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Yvonne Schössler

Rechtsanwältin

Yvonne Schössler

Rechtsgebiete:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Kapitalmarktrecht
  • Verbraucherrecht
  • Versicherungsrecht
  • Anlegerrecht

Schwerpunkte:

  • Geschlossene Fonds
  • Sparverträge
  • Direktinvestments
  • Stille Beteiligungen
  • Nachrangdarlehen
  • Genussrechte
  • Widerspruch Lebens- Rentenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

1995 Abitur am Johannes-Kepler-Gymnasium Reutlingen, Fremdsprachen: Englisch, Französisch und Spanisch; 1995-2005 Finanzbuchhaltung im elterlichen Geschäft; 1997-1999 diverse Praktika bei Gericht und bei zivilrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzleien; 2001 Erstes juristisches Staatsexamen an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen incl. Erlangung des akademischen Grads „Diplomjuristin“; 2001-2003 Verwaltung und Buchhaltung in einem Betrieb; 2003-2005 Studium Betriebswirtschaft für Juristen an der FernUniversität in Hagen; 2003 Zweites juristisches Staatsexamen mit Prädikat, Landgericht Tübingen; Seit 2004 Rechtsanwältin bei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann auf dem Gebiet Bank- und Kapitalanlagerecht.

Yvonne Schössler bei AKH-H

Seit 2004 arbeitet Yvonne Schössler als Rechtsanwältin bei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts und kann daher auf einen sehr breit gefächerten und fundierten Erfahrungsschatz zurückgreifen: wirtschaftliche Lösungen, Widerruf von Bankdarlehen im Zusammenhang mit Schrottimmobilien, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Mandanten, geschlossene Fondsbeteiligungen, Widerspruch von Lebensversicherungen. Aus einer Unternehmerfamilie stammend, richtete sie schon sehr früh ihren Blick auch auf betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Die Kombination von Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft ist das Geheimnis ihres Erfolges.

Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt. Der andere packt sie kräftig an – und handelt. (Johann Wolfgang von Goethe) …in diesem Sinne bringt es nichts, weiter auf die Besserung einer in Schieflage geratenen, durch Falschberatung erworbenen Kapitalanlage zu warten. Vielmehr ist „Handeln“ angesagt: sich anwaltlicher Hilfe bedienen und zusammen mit dem Anwalt Sorge dafür zu tragen, den finanziellen Schaden zu kompensieren.

6 Fachbeiträge:

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