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Gericht erklärt PKV-Beitragserhöhung der HanseMerkur für unwirksam
In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat das Landgericht Regensburg entschieden, dass eine Beitragserhöhung der HanseMerkur Krankenversicherung AG in der privaten Krankenversicherung unwirksam ist (Urteil vom 11.03.2026, Az. 31 O 2187/25, noch nicht rechtskräftig). Der Versicherungsnehmer muss den erhöhten Beitrag für einen bestimmten Zeitraum nicht zahlen und erhält bereits geleistete Mehrzahlungen zurück.
Darum ging es
Unser Mandant hat bei der HanseMerkur eine private Krankenversicherung, zunächst im Tarif KVS1. Zum 1. Januar 2021 erhöhte der Versicherer den monatlichen Beitrag um 37,78 Euro. Eine weitere Beitragserhöhung erfolgte zum 1. Januar 2023 um 33,53 Euro. Allerdings wechselte der Versicherungsnehmer zum 1. Januar 2023 in einen anderen Tarif. Daher nahm er die Klage hinsichtlich der späteren Beitragserhöhung teilweise zurück. Gegenstand des Prozesses blieb somit ausschließlich die Beitragserhöhung aus dem Jahr 2021.
Kernpunkt der Rückforderung war, dass die Mitteilung über die Beitragserhöhung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Insbesondere sei aus dem Schreiben des Versicherers nicht klar ersichtlich gewesen, welche konkreten Gründe zur Beitragserhöhung geführt hätten. Der Versicherer vertrat hingegen die Auffassung, die Anpassung sei ordnungsgemäß erfolgt und ausreichend begründet worden.
Begründung der Beitragserhöhung unzureichend
In seinem Urteil bestätigt das Landgericht Regensburg, dass das Schreiben des Versicherers aus dem November 2020 den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung der Beitragsanpassung gemäß § 203 Abs. 5 VVG nicht genügte. Die Mitteilung enthielt lediglich allgemeine Hinweise auf mögliche Rechnungsgrundlagen.
- Versicherungsleistungen
- Sterbewahrscheinlichkeit
Ein konkreter Bezug zum individuellen Versicherungsvertrag des Klägers fehlte jedoch. Zwar ließ sich einer Tabelle entnehmen, dass die Rechnungsgrundlage „Versicherungsleistungen“ um 22,78 % abwich. Eine verständliche Erläuterung, warum genau diese Abweichung die Beitragserhöhung ausgelöst hat, enthielt das Schreiben jedoch nicht.
Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass eine solche pauschale Darstellung nicht ausreicht. Versicherungsnehmer müssen nachvollziehen können,
- welche Berechnungsgrundlage sich verändert hat und
- warum gerade diese Veränderung eine Anpassung der Beiträge erforderlich macht.
Zur Begründung verwies das Gericht unter anderem auf mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die klare Anforderungen an die Transparenz von Beitragsanpassungen stellen.
Rückzahlung überzahlter Beiträge
Das Gericht stellte aufgrund der unwirksamen Beitragserhöhung fest, dass der Versicherungsnehmer nicht zur Zahlung des erhöhten Beitrags verpflichtet war. Es sprach ihm einen Rückzahlungsanspruch der im Jahr 2022 gezahlten Mehrbeiträge zu. Die Beklagte wurde deshalb zur Zahlung von 453,36 Euro nebst Zinsen verurteilt. Dieser Betrag entspricht den zwölf im Jahr 2022 gezahlten Monatsbeiträgen von jeweils 37,78 Euro. Der Versicherer muss zudem gezogene Nutzungen herausgeben.
Bedeutung des Urteils für Versicherte
Das Urteil macht erneut deutlich, dass Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung nicht automatisch wirksam werden. Versicherer müssen ihre Anpassungen klar, transparent und nachvollziehbar begründen. Fehlt eine solche Begründung oder ist sie zu pauschal formuliert, können Versicherungsnehmer:
- die Unwirksamkeit der Beitragserhöhung feststellen lassen und
- zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern und
- unter Umständen sogar Nutzungen und Zinsen verlangen.
Gerade in den letzten Jahren haben zahlreiche Gerichte Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer wegen unzureichender Begründungen für unwirksam erklärt. Für Versicherte kann es sich daher lohnen, ihre Beitragsanpassungsschreiben rechtlich überprüfen zu lassen, insbesondere wenn diese lediglich allgemeine oder schwer nachvollziehbare Begründungen enthalten.
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