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Landgericht Erfurt bestätigt teilweise Unwirksamkeit von PKV-Beitragserhöhungen der Signal Iduna
Veröffentlicht von Medya Erdem am 02. Oktober 2024
Das Landgericht Erfurt hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen die Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen der Signal Iduna Krankenversicherung a.G. teilweise bestätigt (Urteil vom 13.08.2024, Az. 8 O 1084/23). Gegenstand des Verfahrens war die Wirksamkeit mehrerer Beitragserhöhungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren.
Hintergrund des Verfahrens
Unser Mandant hatte für sich und seine Tochter eine private Krankenversicherung bei der Signal Iduna abgeschlossen. Der Tarif für die Tochter endete am 13.12.2021. Im Laufe der Zeit wurden die Beiträge in verschiedenen Tarifen mehrfach angepasst. Er machte geltend, dass diese Anpassungen formell unwirksam seien, da in den Mitteilungen die Notwendigkeit der Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet worden sei.
Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Erfurt stellte fest, dass die Beitragserhöhungen zum ersten Januar der Jahre 2017 und 2018 im Tarif der Tochter formell unwirksam waren, da die Informationsschreiben des Versicherers nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Versicherungsnehmer*innen müssen den Mitteilungsschreiben entnehmen können, dass eine Veränderung der Rechnungsgrundlage über dem geltenden Schwellenwert die Beitragserhöhung ausgelöst hat. Dies war in den genannten Schreiben nicht deutlich gemacht worden. Da der Versicherungsnehmer klar und eindeutig über die Gründe der Beitragserhöhung informiert werden muss, sah das Gericht hier einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben. Der Kläger war daher nicht zur Zahlung der Erhöhungsbeiträge verpflichtet. Das Gericht verurteilte die Beklagte, dem Kläger die überzahlten Beiträge in Höhe von 258,96 Euro nebst Zinsen zu erstatten.
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