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OLG Nürnberg erklärt Beitragserhöhung der Generali Krankenversicherung für unwirksam

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 23. April 2025
Entscheidung-Richterhammer

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall zur Rückforderung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen teilweise zugunsten eines Versicherten der Generali entschieden (Urteil vom 14.04.2025, Az. 8 U 2094/24, noch nicht rechtskräftig).

Beitragserhöhung der Generali Krankenversicherung unwirksam: Darum ging es

Unser Mandant ist seit vielen Jahren bei der Generali Deutschland Krankenversicherung AG (vormals Central Krankenversicherung AG) privat krankenversichert. Er wehrte sich gegen mehrere Beitragserhöhungen. Im Mittelpunkt standen Erhöhungen der monatlichen Beiträge für die Jahre 2019 bis 2022 in den Tarifen CVP500 und ETA42. Mit seiner Klage begehrte er u.a. die Feststellung der Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen nach § 203 VVG und die Rückzahlung überzahlter Beiträge.

OLG Nürnberg entscheidet zu Rückzahlung

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat bestätigt, dass eine Beitragserhöhung der Generali Deutschland Krankenversicherung AG im Tarif „CVP500“ zum 01.01.2020 unwirksam ist. Die Richter stellten klar, dass der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, den Erhöhungsbetrag zu zahlen. Konkret ging es bei der Entscheidung um die Beitragserhöhung von monatlich 9,18 € für das Jahr 2020 und von monatlich 50,42 € für das Jahr 2021. Das Gericht verurteilte die Generali zur Rückzahlung von 715,20 € nebst Zinsen seit dem 30.08.2022. Zudem wurde festgestellt, dass dem Versicherungsnehmer auch die Nutzungen zustehen, die der Versicherer aus den zu Unrecht erhobenen Beiträgen gezogen hat, soweit dies vor dem 30.08.2022 geschehen ist. Der Senat hat damit das anders lautende Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aufgehoben und dem Kläger Recht gegeben. Die weitergehende Berufung wurde zurückgewiesen.

PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Ersteinschätzung

Das Urteil reiht sich ein in eine Vielzahl vergleichbarer Verfahren, in denen sich Versicherte gegen intransparente oder formell fehlerhafte Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung wehren. Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung müssen nicht nur inhaltlich, sondern auch formell ordnungsgemäß begründet werden. Fehlt es an einer transparenten Darstellung der zugrunde liegenden Faktoren, sind die Erhöhungen angreifbar – mit der Folge, dass zu viel gezahlte Beiträge zurückgefordert werden können.

Haben auch Sie eine Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten und möchten diese auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen? Für Fragen und rechtliche Unterstützung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

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Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann