0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

BGH-Urteil zum Rentenfaktor in privaten Rentenversicherungen

Veröffentlicht von Yvonne Schössler am 02. Februar 2026
Aktualisiert am 10. August 2026
BGH_Buchstaben_auf_Textunterlage

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 10.12.2025 (Az. IV ZR 34/25) entschieden: Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung, die es dem Versicherer erlaubt, den sogenannten Rentenfaktor nachträglich zu senken, ist unwirksam, sofern nicht zugleich sichergestellt ist, dass der Rentenfaktor bei später verbesserten Umständen wieder angehoben wird. Damit hat der BGH eine für viele Riester-Sparer wichtige Frage beantwortet.

BGH-Urteil zum Rentenfaktor: Worum ging es konkret?

Gegenstand des Verfahrens war eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung der Allianz. Der Versicherer hatte sich darin das Recht eingeräumt, den Rentenfaktor – also die Berechnungsgrundlage für die spätere monatliche Rente – bei steigender Lebenserwartung oder dauerhaft sinkenden Kapitalmarktrenditen herabzusetzen.

Diese Senkung sollte nach dem Wortlaut der Klausel möglich sein, um die Rentenzahlung „bis zu Ihrem Tod“ garantieren zu können. Eine Verpflichtung, den Rentenfaktor später wieder zu erhöhen – etwa bei verbesserten Marktbedingungen – war jedoch nicht vorgesehen.

BGH erklärt einseitige Rentenkürzung bei Riester-Renten für unwirksam

Genau darin sieht der BGH das Problem. Zwar erkennt das Gericht an, dass Lebensversicherer aufgrund der langen Laufzeiten grundsätzlich ein Interesse daran haben können, auf schwerwiegende, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Entwicklungen zu reagieren. Eine Anpassungsmöglichkeit kann auch im Interesse der Versichertengemeinschaft liegen, da sie die dauerhafte Erfüllbarkeit der Leistungen absichert. Eine solche Klausel ist jedoch unzulässig, wenn sie die wirtschaftlichen Risiken einseitig auf die Versicherten verlagert: Negative Entwicklungen dürfen nicht ausschließlich zulasten der Kunden „durchschlagen“, während positive Entwicklungen vollständig beim Versicherer verbleiben. Der BGH überträgt damit ein aus der Rechtsprechung zu Preisanpassungsklauseln bekanntes Leitbild konsequent auf die Rentenversicherung: Das vertragliche Austauschverhältnis muss gewahrt bleiben und Anpassungsmechanismen müssen symmetrisch ausgestaltet sein.

Die zentralen Aussagen des BGH-Urteils zum Rentenfaktor sind:

  • Klauseln, die eine nachträgliche Senkung des vertraglich zugesagten Rentenfaktors ermöglichen, sind wegen Intransparenz und unangemessener Benachteiligung nach AGB-Recht unwirksam.
  • Eine Anpassungsklausel, die nur eine Absenkung bei Verschlechterung der Rahmenbedingungen (z. B. Niedrigzins, höhere Lebenserwartung) vorsieht, aber keine Erhöhung bei Verbesserung, verstößt gegen das Symmetriegebot.
  • Die Allianz war im konkreten Fall nicht berechtigt, den Rentenfaktor von 38,74 Euro auf 30,84 Euro je 10.000 Euro Vertragswert und damit die Rente um rund 20 % zu kürzen.

Was bedeutet das Urteil für Versicherte?

Wurde der Rentenfaktor in einem betroffenen Allianz-Riestervertrag aufgrund dieser Klausel reduziert, bestehen gute Chancen, dass die Kürzung unwirksam ist und der ursprüngliche Rentenfaktor zugrunde gelegt werden muss. Je nach Einzelfall kommen Ansprüche auf Korrektur der Rentenberechnung, gegebenenfalls Nachzahlung zu geringer Renten sowie Feststellung höherer künftiger Renten in Betracht.

Das Urteil zeigt erneut, dass viele Riester- und Rentenversicherungsverträge auf rechtlich angreifbaren Klauseln beruhen. Dabei geht es jedoch nicht nur darum, einzelne Rentenfaktor-Klauseln zu überprüfen. In vielen Fällen kann es deutlich sinnvoller sein, dem Rentenversicherungsvertrag zu widersprechen oder ihn zu widerrufen, um sich vollständig von einem wirtschaftlich unattraktiven Altersvorsorgeprodukt zu lösen und eine Rückabwicklung zu erreichen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Einseitige Rentenkürzungen ohne faire Ausgleichsmechanismen sind unzulässig. Für viele Sparer:innen ist dies ein weiterer Grund, sich kritisch mit bestehenden Altersvorsorgeverträgen auseinanderzusetzen – und zwar nicht nur punktuell, sondern mit Blick auf die grundsätzliche Frage, ob sich das Festhalten an solchen Verträgen überhaupt noch lohnt.

Als erfahrene Anwaltskanzlei mit zahlreichen Mandantinnen und Mandanten im Bereich Widerspruch Lebensversicherung bieten wir Ihnen an, kostenfrei zu prüfen, ob die Belehrung zu Ihrem Versicherungsvertrag Fehler aufweist und ein Widerspruch bzw. widerruf möglich ist. Füllen Sie dazu bitte das Online-Formular aus, um eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Widerspruchsmöglichkeit zu erhalten. Im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung kümmern wir uns auch um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Sie haben Fragen zum Thema Widerspruch Renten- oder Lebensversicherung? Wir freuen uns über Ihren Anruf unter 0711-9308110. Gerne können Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular auch schriftlich stellen.

Kontakt

Name(erforderlich)
Kontaktmöglichkeit
Newsletter
Yvonne Schössler

Autorin

Yvonne Schössler, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann