0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Unwirksame PKV-Beitragserhöhung der Union Krankenversicherung – Saarländisches Oberlandesgericht spricht Rückzahlung zu

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 11. April 2025
Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

Das Saarländische Oberlandesgericht hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall die Union Krankenversicherung AG zur Rückzahlung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen in Höhe von rund 1.500,- Euro verurteilt (Urteil vom 09.04.2025, Az. 5 U 50/24, noch nicht rechtskräftig).

Unwirksame PKV-Beitragserhöhung der Union Krankenversicherung: Worum ging es?

Unser Mandant zahlte seit Jahren steigende Beiträge für seine Krankenversicherung, insbesondere im Tarif „GesundheitPRIVAT 750“. Der Versicherer kündigte die Beitragserhöhungen jeweils im Voraus schriftlich an. Unser Mandant wehrte sich und klagte gegen mehrere Beitragserhöhungen der letzten Jahre: Die Begründungen in den Anpassungsschreiben seien unzureichend und die Erhöhungen daher formell unwirksam. Er verlangte die Rückzahlung überzahlter Beträge und Auskunft über die Berechnungsgrundlagen der Beitragserhöhungen.

Das Landgericht Saarbrücken hatte die Klage zunächst in vollem Umfang abgewiesen. In der Berufungsinstanz konnte der Kläger jedoch einen Teilerfolg erzielen. Die Beitragserhöhung zum 1. Januar 2018 wurde für formell unwirksam erklärt.

Was hat das Oberlandesgericht entschieden?

Das Saarländische Oberlandesgericht hat festgestellt, dass die Beitragserhöhung zum 1. Januar 2018 um 63,40 Euro monatlich bis zum 1. März 2024 formell unwirksam ist. Grund: Das Anpassungsschreiben genügte nicht den gesetzlichen Anforderungen nach § 203 Abs. 5 VVG. So fehlte es an einer klaren und nachvollziehbaren Angabe, welche Rechnungsgrundlagen sich geändert haben und warum gerade diese Änderung die Beitragserhöhung auslöst. Die nachfolgenden Beitragserhöhungen – insbesondere zum 1. Januar 2021 und 2022 – hat das Gericht als formell wirksam angesehen.

Welche Konsequenzen hat das Urteil?

Die Union Krankenversicherung wurde zur Rückzahlung von 1.521,60 Euro nebst Zinsen verurteilt. Dabei handelt es sich um die Erhöhungsbeträge, die der Kläger in nicht verjährter Zeit (ab Januar 2019 bis Januar 2021) aufgrund der unwirksamen Prämienanpassung gezahlt hat. Außerdem muss der Versicherer die gezogenen Nutzungen herausgeben.

PKV-Beitragserhöhung: Kostenfreie Ersteinschätzung

Das Saarländische Oberlandesgericht hat zugunsten des klagenden Versicherungsnehmers entschieden und eine erhebliche Rückzahlungsverpflichtung der Union Krankenversicherung AG bestätigt. Das Urteil unterstreicht, dass Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung nicht nur inhaltlich, sondern auch formal korrekt begründet werden müssen. Fehlt es an einer transparenten Darstellung der zugrunde liegenden Faktoren, sind die Erhöhungen angreifbar – mit der Folge, dass zu viel gezahlte Beiträge zurückgefordert werden können.

Haben auch Sie eine Beitragserhöhung Ihrer privaten Krankenversicherung erhalten und möchten diese auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen? Für Fragen und rechtliche Unterstützung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei gerne zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung.

Zur kostenfeien Online-Ersteinschätzung

Sie haben weitere Fragen zum Urteil? Rufen Sie uns an unter 0711 9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Frage über unser Kontaktformular. Bedeutung für Versicherte

Philipp Niederdellmann

Autor

Philipp Niederdellmann, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann