begründeten ihre Entscheidung damit, dass kein vorsätzlich sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG im Sinne des § 826 BGB vorliege. Auch Ansprüche auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) wurden verneint, da es sich bei diesen Normen nach Ansicht der Vorinstanzen nicht um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handele.
BGH hebt Entscheidung des Berufungsgerichts auf
Der Bundesgerichtshof hat der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben und die Entscheidung des Oberlandesgerichts München in wesentlichen Punkten korrigiert. Der entscheidende Punkt des Urteils ist, dass der BGH in Übereinstimmung mit einem früheren Urteil vom 26. Juni 2023 feststellt, dass die Vorschriften der EG-FGV sehr wohl Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind. Diese Vorschriften sollen die Interessen der Fahrzeugkäufer schützen und verhindern, dass diese durch unzulässige Abschalteinrichtungen einen wirtschaftlichen Schaden erleiden.
Der BGH hat einen Anspruch des Klägers auf Ersatz eines Differenzschadens für möglich gehalten. Dies bedeutet, dass der Kläger einen Anspruch auf Ersatz des Minderwerts hat, der durch den Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung entstanden ist. Das Verfahren wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen, das nun auf der Grundlage der Rechtsauffassung des BGH den genauen Schaden und die Haftung der Volkswagen AG festzustellen hat.
Betroffene Autokäuferinnen und Autokäufer können nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023 – unter Berücksichtigung von Fahrleistung und Restwert des Fahrzeugs – eine Entschädigung von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises erhalten. Das Vorliegen einer Rückrufaktion ist keine Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal.
Kostenfreie Ersteinschätzung im Abgasskandal
Das Urteil schafft Klarheit für viele betroffene Fahrzeughalter, die sich seit Jahren fragen, ob und in welchem Umfang sie Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen geltend machen können. Käuferinnen und Käufer von Fahrzeugen mit EA 288-Motoren sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Erwägung ziehen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.
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