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Landgericht Hannover erklärt Beitragserhöhungen der Halleschen Krankenversicherung teilweise für unwirksam

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zum Thema unwirksame Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung (PKV) hat das Landgericht Hannover ein wichtiges Urteil zugunsten eines privat krankenversicherten Verbrauchers gefällt. Die Hallesche Krankenversicherung wurde verurteilt, rund 1.770 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen (Urteil vom 23.06.2025, Az. 2 O 217/21, noch nicht rechtskräftig).
Beitragserhöhungen der Halleschen Krankenversicherung – Darum ging es
Unser Mandant hatte in verschiedenen Tarifen private Krankenversicherungen abgeschlossen. Die Hallesche Krankenversicherung hatte seine Beiträge in den Jahren 2017 und 2021 teils erheblich erhöht. So stiegen z. B. die Beiträge im Tarif PN zum 1. Januar 2017 um 70,- Euro und im Tarif PNM65/300 um 10,70 Euro.
Unser Mandant wehrte sich gegen Erhöhungen seines Monatsbeitrags in verschiedenen Tarifen und verlangte Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge. Er hielt die Erhöhungen für formell und materiell unwirksam, insbesondere weil die Begründungsschreiben der Versicherung nicht die nach § 203 Abs. 5 VVG notwendigen „maßgeblichen Gründe“ für die Anpassungen erkennen ließen.
LG Hannover bestätigt Anspruch auf Erstattung
Das Landgericht Hannover gab dem Kläger in weiten Teilen Recht. Es stellte fest, dass die Beitragserhöhungen im Jahr 2017 in mehreren Tarifen – darunter PN und PNM65/300 – formell unwirksam waren, da der Versicherer seine Pflichten gemäß § 203 VVG nicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Damit musste der Kläger diese Erhöhungen bis Ende 2020 nicht zahlen. Für die Beitragserhöhungen im Jahr 2021 sah das Gericht hingegen keine formellen Fehler. Diese Anpassungen wurden als wirksam bestätigt.
Die Hallesche Krankenversicherung wurde zur Rückzahlung von insgesamt 1.768,80 Euro nebst Zinsen verurteilt. Dieser Betrag ergibt sich aus den unrechtmäßig vereinnahmten Beiträgen für die Jahre 2019 und 2020, soweit diese auf den unwirksamen Erhöhungen von 2017 beruhen. Zusätzlich stellte das Gericht klar, dass die Versicherung dem Kläger bis Januar 2022 die aus diesen Beiträgen gezogenen Nutzungen herausgeben muss.
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Das Urteil verdeutlicht, dass Versicherungen Beitragserhöhungen klar und nachvollziehbar begründen müssen. Sie müssen darlegen, welche Rechnungsgrundlage sich in welchem Umfang verändert hat, soweit dies für die Anpassung relevant ist. Eine bloß pauschale Mitteilung reicht nicht aus. Wir empfehlen Versicherten, ihre Beitragsbescheide genau zu prüfen und sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
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