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Unwirksame Beitragserhöhungen der UKV: Saarländisches OLG stärkt erneut Rechte privat Krankenversicherter

Veröffentlicht von Medya Erdem am 24. Juni 2025
Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall PKV-Beitragserhöhungen der Union Krankenversicherung AG (UKV) teilweise für formell unwirksam erklärt (Urteil vom 18.06.2025, Az. 5 U 37/24, noch nicht rechtskräftig).

Hintergrund des Falls

Unser Mandant ist seit vielen Jahren bei der UKV, unter anderem im Tarif BSS, privat krankenversichert. Zwischen Mai 2012 und Mai 2019 wurden die Beiträge mehrfach erhöht. Die UKV informierte ihn jeweils unter Übersendung eines Nachtrags zum Versicherungsschein und eines standardisierten Informationsschreibens über die Anpassungen. Unser Mandant zahlte die monatlichen Beiträge in festgesetzter Höhe. Später klagte er auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge und auf Feststellung, dass er zur Zahlung der Erhöhungsbeträge nicht verpflichtet war. Das Landgericht Saarbrücken wies die Klage zunächst ab. Die Beitragserhöhungen seien formal wirksam gewesen. Dagegen ging er erfolgreich in Berufung.

Unwirksame Beitragserhöhungen der UKV – das Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts

Das OLG stellte klar, dass die Beitragserhöhungen der UKV zum 1. Mai 2012, zum 1. Juli 2013 und zum 1. Mai 2018 formell unwirksam waren, da die Mitteilungsschreiben den gesetzlichen Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG nicht genügten. Insbesondere fehlten darin der klare Hinweis auf die konkrete Rechnungsgrundlage – etwa gestiegene Leistungsausgaben – sowie die Information, dass ein gesetzlich vorgeschriebener Schwellenwert überschritten wurde. Solche Angaben sind zwingend notwendig, um den Versicherten eine fundierte Entscheidung über Kündigung oder Tarifwechsel zu ermöglichen. Dagegen bestätigte das Gericht die Wirksamkeit der Beitragserhöhung zum 1. Mai 2019. Diese sei ausreichend begründet worden.

Im Ergebnis verurteilte das Gericht die UKV zur Rückzahlung von 2.760,32 Euro zuzüglich Zinsen. Außerdem stellte es fest, dass die Union Krankenversicherung Nutzungen aus diesen Beträgen herauszugeben hat, etwa aus Zinsen oder Kapitalerträgen.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Das Urteil zu PKV-Beitragserhöhungen zeigt, dass viele Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung aufgrund formeller Fehler angreifbar sind. Versicherungsnehmer sollten Schreiben zu Beitragserhöhungen daher sorgfältig prüfen lassen. Fehlt eine hinreichende Begründung, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge, sofern die Ansprüche nicht verjährt sind.

Wir empfehlen Versicherten, ihre Beitragserhöhungen genau zu prüfen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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Sie haben weitere Fragen zum Urteil? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular.

Medya Erdem Portraitfoto

Autorin

Medya Erdem, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann