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OLG Karlsruhe kippt PKV-Beitragserhöhung aus 2017: Teilerfolg für Versicherungsnehmer
In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zwischen einem privat Krankenversicherten und der Generali Deutschland Krankenversicherung AG hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Mosbach teilweise abgeändert. Die Generali wurde verurteilt, unwirksame Beitragserhöhungen in Höhe von 2.910,48 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen (Urteil vom 30.09.2025, Az. 12 U 50/25, noch nicht rechtskräftig).
Hintergrund des Rechtsstreits
Unser Mandant ist bei der Generali Deutschland Krankenversicherung AG in den Tarifen „Comfort1” (Krankheitskostentarif) und „EBE” (Zusatzversicherung zur Beitragsreduzierung im Alter) privat krankenversichert. Er wandte sich gegen Beitragserhöhungen und verlangte die Rückzahlung überzahlter Beiträge. Grund für die Rückforderungen sind formelle Fehler, insbesondere unzureichend begründete Schreiben gemäß § 203 Abs. 5 VVG.
OLG Karlsruhe kippt PKV-Beitragserhöhung aus 2017: Erhöhung im Tarif „Comfort1“ unwirksam
Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte fest, dass die Mitteilung der Generali zur Neufestsetzung zum 01.01.2017 im Tarif „Comfort1” den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG nicht genügte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Schreiben darlegen, welche Rechnungsgrundlage ausschlaggebend war und ob ein festgelegter Schwellenwert über- oder unterschritten wurde. Das Gericht bemängelte, dass das Schreiben nur allgemeine Informationen enthielt und keine konkrete, tarif- und jahresbezogene Begründung lieferte. In der Folge ist die Erhöhung einschließlich des daran anknüpfenden gesetzlichen Zuschlags formell unwirksam. Bezüglich weiterer Beitragsänderungen ist der Senat der Ansicht, dass keine Prämienanpassungen im Sinne des § 203 VVG erfolgt waren.
Auf Basis der Unwirksamkeit der 2017er-Erhöhung sprach das OLG dem Kläger 2.910,48 Euro für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.11.2024 nebst Zinsen zu.
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Das Urteil unterstreicht erneut die hohen formellen Anforderungen an Begründungsschreiben der privaten Krankenversicherung (PKV): Versicherer müssen präzise angeben, welche Rechnungsgrundlage die Anpassung ausgelöst hat und dass ein Schwellenwert überschritten wurde. Allgemeine Floskeln reichen nicht aus. Versicherungsnehmer sollten Schreiben zu Beitragserhöhungen daher sorgfältig prüfen lassen. Fehlt eine hinreichende Begründung, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge – allerdings nur, wenn die Ansprüche noch nicht verjährt sind.
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