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OLG Frankfurt: Beitragserhöhung der Generali teilweise unwirksam

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 23. Juli 2025
Aktualisiert am 27. August 2025
Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main PKV-Beitragserhöhungen der Generali Deutschland Krankenversicherung AG teilweise für unwirksam erklärt (Urteil vom 18.07.2025, Az. 12 U 110/24, noch nicht rechtskräftig).

Beitragserhöhung der Generali: Darum ging es

Unser Mandant ist bei der Generali privat krankenversichert. Im Zeitraum ab 2019 wurden seine Beiträge im Tarif V222S2P mehrfach erhöht. Er hält die Anpassungen für rechtswidrig, da die Begründungen seiner Meinung nach unzureichend waren und unter anderem keine hinreichenden Angaben zu den zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen oder zum erforderlichen Schwellenwert enthielten, wie es § 203 Abs. 5 VVG verlangt.

Das Landgericht Darmstadt wies die Klage in erster Instanz ab. Die Berufung vor dem OLG Frankfurt führte nun teilweise zum Erfolg.

Erhöhung zum 01.01.2020 unwirksam – Begründung unzureichend

Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass die zum 01.01.2020 erfolgte Beitragserhöhung formell unwirksam war. Die Generali hatte dem Versicherungsnehmer lediglich mitgeteilt, dass „deutliche Abweichungen“ bei den Leistungsausgaben festgestellt worden seien. Es fehlte jedoch ein klarer Hinweis darauf, dass ein gesetzlich oder tariflich definierter Schwellenwert überschritten worden war. Dies ist jedoch ein zentrales Kriterium für die Wirksamkeit einer Beitragserhöhung gemäß § 203 Abs. 5 VVG und der einschlägigen BGH-Rechtsprechung.

Rückzahlung und Zinsanspruch für unwirksame Erhöhung

Da die Beitragserhöhung zum 01.01.2020 unwirksam war, war der Kläger für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 nicht zur Zahlung des Erhöhungsbetrags verpflichtet. Er erhält insgesamt 1.374,24 Euro nebst Zinsen zurück. Die Rückzahlungspflicht ergab sich daraus, dass die Verjährungsfrist für die Beiträge aus dem Jahr 2020 erst mit Ablauf des Jahres 2023 endete. Da die Klage bereits am 31.08.2022 erhoben wurde, war die Forderung noch nicht verjährt. Das Gericht stellte zudem fest, dass die Beklagte zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet ist, die sie aus dem zu Unrecht vereinnahmten Beitragserhöhungsanteil erzielt hat.

PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Ersteinschätzung

Das Urteil reiht sich ein in eine Vielzahl vergleichbarer Verfahren, in denen sich Versicherte gegen intransparente oder formell fehlerhafte Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung wehren. Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung müssen ordnungsgemäß begründet werden. Fehlt es an einer transparenten Darstellung der zugrunde liegenden Faktoren, sind die Erhöhungen angreifbar. Dies hat zur Folge, dass zu viel gezahlte Beiträge zurückgefordert werden können.

Haben auch Sie eine Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten und möchten diese auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen? Für Fragen und rechtliche Unterstützung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann