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Landgericht Aachen: Beitragserhöhung der AXA Krankenversicherung teilweise unwirksam

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 28. April 2025

Das Landgericht Aachen hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen entschieden, dass die Beitragserhöhung im Tarif ZPro-N zum 01.01.2016 formell unwirksam war, da die AXA die für die Erhöhung maßgebliche Berechnungsgrundlage nicht hinreichend konkret mitgeteilt hat (Urteil vom 25.04.2025, Az. 9 O 230/24, noch nicht rechtskräftig).

Urteil des LG Aachen zur PKV-Beitragserhöhung: Darum ging es

Unsere Mandantin ist seit vielen Jahren bei der AXA Krankenversicherung AG privat krankenversichert. Sie verlangte die Rückzahlung überzahlter Beiträge, da sie die formelle Wirksamkeit von Beitragserhöhungen anzweifelte. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits standen verschiedene Beitragsanpassungen in den Tarifen ELBonus-N, ZPro-N, EHP/100 und ESP/100 in den Jahren 2016 bis 2024. Das Gericht gab der Klägerin teilweise Recht und stellte fest, dass die Beitragserhöhung im Tarif ZPro-N zum 01.01.2016 formell unwirksam war, da die AXA die für die Erhöhung maßgeblichen Rechnungsgrundlagen nicht hinreichend konkret mitgeteilt habe. Die Schreiben hätten lediglich allgemeine Angaben zu gesetzlichen Grundlagen und Beitragsfaktoren enthalten, ohne einen eindeutigen Bezug zur konkreten Anpassung herzustellen. Das Gericht folgte damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der konkrete Angaben zur maßgeblichen Änderung einer Rechnungsgrundlage verlangt.

Die AXA hat jedoch zum 01.01.2024 eine weitere Beitragsanpassung vorgenommen, die den formellen Anforderungen genügt. Eine spätere formell wirksame Anpassung heilt frühere Formfehler. Die Klägerin konnte daher nur die im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern. Der sich daraus ergebende Erstattungsbetrag belief sich auf 652,68 € zuzüglich Zinsen.

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Die Entscheidung reiht sich ein in eine Reihe von Urteilen zur Transparenz und Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung. Wir empfehlen den Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann